Reisen in der GRUNDSICHERUNG ?

In meiner Nachbarschaft wohnt ein älterer Herr,der nun wirklich nichts mehr vom Leben hat,wenn man an seine Grundsicherung denkt. Ich möchte diesen Herrn für ca. 14 Tage einmal nach Spanien einladen. Den Flug würde er Zusammenkratzen,die Verpflegung ginge auf meine Kosten. Darf er Reisen,muß er der Grundsicherung Angaben machen ?
Wie sieht es eigentlich aus,wenn der alte Herr in Spanien plötzlich verstirbt? hätte ich die Bestattungskosten bzw. Heimtransport zu zahlen,da der alte Herr keine Verwandten mehr hat.
Sollte ich diese Idee erst gar nicht " durchziehen ",weil Probleme auf mich zu kämen ? Wer kann beraten.

Hallo,
bitte teile mir mit ob er noch arbeitsfähig ist oder nicht. du schreibst nur von einem älteren herrn.
wenn er rente hat ganz nach dem deutschnen gesetz, ist er nicht meldeplichtig irgend einem gegenüber. hat er aber nur erwerbsunfähigkeitsrente, so hat er die möglichkeit beim amt also arge bescheid zu sagen. natürlich darf er vereisen, er muß nur die zeit angeben wann er weg ist.
dies ist sehr wichtig.
falls dem herrn etwas zustossen würde, habe ich leider keine ahnung aber mit normalem menschenverstand hast du je nichts mit ihm zu tun und dann wäre das amt wieder dafür zuständig.
ich denke es wird so sein dass er im urlaubsland verbrannt wird und die Urne wird nur nach deutschland verschickt für eine anonyme bestattung.
hoffe ich konnte dir etwas helfen…
ganz liebe grüße roland