Reisekostenregelung und vertraglicher Standort

Hallo zusammen,

nehmen wir einmal an, dass jemand in seinem Arbeitsvertrag 3 Standorte eingetragen hat (3 Städte). Dies wurde evtl. im Nachhinein gemacht, da der Mitarbeiter in diesen 3 Städten in unterschiedlichen Häusern eines Konzerns tätig sein kann, ohne das er dafür Reisekostenerstattung erhält. Nun nehmen wir weiterhin einmal an, dass er zu dem Standort in Stadt 1 (sein früherer alleiniger vertraglicher Standort), wo auch sein eigentlicher Arbeitsplatz steht und auch die Abteilung angesiedelt ist, so wenig fährt, dass er nicht die 40 Besuche pro Jahr erreicht (lt. Steuergesetz die Mindestzahl für eine regelmäßige Arbeitsstätte). Hat der Mitarbietr nun die Möglichkeit, die ggf. 30 angefallenen Besuche als Dienstreisen geltend zu machen, oder können sich hiraus andere Dinge herleiten? Der Mitarbeiter hält sich im Übrigen in Stadt 1 ca. 20%, in Stadt 2 ca. 15% und in Stadt 3 ca. 65% dienstlich auf, wo er aber ausser in Stadt 1 keinen festen Platz hat (muss sich täglich einen Schreibtisch von einem Mitarbeiter suchen, der sich im Urlaub, Dienstreise, Krank etc. befindet).

Vielen Dank für eure Unterstützung
Fraenz

Hallo Fraenz,

es sind drei Arbeitsorte vereinbart worden, um die Reisekostenerstattung arbeitsrechtlich auszuschließen. Dagegen ist auch nichts einzuwenden und es ist kein prozentuales Verhältnis vorgegeben. Einen Anspruch auf einen eigenen Schreibtisch hat ein AN auch nicht, solange er also nicht seine Arbeit auf der Toilette verrichten muss, weil woanders kein Platz für ihn und sein Laptop ist, ist das alles kein Problem.

Ob steuerlich dabei aufgrund der mittlerweile veränderten tatsächlichen Gegebenheiten eine andere Betrachtung möglich wäre und die Fahrten zu den anderen Orten als Dienstreise / Werbungskosten und nicht als Fahrt zur Arbeit eingestuft werden können, ist jedenfalls arbeitsrechtlich irrelevant.

Viele Grüße
EK