Reisen mit Visum von Israel im Pass

Weiss jemand ziemlich genau welche reisemässigen Restriktionen man mit einem eingestempelten Visum von Israel haben könnte,vor allem in Richtung arabischer Staaten.Betrifft Vereinigte Arabische Emirate,Kuwait,Libanon vor allem.Ob die Fluggesellschaften von denen dann Einen auch mitnehmen und so.

Bin einfach mal auf sachdienliche Messages gespannt.

Besten Gruss,
David

Man kann mit Hinweis auf vorhandene Visa von Staaten, die sich nicht „grün“ sind, durchaus einen 2. Reisepass beantragen, und bekommt den dann auch. Dann nutzt man künftig den einen für die arabischen Staaten, und den anderen gegenüber den Staaten, die ggf. wiederum mit den arabischen Visa ein Problem haben, dafür aber nicht mit dem israelischen Visum.

Bei z.B Geschäftsleuten ist das wohl wahr. Aber auch bei jedem Hinz und Kunz? Ist da nicht auch eine gute Portion Ermessen dabei?

Hallo,

es kann jeder einen Zweitpass beantragen - der wird dann nur mit sechsjähriger Gültigkeit ausgestellt undvon „nur für Geschäftsreisende“ ist in der PassVwV keine Rede - siehe:

Legt die antragstellende Person schlüssig, möglichst durch Vorlage von Unterlagen (Flugticket, Briefwechsel mit Geschäftspartnern, Visabeschaffung u. a.) dar, dass ein berechtigtes Interesse an der Ausstellung eines zweiten Passes besteht, kann dieser Pass ausgestellt werden. Die Verpflichtung zum Nachweis des berechtigten Interesses obliegt der antragstellenden Person. Ein berechtigtes Interesse liegt in der Regel immer dann vor, wenn die antragstellende Person in einen Staat einreisen will, der Deutschen vermutlich die Einreise verweigert, weil aus dem Pass ersichtlich ist, dass sie sich in bestimmten anderen Staaten aufgehalten haben.

Viel Gruß von Tara

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Doch, auch Hinz und Kunz (Touristen etwa), denn sie haben doch das gleiche Problem mit Staaten die einen nicht einreisen lassen würden oder nur schikanieren, wenn sich Visastempel aus Israel darin befinden.

Und da liegt eben das Ermessen. Ob ein einmaliger Urlaub in Kuwait ein berechtigtes Interesse ist, kann zumindest angezweifelt werden. Letztlich hat niemand das Recht auf einen zweiten Pass.

Diese Restriktionen gibt es bei Staaten, die den Staat Israel nicht dulden.

Aus diesem Grunde wurde bei meiner Einreise nach Israel vor etlichen Jahren kein Einreisevisum im Pass eingestempelt, sondern das Visum erfolgte auf einem eingehefteten Blatt.

Was ist an

„Danach liegt ein solches berechtigtes Interesse in der Regel immer dann vor, wenn die antrag- stellende Person in einen Staat einreisen will, der Deutschen vermutlich die Einreise verweigert, weil aus dem Pass ersichtlich ist, dass sie sich in bestimmten anderen Staaten aufgehalten haben.“

nicht zu verstehen?

Einschränkungen gibt es nur an anderer Stelle:
„Die bloße Möglichkeit, dass in Zukunft ein zweiter Pass benötigt wird, genügt nicht.“

Es handelt sich nicht um einen deutschen Pass ,sondern um einen nicht europäischen.Ich kann natürlich auch direkt die Botschaften der betreffenden Länder anschreiben ,weil ich wirklich eine definitive Anteort brauche.Mit 80% ist da nix.Denn ich möchte nicht dass es zum Showdown dann am Airport Kommt.

Gruß ,David

Die Aussagen

und

widersprechen sich. Wenn du eine verbindliche Antwort brauchst, musst du direkt bei der Fluggesellschaft fragen, ob sie dich mit dem entsprechenden Visum mitnehmen, oder bei der Botschaft/beim Konsulat des Landes, welches den Pass ausgestellt hat, ob du einen zweiten Pass bekommen würdest.

Genau, das hättest du auch gleich von Anfang an machen können. :wink:

Gruß
Christa

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Nein, kann es nicht! Wir haben staatlich garantierte Reisefreiheit, und wenn man diese nicht wahrnehmen kann, weil ein anderer Staat Probleme mit einem vorhandenen Visum hat, dann reicht dies als berechtigtes Interesse vollkommen aus, um über einen weiteren Pass wieder in die Lage versetzt zu werden, seine Reisefreiheit nutzen zu können.

Und Ermessen heißt auch nicht „wie ich gerade Lust habe“, sondern muss zu einer ermessensfehlerfreien Entscheidung führen. Die ist zwar nur in Grenzen gerichtlich überprüfbar, aber an diese Grenzen kann man je nach Fallkonstellation durchaus recht schnell geraten.

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danke Wiz, das wär genau die Antwort die ich valdez65 auch gegeben hätte.

Viel Gruß von Tara

Hi David,

deutsches Recht unterscheidet sich sehr oft vom ausländischen Heimatrecht des Fragestellers; wie kommt man dazu im Fragepost nicht zu erwähnen, dass es sich „nicht“ um eine Person mit „deutschem Reisepass“ handelt.

Man muss auch nicht alle Botschaften anschreiben, sondern sich nur bei den Botschaften erkundigen, in dessen Land man einreisen will oder evtl. Transit hat; oder man fragt bei seiner Heimatbehörde mal nach, ob die zu dem Thema was wissen.

Aber „Restriktionen“ können auch für alle anderen Staatsangehörigen die „Nichteinreise“ sein; d.h. man kann wieder zurückfliegen dorthin wo man hergekommen ist oder in den Heimatsstaat zurück.

Viel Gruß von Tara

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