Reisen eines Unternehmers im Kassenbuch führen

Wie wird eine Geschäftsreise eines Unternehmers im Kassenbuch geführt? Folgender Sachverhalt. Ein Unternehmer (Fotograf), reist zu seinen Kunden innerhalb Deutschlands. Gelten hier ebenfalls nur die Pauschalen wie einem Arbeitnehmer? Oder kann der Unternehmer hier den Ist-Betrag der Rechnungen abziehen?

Wie ist es, wenn dieser Fotograf einen Auftrag, zB in den USA hat. Kann der Unternehmer dann alle Ist-Kosten (Flug, Hotel, Verpflegung, etc.) in voller Höhe im Kassenbuch aufführen? Muss dies taggenau sein, oder kann man das zusammenfassen? Oder gibt es in diesem Fall auch nur pauschalen, die angesetzt werden?

Ein Kassenbuch ist Euro zu führen. Wir hier dann nach Tageskurs bei Auslandsreisen in Euro umgerechnet? Wie verhält es sich mit der Mehrwertsteuer aus dem Ausland?

Hallo AB,

wenn ich mich recht erinnere, war es 2006, dass es das letzte Mal durch den BFH bestätigt wurde, dass ein Konto „Kasse“ und eine Liste „Kassenbuch“ ganz genau das enthalten müssen, was draufsteht, und dass Überschussrechner, die eine Art Krabbelkonto für alles Mögliche brauchen, was nicht über das Geschäftskonto läuft, dieses Krabbelkonto dann eben nicht „Kasse“ nennen sollen.

Was heißt das?

Das heißt, Du musst zu allererst entscheiden, ob Du für das Einzelunternehmen eine Kasse mit Kassenbericht, Kassenbuch, Konto „Kasse“ führen möchtest oder nicht. Wenn ja, bedeutet das, dass man zu jedem beliebigen Zeitpunkt die Kasse ausleeren und zählen kann und dann genau auf den Betrag kommt, der zum selben Zeitpunkt als Saldo auf dem Konto „Kasse“ (ja, das muss in diesem Fall tagesgenau gebucht und festgeschrieben werden) zu sehen ist.

Wenn es also für eine Reise eine Nebenkasse in USD gibt, ist auch das eine Kassette oder ein Geldbeutel oder eine Zigarrenkiste mit Geld drinne, und die USD-Kasse wird natürlich in USD gebucht. Verbindungen zur Hauptkasse oder zum Betriebskonto gibt es nur, wenn bei der Bank USD gekauft werden und wenn sie (z.B. bei Auflösung der USD-Kasse) eingezahlt werden. In beiden Fällen gibt es keine Zweifel über den anzuwendenden Kurs: Er steht sowieso auf den Belegen zum Sortenan- und verkauf, und wenn man die verschludert hat, gibt es einen konkreten Betrag in EUR, der dem Betriebskonto belastet ist, und einen konkreten Betrag an USD, der in die Dollarkasse eingelegt worden ist.

Vermutlich hast Du jetzt gemerkt, dass Du kein Kassenbuch führst und kein Konto „Kasse“ buchst. Bitte beides zügig umbenennen - wenn da „Kasse“ draufsteht, aber nicht drinne ist, berechtigt das einen übelwollenden Betriebsprüfer ggf. zur Vollschätzung aller Bargeld-Vorgänge in Deinem Unternehmen.

Weder - noch.

Auch bei Arbeitnehmern gelten nur für den Mehraufwand für Verpflegung ausschließlich Pauschalen, aber nicht für Übernachtungen und für Fahrtkosten. Genauso ist es bei einem Einzelunternehmer auch.

Selbstverständlich. Welches Hotel rechnet denn anders als pro Übernachtung ab? Und die Pauschalbeträge für Mehraufwand für Verpflegung hängen ihrer Natur nach mit Kalendertagen zusammen.

Falls Du (was ich wie gesagt nicht glaube) tatsächlich ein Kassenbuch führst, werden die Beträge wie immer an dem Tag in das Kassenbuch eingetragen, an dem sie aus der Kasse herausgenommen werden.

Die Pauschalen 2017 für die USA findest Du unter anderem hier:

http://www.sis-verlag.de/praxishilfen/weitere-praxishilfen/19-auslandsreise-pauschalen-2009-auslandsreise-pauschalen-2009

Wenn kein Kassenbuch geführt wird, werden die Ausgaben in fremden Währungen immer zu dem Kurs umgerechnet, zu dem die fremde Währung jeweils gekauft worden ist. Man kann leicht an ein und demselben Tag USD zu drei verschiedenen Kursen ausgeben, wenn man etwas in bar bezahlt, etwas mit der Kreditkarte und wieder etwas anderes auf Rechnung bekommt und später per Banküberweisung bezahlt.

Schöne Grüße

MM

danke mal für die Antwort :smiley:

mit taggenau meinte ich eigentlich auch folgendes:

Eine Geschäftsreise für den Einzelunternehmer in die USA hat eine Dauer von 2 Wochen. Die Reise wird ja in einem Kassenbuch als Betriebsausgabe verbucht. Kann man da hingehen und diese 2 Wochen zusammenfassen als eine Positon in dem Buch für die Betriebsaufgaben und es zB Reise USA … nennen? Oder muss wirklich jeder einzelne Beleg einzeln aufgeführt werden?

Die zweite Frage ist noch zum Mehraufwand für Verpflegung. Wenn Geschäftsessen mit Kunden etc. stattfinden, kann man diese Kosten ja zu 100% ansetzen. Genauso kann man Hotel, Mietwagen etc. zu 100% ansetzen. Habe ich das richtig verstanden, dass es so ist, dass an den Tagen, an dem kein Geschäftsessen stattgefunden hat nur die pauschale für die Verpflegung gilt?

Nein.

Ja.

Nein. 70% betrieblich, 30% privat. Umsatzsteuer normalerweise zu 100%, aber das dürfte dich in den USA nicht interessieren.

Der Verpflegungsmehraufwand wird für Frühstück um 20% gekürzt, für Mittag- und Abendessen um jeweils 40%, wenn an den Tagen die jeweiligen Mahlzeiten auf Firmenkosten abgerechnet werden.

Im Übrigen solltest du darauf aufpassen, dass die Reise nicht zu sehr ins Private abgleitet. Ein bissiger Prüfer könnte dann auf komische Gedanken kommen und dir die komplette Reise als Betriebsausgabe versagen. Also schön dokumentieren, was du dort getrieben hast.

Viele Grüße

Data

Gilt der Verpflegungsmehraufwand auch dann, wenn alle Belege vorhanden sind? Regulär zählen doch die Belege? Was würde der Unternehmer buchen, wenn seine Belege einen geringeren Wert als der Verpflegungsmehraufwand hat? Ist der Verpflegungsmehraufwand der Maximalbetrag der akzeptiert wird?

Wieso darf man im Ausland ein Geschäftsessen nur zu 70% als Betriebsausgabe erfassen?