Reisekostenrecht-es 'brennt!'

Hallo,

was ist das Kriterium für eine „mehrtägige Dienstreise“ nach BRKR?
Ist es nur die Tatsache das mehrere Tage aneinander hängen?

Wenn ich innerhalb einer 2-tägigen Dienstreise zu Hause übernachte, den darauf folgenden Tag wieder anreise und somit dem Arbeitgeber Übernachtungskosten spare (mit dessen Genehmigung), ist das dann noch eine „mehrtägige Dienstreise“?
Bitte wenn es geht mit Verweis auf Fundstellen.
Es gibt nämlich Ärger!
Danke

Hallo,
Nach R 39 Lohnsteuerhandbuch 2001 und § 9 Abs. 5 Einkommensteuergesetz sind für die Verpflegungsmehraufwendungen bei Dienstreisen die Sätze des § 4 Abs. 5 Nr 5 Einkommensteuergesetz anzusetzen.
Die Sätze sind dort gestaffelt nach der Abwesenheit von der Wohnung und der regelmäßigen Arbeitsstätte. Bei Übernachtung daheim fängt jeden Tag deshalb eine neue Berechnung der Abwesenheitszeit an und es ist nicht mehrtätig.
Bei den anderen Kosten macht das übernachten keinen Unterschied.
Viele Grüße
Cirwalda

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