Reisemobil vermieten

Hallo,guten Tag,ich vermiete Reisemobile.

Habe eine Firma die unteranderm auch Reisemobile Vermietet und habe an einen Mieter als Privatmann der gleichzeitig Unternehmer ist ein Reisemobil vermietet( Der Mietvertrag ist auf den Privatmann ausgestellt worden)weil es ja ein Privarurlaub war.
Der Mieter kommt nach Mietende 2 verursachte Unfälle zurück.
der 1.Unfall hat einen Seitenschaden Koste lt.Dekra Gutachten ca 3500.-€ der 2.Unfall war am Heck das heißt der Fahrrdträger am Heck hats zerrissen wahrscheinlich zu viel belastet oder nicht ordnungsgemäß die Fahrräder befestigt.Der Mieter wollte dann zunächst den 2.Unfall nicht bezahlen obwohl im Dekra Gutachten festgestellt wurde ,daß das eindeutig 2 verschiedene Unfälle sind also nicht im kausalen Zustand standen.Nachdem wir den Fahrradträger ersetzt haben( und die Seite zunächst provisorisch repariert haben weil ein weiter Mietvertrag auf das Fahrzeug war.Wir haben für den Fahrradträger-Ersatz dem Unfall-Verursacher ein Rechnung reparaturkosten ca 550.-€ geschickt natürlich mit Mwst.ausgewiesen. Nun will der Mieter(Privatmann) die Mwst.nicht bezahlen ist das Rechtens.??
Gruß Günther

Hallo g.hagemann,
die Frage solltest Du lieber einem Steuerberater stellen.
Grundsätzlich sehe ich das so:

  • Wenn das Fahrzeug an eine Fa. vermietet wird, werden für sämtliche Zusatzkosten die gleichen Steuerabgaben fällig wie bei Firmenausgaben nötig. Wenn also der Mieter den Wagen auf seine Firma gemietet hat, ist es egal, ob Du der Meinung oder vieleicht sogar die Gewissheit hast, dass er es privat benutzt hat. Er zahlt die üblichen Steuern, die für Unternehmen üblich sind und Du führst sie ordnungsgemäß ab.
    Ob diese Privatnutzung legal ist, darf Dich nicht kümmern, das ist eine Sache zwischen dem Unternehmer und seinem Finanzamt! Naja, rein rechtlicht hättest Du als guter Staatsbürger die Pflicht, es als Steuervergehen anzuzeigen aber wer macht so was schon!
    Bei Material weis ich, dass hier die Mehrwertsteuer erst beim Endverbraucher fällig wird. Sonst würde ja auf ein und die selbe Schraube öfter Mehrwertsteuer anfallen nur weil das Produkt über mehrere Händler vertrieben wurde oder von verschiedenen Herstellern weiterverarbeitet wurde.
    Bei Dienstleistungen, und das ist hier der Fall ist eigentlich auch ein Unternehmer ein Endverbraucher. Also muss er die MWST zahlen egal ob Privat oder über sein Unternehmen.
    Anders sieht es da mit der Eigenleistung bei Reparaturen aus. Auch Versicherungen zahlen bei Selbstreparatur keine MWST. Die Begründung: Für die Arbeit wird keine MWST an das Finanzamt abgeführt also auch keine Erstattung derselben.
    Wenn Du also eine Ordnungsgemäße Rechnung an den Kunden ausgestellt hast, Deine Firma berechtigt ist solche Dienstleistungen (Reparaturen) anzubieten (in Deutschland wegen der Meisterregelung ja nicht immer der Fall) und Du diese MWST auch ordnungsgemäß an das Finanzamt abführst, muss er meines erachtens Zahlen.
    Für die Materialkosten auf jeden Fall, solange Du noch eine Rechnung dafür vorweisten könntest. Diesen Nachweis must Du jedoch nicht der Rechnung beilegen. Er ist lediglich für Dich der Beweis, dass Du diese MWST für dieses Teil gezahlt hast und Dein Lieferant diese abgeführt hat. Auch da würde ich mit einem Steuerberater reden, weil Du dann ja eigentlich die MWST für dieses Teil nicht mehr abführen müsstest. Sie wurde ja bereits abgeführt.
    Wenn Du sie bei Deinem Lieferant jedoch, weil Du kein Endverbraucher bist, nicht bezahlt hast, musst Du sie aber doch abführen.
    Du siehst, es ist etwas komliziert.

So nun eine Möglichkeit, bei der Dein Kunde sogar teilweise im Recht währe:

  • Du hast Material gekauft und darauf auch MWST gezahlt
  • Du hast Eigenleistung in Form von Arbeitsstunden bereitgestellt
  • nun rechnest Du alles zusammen und berechnest die MWST
    Da würd ich auch nicht alles zahlen, weil ich hier die MWST auch auf die MWST des Materials zahlen würde. was ich nicht muss

Du musst also das Material als Nettopreis (ohne MWST) mit den Arbeitskosten zusammen rechnen und dann die MWST zurechnen, dann müsste ich zahlen.

Du siehst, ein Steuerberater wäre hier der beste Ansprechpartner für Dich und danach wie ich es sehen ein steuerkundiger Anwalt, der Deine Interessen durchsetzt.

So für diese Antwort habe ich jetzt gut und gerne 10 Mintuen gebraucht, macht mit 25%Feiertagszuschlag und 19%MWST genau 14Min. und 52,5Sek. die Du mir schuldest!

Spaß beiseite!
Ich wünsch Dir eine schöne Weihnacht und nen guten Rutsch ins neue Jahr!

Gruß Kleiner Racker

Danke,werde meinen Steuerberater anrufen Gruß g.hagemann

hallo Günther,
natürlich muß er mit mwst bezahlen !!! da tatsächlich eine rechnung mit mwst vorliegt/angefallen ist !!!
anders sieht es nur aus wenn nach kostenvoranschlag/gutachten abrechnet, dann fließt/entsteht keine mwst.
die frage beantwortet sich auch schon aus dem logischen, sollst du etwa die mwst vom verursacher aus deiner kasse ans FA abführen? wohl nicht!
gruß mario