Hallo Petra,
Dummerweise war nur die erste Seite zum Reiseverkehr
frei einsehbar,
Keine Ahnung, was die bei Google-Books machen, ich bekomme manchmal auch nur die erste Seite des Kapitels zu sehen und zu einem anderen Zeitpunkt auch die Seiten 389 und 393-396. Vielleicht probierst Du es auch mal zu verschiedenen Zeiten.
daher werde ich mal in der Bibliothek nach
diesem Buch schauen.
Das ist natürlich das beste.
Ich frage mich, wo man ein Visum für Israel beantragte, wenn
es keine diplomatischen Beziehungen gab. Musste man das dann
in einem der Nachbarländer machen?
Da habe ich auch nichts gefunden. Aber in dem Kapitel steht auch drin, daß deutsche Einreisende ein Formular ausfüllen mussten, in dem sie u.a. versichern, daß sie weder der NSDAP angehört haben und während des 2. Weltkrieges auch nicht in der Wehrmacht gedient haben.
Außerdem wird erwähnt, daß bis 1957 deutsche Reisende (fast?) ausschliesslich zusammen mit amerikanischen Gruppen gereist sind. Vielleicht hat also die amerikanische Botschaft die Visa-Erteilung übernommen.
Denkbar ist auch eine ähnliche Lösung wie zwischen der DDR und der Bundesrepublik, man nennt dann die israelische Stelle nicht Botschaft, sondern „Ständige Vertretung“ oder ähnlich.
Viele Grüße
Marvin