Reisekostenrecht 2014 Welcher Wert ist gem. Großbuchstabe M zu bescheinigen?

Hallo,
hier eine Frage zum Reisekostenrecht (BMF-Schreiben zur Reisekostenreform 2014 vom 30.9.2013) bzgl. der richtigen Wertangabe gem. Großbuchstabe M.

Welche Wertangeben sind richtig?
a) Reisen ohne Verpflegungspauschalen (zBsp bis 8 Std): Ist hier nur der amtliche Sachbezugswert oder die Mahlzeit an sich zu bescheinigen?

b) Reisen mit Verpflegungspauschale (zBsp über 8 Std.): Ist hier die Verpflegungspauschale, die Kürzung der Verpflegungspauschale, die um die Kürzung geminderte Verpflegungspauschale oder die Mahlzeit selbst zu bescheinigen?

Vielen Dank im Voraus für eine kurze Antwort :smile: