Frau X bekam Mitte 2009 einen Reisekostenvorschuss Ihrer damals neuen Firma von 2000 Euro. Mitte 2010 ist Frau X in Elternzeit gegangen und hat statt 3200 Euro netto nur noch 1800 Euro Elterngeld bekommen. Die Reserven auf dem Konto wurden aufgebraucht. Frau X vergaß dabei, dass quasi 2000 Euro davon dem Unternehmen gehören. Nach einem Jahr Babypause kommt Frau X in die Firma zurück, die auf einmal (am 2. Tag nach Beginn) den Reisekostenvorschuss zurück verlangt. Als ALternative biete man Frau X eine Firmenkreditkarte an.
Frau X hat nun ein großes Problem, denn das letzte Mal Elterngeld bekam Sie Anfang April 2011, das erste Gehalt wird sie erst Ende Mai 2011 bekommen. Sie steht bereits jetzt völlig ohne Geld da, geschweige denn, dass Sie die 2000 Euro zurück zahlen kann.
Sie ist ehrlich zum AG und „beichtet“, dass Sie das Geld im Moment nicht zurück zahlen kann aus den oben genannten Gründen und bittet um ein wenig Zeit um sich finanziell zu erholen. Jetzt bekommt Sie eine Mitteilung, dass ihr der Reisekostenvorschuss rückwirkend als Arbeitgeberdarlehen angerechnet wird mit einem Zinzsatz von 5,5% seit Beginn der Elternzeit.
Nun die Fragen: Darf der AG rückwirkend diese Zinsen verlangen? Frau X hat jetzt kein Geld mehr, aber offiziell ja auch keinen Reisekostenvorschuss aber auch noch keine Kreditkarte. Kann sie sich weigern zu reisen? Ihre Arbeit besteht eigentlich aus 100% Reisetätigkeit.
Im Moment ist sie aufgrund der Elternzeitregelung mit einer 30-Stunden-Woche für die nächsten 2 Jahre noch unkündbar. Im schlimmsten Falle behält der AG das Gehalt ein. Wenn sie dann Ihre Arbeit verweigert, bleibt sie dann dennoch unkündbar?
Über ein paar hilfreiche Gedanken und etwas mehr „Wissen“ bin ich sehr dankbar!
um nicht auf alle Fragen hier einzugehen, wäre zu überdenken, dass Frau X einen Reisekostenvorschuß nicht zurück zahlen kann, weil sie diesen selber verbraucht hat (Frau X vergaß dabei, dass sie…).
Wenn der AG hier zuvorkommender Weise rückwirkend ein AG-Darlehen gewährt, und somit den Straftatbestand der Unterschlagung „vergisst“, sollte man dem AG dankbar sein, die Zinsen auch rückwirkend bezahlen und nochmals dankbar sein, dass aufgrund dessen keine fristlose Kü des AV erwogen wird.
Schönen Tag noch.;-()
Frau X bekam Mitte 2009 einen Reisekostenvorschuss Ihrer
damals neuen Firma von 2000 Euro. Mitte 2010 ist Frau X in
Elternzeit gegangen und hat statt 3200 Euro netto nur noch
1800 Euro Elterngeld bekommen. Die Reserven auf dem Konto
wurden aufgebraucht. Frau X vergaß dabei, dass quasi 2000 Euro
davon dem Unternehmen gehören. Nach einem Jahr Babypause kommt
Frau X in die Firma zurück, die auf einmal (am 2. Tag nach
Beginn) den Reisekostenvorschuss zurück verlangt. Als
ALternative biete man Frau X eine Firmenkreditkarte an.
Frau X hat nun ein großes Problem, denn das letzte Mal
Elterngeld bekam Sie Anfang April 2011, das erste Gehalt wird
sie erst Ende Mai 2011 bekommen. Sie steht bereits jetzt
völlig ohne Geld da, geschweige denn, dass Sie die 2000 Euro
zurück zahlen kann.
Sie ist ehrlich zum AG und „beichtet“, dass Sie das Geld im
Moment nicht zurück zahlen kann aus den oben genannten Gründen
und bittet um ein wenig Zeit um sich finanziell zu erholen.
Jetzt bekommt Sie eine Mitteilung, dass ihr der
Reisekostenvorschuss rückwirkend als Arbeitgeberdarlehen
angerechnet wird mit einem Zinzsatz von 5,5% seit Beginn der
Elternzeit.
Nun die Fragen: Darf der AG rückwirkend diese Zinsen
verlangen? Frau X hat jetzt kein Geld mehr, aber offiziell ja
auch keinen Reisekostenvorschuss aber auch noch keine
Kreditkarte. Kann sie sich weigern zu reisen? Ihre Arbeit
besteht eigentlich aus 100% Reisetätigkeit.
Im Moment ist sie aufgrund der Elternzeitregelung mit einer
30-Stunden-Woche für die nächsten 2 Jahre noch unkündbar. Im
schlimmsten Falle behält der AG das Gehalt ein. Wenn sie dann
Ihre Arbeit verweigert, bleibt sie dann dennoch unkündbar?
Über ein paar hilfreiche Gedanken und etwas mehr „Wissen“ bin
ich sehr dankbar!
Ich lach mich kaputt
Du übertriffst Dich echt selbst, denn das hier
den Straftatbestand der
Unterschlagung
haut dem Fass des sachbezugslosen Unsinns echt nicht nur den Boden aus, es entsteht auch noch ein Krater unter selbigem, aus dem man Silber schürfen kann…
Da wurde nach hilfreichen Gedanken und Wissen gefragt, nicht nach schlechter Comedy!
Über ein paar hilfreiche Gedanken und etwas mehr „Wissen“ bin
ich sehr dankbar!
mangels vermutlich nicht nachweisbarem Vorsatz würde ich mal die strafrechtliche Keule nicht auspacken wollen. Aber eine Rückzahlung/zweckentsprechende Verwendung ist natürlich notwendig.
Wenn beides im Moment nicht möglich ist, ist die Umwandlung in ein Darlehen eine faire Sache, und der Zinssatz ist gegenüber einem Bankkredit schon ein massives Entgegenkommen, denn wenn der AG den Betrag jetzt sofort fällig stellen würde (was er problemlos könnte), müsste man sich ja in dieser Form refinanzieren.
Ob man jetzt streng formaljuristisch das richtige Datum für den Beginn der Zinszahlungspflicht angesetzt hat, mag theoretisch diskutierbar sein (ich halte es allerdings für korrekt, denn zu dem Zeitpunkt in dem absehbar war, dass kein kurzfristiger zweckgemäßer Verbrauch mehr möglich sein würde, hätte das Geld eigentlich sofort zurückgegeben werden müssen). In einem ganz konkreten, realen Fall sollte man hingegen froh sein, so billig und ohne weitere Konsequenzen aus der Sache raus zu kommen.