Reisekostenrücktrittsversicherung

Hallo!

Ich habe vor über einem halben Jahr eine Reise gebucht die Ende Februar stattfinden sollte und dazu eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen.
Jetzt sieht es so aus das ich aus beruflichen Gründen wahrscheinlich diese Reise nicht antreten kann.
Weiss jemand ob diese Versicherung dann auch in Kraft tritt.
Es handelt sich um eine Projektarbeit die etwa 2 Monate früher beginnt als geplant.
Weiss darüber jemand bescheid?

Hallo,
schau doch am besten in der Police bzw in den Versicherungsbedingungen nach. Darin wird stehen, dass als Rücktrittsgründe idR nur Erkrankungen genannt sind.
zu übernehmen, wenn
Evtl übernimmt der Arbeitgeber die Rücktrittskosten , wenn du mit ihm darüber verhandelst.
Gruß
Karl

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Hallo,

ein Beispiel findest Du hier: http://www.reiseversicherung.de/bedingungen/bedingun…
Guck mal auf Seite 1, A Reiserücktrittskosten-Versicherung, § 2 Stornierung der Reise:

2. Versicherte Ereignisse sind
a) Tod;
b) schwere Unfallverletzung;
c) unerwartete schwere Erkrankung;
d) Schwangerschaft;
e) Impfunverträglichkeit;
f) Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken;
g) Schaden am Eigentum durch Feuer, Explosion, Sturm, Blitzschlag, Hochwasser,
Überschwemmung, Lawinen, Vulkanausbruch, Erdbeben, Erdrutsch
oder Straftat eines Dritten, sofern der Schaden erheblich oder die Anwesenheit
der versicherten Person zur Schadensfeststellung erforderlich ist;
h) Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten
Kündigung des Arbeitsplatzes durch den Arbeitgeber;
i) Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, sofern diese Person bei der Reisebuchung
arbeitslos gemeldet war;
j) Schulprüfungen, die abgelegt werden müssen, um eine Versetzung in die
nächsthöhere Klasse oder den Schulabschluss zu erreichen (sog. Nachprüfung),
sofern der Termin für die Schulprüfung unerwartet in die versicherte
Reisezeit fällt oder innerhalb von 14 Tagen nach planmäßigem Reiseende
stattfinden soll.

Andere Versicherungen mögen andere Gründe anerkennen -> wie K-H.S. schon gepostet hat: am besten in der police nachsehen.

Bzgl. Arbeitgeber ist das sicher auch unterschiedlich - mein Arbeitgeber erstattet die Stornokosten wenn ich wegen betriebl. Belange die Reise nicht antreten kann --> bei der Personalabteilung (falls vorhanden, ansonsten Chef) nachfragen

Viel Erfolg,
Gruß
max

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Üblicherweise tritt die Versicherung in so einem Fall nicht ein. Nur, wenn du z.B. arbeitslos warst und wieder einen neuen Job bekommen hast. Oder wenn du plötzlich arbeitslos geworden bist.
Alles andere liegt in deinem eigenen Risiko bzw. beim Arbeitgeber. Wenn du deinen Urlaub genehmigt bekommen hast vom Chef, muss dieser für eventuelle Kosten eintreten, sprich bezahlen.

Welche Versicherungsgesellschaft ist es denn?

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Ich habe mitlerweile die Versicherungsbedingungen gefunden und da ist nur das schon hier erwähnte versichert.
Ich habe mich nun mit meinem Arbeitgeber geeinigt das ich die Reise storniere und er mir die Stornokosten (15% v. Reisepreis) erstattet.
Manchmal ist so eine Versicherung einfach nur unnötig…

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Huhu,

Manchmal ist so eine Versicherung einfach nur unnötig…

Wie wahr, wie wahr. Wie alle Versicherungen unnötig werden, wenn der Versicherungsgrund nicht eintritt. Davon leben die halt :smile:

Viele Grüße
Rolf

Manchmal ist so eine Versicherung einfach nur unnötig…

Die Reiserücktrittkostenversicherung ist meiner Ansicht nach eine der wenigen, auf die man wirklich nicht verzichten sollte. Wer sagt denn, dass du nicht noch vor Reiseantritt krank geworden wärst, deine Oma gestorben ist oder ähnliches? Es gibt genügend Stornogründe, bei denen die Versicherung einspringt (in die gar nicht so selten passieren). Ich arbeite seit über 10 Jahren in der Touristikbranche und habe schon genügend Schadensfälle für meine Kunden abgewickelt, um das beurteilen zu können. Alle waren heilfroh, dass sie eine RRV abgeschlossen hatten.

Ich kann die Versicherungen verstehen, denn sonst würden viele Arbeitgeber ihre eigenen Interessen von der Versicherung bezahlen lassen, weil sie z.B. den schon genehmigten Urlaub doch nicht gewähren können oder wollen. Dann einfach zu den Angestellten sagen: du bist doch versichert, lass die mal bezahlen, wäre doch „ein wenig“ frech.