Reisen nach Israel vor 1965?

Hallo Wissende,

gerade bin ich zufällig darüber gestolpert, dass es ja zwischen der BRD und Israel 20 Jahre lang keine diplomatischen Beziehungen gab. Die Gründe sind klar. Mich interessieren die Auswirkungen.

Konkret gefragt: Wenn man z.B. 1950 von Deutschland aus nach Israel reisen wollte, wie musste man das anstellen? Woher bekam man ein Visum? Bekam man es überhaupt?

Bitte macht mich mal schlau, und ich lese inzwischen weiter über die Geschichte der Max-Planck-Gesellschaft.

Schöne Grüße

Petra

Hallo Petra!

Konkret gefragt: Wenn man z.B. 1950 von Deutschland aus nach
Israel reisen wollte, wie musste man das anstellen? Woher
bekam man ein Visum? Bekam man es überhaupt?

Aus Gesprächen weiß ich, dass in den 50er Jahren ein recht reger Besuchsverkehr Jugendlicher nach Israel anfing, mit Aufenthalt und z. T. auch Aufbauarbeit in Kibbuzzim. Das muss irgendwie als romantisch und abenteuerlich empfunden worden sein. Und für Christen war natürlich das „Heilige Land“ wichtig.
Über die rechtliche Seite der Einreise und des Aufenthalts weiß ich nichts. Wenn du hier nichts darüber erfährst, kann ich ja mal nachfragen.
Schönen Gruß!
Hannes

Hallo Petra,

Wenn man z.B. 1950 von Deutschland aus nach
Israel reisen wollte, wie musste man das anstellen? Woher
bekam man ein Visum? Bekam man es überhaupt?

Eine gute Quelle dazu ist das Buch „Deutschland und Israel 1945 - 1965“ von Yeshayahu A. Jelinek, München 2004, ISBN 978-3-486-56764-9 Buch anschauen
Dort findet sich ab Seite 389 ein Kapitel „Der Reiseverkehr“, das ziemlich ausführlich (mit weiteren Literaturangaben) Auskunft gibt.
Auszüge davon findest Du hier:
http://books.google.com/books?id=u9jqG5hA2RUC&pg=PA3…
Am besten mal in einer gut sortierten Bibliothek nachfragen und notfalls per Fernleihe bestellen.

Viele Grüße
Marvin

Hallo Marvin,

Eine gute Quelle dazu ist das Buch „Deutschland und Israel
1945 - 1965“ von Yeshayahu A. Jelinek, München 2004, ISBN
978-3-486-56764-9 Buch anschauen
Dort findet sich ab Seite 389 ein Kapitel „Der Reiseverkehr“,
das ziemlich ausführlich (mit weiteren Literaturangaben)
Auskunft gibt.

Danke! Dummerweise war nur die erste Seite zum Reiseverkehr frei einsehbar, daher werde ich mal in der Bibliothek nach diesem Buch schauen.

Ich frage mich, wo man ein Visum für Israel beantragte, wenn es keine diplomatischen Beziehungen gab. Musste man das dann in einem der Nachbarländer machen?

Ich frage mich auch, was so eine restriktive Regelung des Reiseverkehrs für deutsche Juden bedeutete - egal, ob diese nun in Israel wohnten, in ein Drittland ausgewandert waren oder in Deutschland selber überlebt hatten. (Wie es z.B. Michael Degen in seiner sehr lesenswerten Autobiographie beschreibt: http://www.amazon.de/Nicht-alle-waren-M%C3%B6rder-Ki…)

Na vielleicht beantwortet das Buch - wenn ich es ausfindig gemacht habe - ja meine Fragen.

Schöne Grüße

Petra

Auszüge davon findest Du hier:
http://books.google.com/books?id=u9jqG5hA2RUC&pg=PA3…
Am besten mal in einer gut sortierten Bibliothek nachfragen
und notfalls per Fernleihe bestellen.

Viele Grüße
Marvin

Hallo Petra,

Dummerweise war nur die erste Seite zum Reiseverkehr
frei einsehbar,

Keine Ahnung, was die bei Google-Books machen, ich bekomme manchmal auch nur die erste Seite des Kapitels zu sehen und zu einem anderen Zeitpunkt auch die Seiten 389 und 393-396. Vielleicht probierst Du es auch mal zu verschiedenen Zeiten.

daher werde ich mal in der Bibliothek nach
diesem Buch schauen.

Das ist natürlich das beste.

Ich frage mich, wo man ein Visum für Israel beantragte, wenn
es keine diplomatischen Beziehungen gab. Musste man das dann
in einem der Nachbarländer machen?

Da habe ich auch nichts gefunden. Aber in dem Kapitel steht auch drin, daß deutsche Einreisende ein Formular ausfüllen mussten, in dem sie u.a. versichern, daß sie weder der NSDAP angehört haben und während des 2. Weltkrieges auch nicht in der Wehrmacht gedient haben.
Außerdem wird erwähnt, daß bis 1957 deutsche Reisende (fast?) ausschliesslich zusammen mit amerikanischen Gruppen gereist sind. Vielleicht hat also die amerikanische Botschaft die Visa-Erteilung übernommen.
Denkbar ist auch eine ähnliche Lösung wie zwischen der DDR und der Bundesrepublik, man nennt dann die israelische Stelle nicht Botschaft, sondern „Ständige Vertretung“ oder ähnlich.

Viele Grüße
Marvin

Hallo Petra,

ganz generell (ich weiß es nicht für Deine spezielle Frage) beauftragt man die Botschaft eines befreundeten Landes, seine Interessen wahrzunehmen. Dafür wird z.B. die Schweiz gerne in Anspruch genommen.

Umgekehrt weiß ich aus der gleichnamigen Autobiographie von Avi Primor, dass der israelische Pass für alle Länder galt „mit Ausnahme Deutschlands“.

Gruß,
Andreas