wer entscheidet im Krankheitsfall, ob eine Rückführung nach Hause medizinisch notwendig ist.
Besteht ein Anspruch , wenn z.B. nach einem Herzinfarkt oder Schlaganfall die Behandlung auch im Urlaubsland durchgeführt werden kann.
Vielen Dank
Fritz
wer entscheidet im Krankheitsfall, ob eine Rückführung nach Hause medizinisch notwendig ist.
Besteht ein Anspruch , wenn z.B. nach einem Herzinfarkt oder Schlaganfall die Behandlung auch im Urlaubsland durchgeführt werden kann.
Vielen Dank
Fritz
wer entscheidet im Krankheitsfall, ob eine Rückführung nach
Hause medizinisch notwendig ist.
Der Arzt, der vor Ort behandelt.
Besteht ein Anspruch , wenn z.B. nach einem Herzinfarkt oder
Schlaganfall die Behandlung auch im Urlaubsland durchgeführt
werden kann.
Vermutlich ja, weil beide Krankheiten nicht während der Uralubszeit auskuriert werden können. Vor Ort würde wahrscheinlich die Akutbehandlung durchgeführt und sobald der Versicherte stabil ist, wird der Rücktransport veranlaßt.
Hallo Fritz,
In der Regel arbeiten die Versicherer mit einem Partner zusammen,
der im Urlaubsland dann einen Mediziner zwecks Beurteilung beauftragt.
Grundsätzlich ist ein Rücktransport bei bestehender Behandlungsmöglich-
keit im Urlaubsland nicht mitversichert; aber denkbar, siehe
Formulierung im Kleingedruckten des Anbieters. Im Übrigen gilt:
auch wenn kein Anspruch auf Rücktransport gegeben ist, ist gleichwohl
eine Kostenübernahme durch die Reisekrankenversicherung denkbar,
Grund: In Deutschland ist Kostenträger die hiesige Kasse, das kann
sich rechnen.
Gruß
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Sorry,
Deine Antworten sind leider nicht richtig.
Gruß
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Gruß
Dann noch mal für Unwissende. Ein Urlauber mit 14 Tagen Pauschalreise Mallorca und Reisekrankenversicherung erleidet im Urlaub einen Schlaganfall. Wie wird das gehandelt ?
Hallo Nordlicht,
üblich(Abweichungen natürlich möglich) bei Reisekrankenversicherungen ist der Begriff des „medizinisch notwendigen Rücktransportes“. Dies bedeutet:notwendig ist ein Transport dann, wenn eine ärztliche Anordnung vorliegt u n d die vorhandenen medizinischen Einrichtungen nicht ausreichend sind/eine Gesundheitsschädigung zu befürchten ist.
Mein Brötchengeber (und noch einige weitere Mitbewerber) arbeiten
hier mit Mercur Assistance zusammen: http://www.mercur.de/de,03ea,03ea;home.html
mercur gibt - nach Rücksprache über den Umfang des Vers.Schutzes -
Kostenzusagen für stationäre Behandlungen ab und beauftragt ggf.
einen Mediziner im Ausland zwecks Begutachtung medizinische Notwendigkeit Rücktransport. Ich kenne die medizinischen Möglichkeiten
auf Mallorca nicht; unterstelle aber, das dort eine ausreichende
Behandlungsmöglichkeit - auch bei Schlaganfall - gegeben ist.
Je nach Absprache mit mercur bzw. „Kleingedrucktem“, z.B. Vorleistungspflicht GKV ja/nein etc. wird dann der Versicherer
unter Umständen auch ohne med. Notwendigkeit eine Zusage geben:
kostet der Rückflug z.B. 6.000 € und der KH-Aufenthalt
voraussichtlich 13.000… Es soll übrigens auch Mitbewerber
geben, die bei solch einer Kostensituation den Rücktransport
vorschreiben wollen - dies kann ich aber nicht definitiv bestätigen.
Der Kunde sollte in jedem Notfall die angebotene Notrufnummer
des VR anwählen (lassen).
Ich hoffe, dat janze kommt jetzt nicht besserwisserisch rüber, ist
jedenfalls nich so gemeint
Gruß aus dem Norden
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