erstattete reisekosten durch den arbeitgeber sind in der höhe steuerfrei, in der sie dem arbeitnehmer auch erwachsen. sprich wenn der AN an 60 Tagen 15 km beurflich als auswärtstätigkeit unterwegs ist, kann ihm der AG 60*15*2*0,3 € steuerfrei erstatten. Das gleiche gilt für die Verpflegungsmehraufwendungen, aber hier eben nur für die ersten 3 Monate.
Alles, was über diesen berücksichtigungsfähigen Reisekosten, also den Kosten, die man auch in der Steuererklärung als WK geltend machen könnte, erstattet wird, ist steuerpflichtig. Entweder der AG versteuert die Überbezahlung gleich mit dem Lohn oder der AN muss es in seiner Einkommensteuererklärung versteuern. Die Höhe richtet sich dann nach seinem Tarif.