Hallo Antioch,
Hallo,
Die Reisekostenpauschale wurde zum 01. Januar 2014 von einer
3-staffeligen Skala auf eine 2-staffelige geändert. Darf der
Arbeitgeber die alte Vorgehendsweise übernehmen?
nunja, es geht um die Verpflegungsmehraufwendungen. Hier gibt es seit 01.01.2014 die neue Staffelung. Die besagt, dass man bei einer Abwesenheit von mindestens 8 Stunden maximal 12,00 € steuer- und beitragsfrei ersetzt bekommt. Wenn der AG sagt, man bekommt nur 6,00 €, ist das auch nicht falsch. Die restlichen 6,00 € kann man bei der Einkommensteuererklärung geltend machen.
Man nehme folgende Situation an:
In dem Arbeitsvertrag steht zum Thema „Auslagenersatz“
folgender Satz:
„Die Abrechnung erfolgt entweder nach den gesetzlichen
Pauschalbeträgen oder nach Belegen.“
Wenn im AV steht nach den gesetzlichen Bestimmungen, dann lese ich es so, dass auch 12,00 € abgerechnet werden.
Dies würde bedeuten, das einem bei einer auswärtigen Tätigkeit
zwischen mindestens 8 und 14 Stunden nicht die 6 Euro sondern die 12 Euro
zustehen, oder was gilt es zu beachten?
Wie gesagt, die Differenz kann man in der Einkommensteuererklärung geltend machen.
Vielen Dank im Voraus!
VG
Viele Grüße
Gesine