Angenommen ein Außendienstler (Reisender) hat einen Arbeitsvertrag der einen Fixlohn (ca50%) und eine vom Umsatz abhängige Provision(ca50%) enthält.
Mündlich wird 2006(bei Einstellung besprochen es gäbe eine Bestandskunden- und eine Neukundenprovision. Die Kundenzuordnung wird jährlich neu geregelt, d.h. Neukunden werden zu Bestandskunden.
Erst nach ca2Jahren erfährt der AN dass er nur für die Neukunden und manche Bestandskunden Provision erhält! (er hat aber alle bearbeitet).
Es gibt eine Liste auf der Bestandskunden festgehalten sind(die der AN zuvor nicht hatte). Von dieser (dem AN seit 2008 mittels neuem Vertrag ausgehändigten) streicht der AG seit 2009 nach belieben Kunden, für die dann auch keine Provision mehr gezahlt wird.
Gemäß schriftlichem Vertrag steht dass der AG die Bestands- und Neukunden neu festsetzen kann. (Punkt5, Absatz4). Besprochen ist dass dies natürlich heißen soll: „Neukunden in Bestandskunden umwandeln, oder als Neukunden belassen(zB wenn sie erst einen Monat zuvor Kunden wurden).“ Was aber heißt „neu festsetzen“? Beinhaltet dies dass er manche komplett streichen darf?
- Frage: Muss der AN weiterhin ALLE Kunden des Unternehmens betreuen? Z.B. mit der Begründung: Im Vertrag steht „Der Mitarbeiter wird für den Außendienst der Abteilung xxxxx eingestellt.“ Der AG interpretiert dies als wenn dies heißt dass man ALLE betreuen müsste/für ALLE zuständig sei!!!
Der gesamte (fiktiven) Vertragslaut kann hier eingesehen werden:
http://www.pic-upload.de/view-20565175/Seite1.jpg.html
http://www.pic-upload.de/view-20565215/Seite2.jpg.html
http://www.pic-upload.de/view-20565226/Seite3.jpg.html
Ich freue mich wenn jemand sich die Mühe macht dies zu lesen und zu Helfen !
Beste Grüße
Kai