Hallo,
Darf man reisen ( innerhalb von EU oder Türkei), wenn eine Kontopfändung läuft? Oder bekommt man Schwierigkeiten am Flughafen? (wenn z.B. eine Bank oder Sparkasse pfändet)
Danke im Voraus
Hallo,
Darf man reisen ( innerhalb von EU oder Türkei), wenn eine Kontopfändung läuft? Oder bekommt man Schwierigkeiten am Flughafen? (wenn z.B. eine Bank oder Sparkasse pfändet)
Danke im Voraus
Höchstens am Geldautomaten, nicht aber an der Passkontrolle.
Gruß,
Steve
Die eine Frage ist, was wurde wie und warum gepfändet?
Die nächst Frage ist, wie du die Reise finanzierst?
Dabei aber nicht vergessen, dass Schenkungen als Einkommen verbucht werden müssen.
MfG Peter(TOO)
Wie finanzierst Du eine Reise, wenn schon Pfändung läuft? Vielleicht passiert Dir auf der Reise nix. Als fiktiver Gläubiger würde ich mir Deine Kontobewegungen aber schon genauer anschauen. Passiert vielleicht erst nach der Reise. Besser stehst Du dann sicher nicht da.
Der Gläubiger sieht deine kontenbewegungen nicht! Er erhält nur eine Mitteilung ggf. über die Höhe des Guthabens und ob die Pfändung anerkannt wird und ob es sich um ein pfändungsschutzkonto handelt. Dies kannst du noch nach einer Pfändung innerhalb 4 Wochen beantragen. Dann kannst du über den pfändungsfreibetrag wieder über dein Konto verfügen. Alle darüber liegenden Beträge werden dem Gläubiger ausgezahlt.
Zu Problemen wird es erst kommen, wenn man irgendwas bezahlen soll, das aber nicht kann. Sei es, weil das Konto nicht gedeckt ist oder vielleicht bei P-Konten die Einsatzmöglichkeiten irgendwelcher Karten ohnehin beschränkt sind. Den Paßkontrolleur oder den Zöllner wird das aber ansonsten nicht die Bohne interessieren.
Vielen Dank an alle für die Infos!!!
Gläubiger erhalten keine Kenntnis über die Bewegungen auf dem Konto eines Schuldners.
Gruß
Wolfgang