Hallo
Bei meinem Urlaub auf Lanzerote bin ich an ein renovierungsbedürftiges Aparthotel Kategorie ***+ geraten. Das gebuchte Zweizimmer-Appartment war katastrophal. Die Farbe bröckelte von der Wand, Lampen funktionierten nicht, die Befestigung des Duschkopfes hatte sich aus der Wand gelöst, die Zwischentür ließ sich nicht schließen usw.
Nach Reklamation bei der Reiseleitung ,die mir sagte ich solle mich im Hotel beschweren, was ich dann auch tat, durfte ich mir 2 Zimmer ansehen, von denen eins o.k. war. Dieser Lösung stimmte ich zu, um endlich meinen Urlaub antreten zu können. Allerdings war dies ein Studio und nicht wie gebucht ein Zweizimmer-Appartment.
Meine Frage ist ob ich Anspruch auf eine Reisepreisminderung habe?
Es gibt kein Mängelprotokoll mit Unterschrift der Reiseleitung, jedoch 3 Fotos mit einem Teil der Mängel aus dem abgelehnten Zimmer?
Um Antwort wäre ich dankbar.
Ohne die Reiseleitung informiert zu haben, wirst du da wohl nichts machen können.
LG
Michael
http://schnell-travel.de
Hiho,
das Problem an der Sache ist, dass Du die Reiseleitung informiert hast, dann das Hotel, und dann die Ersatzunterkunft akzeptiert hast, ohne noch einmal den Mangel zu bekunden.
Die Frage ist, ob Du tatsächlich unzufrieden bist, oder ob Du im Endeffekt einen schönen Urlaub verbracht hast. Wenn Du unzufrieden bist, schreibe eine Reklamation an den Reiseveranstalter in der Du ihm mitteilst, warum Du eine Erstattung verlangst. Ggfs. lasse Dein Reisebüro ein paar Worte dazu schreiben und warte auf die Antwort. Evtl. bekommst Du, auch wenn Du nicht ganz im Recht bist, einen Gutschein oder eine Erstattung. Das kommt auf den Reiseveranstalter an.
bye
Rolf
wen dir ein akzeptables anderes zimmer nageboten wurde und du es genommen hast dann ist doch alles in butter?!
oder geht es jetzt nur darum im nachhinein den reisepreis zu senken weils gerade passt?
grins…
mangel angezeigt- mangel behoben = keine rückerstattung
weil…die bilder sind ja nett aber du hast sie ja nicht benutzt sondern ein anderes bekommen.
sonja
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