Reisepass abgelaufen

Hallo Viktor,

wir haben eine Reise nach Spanien gebucht.
Nun haben wir festgestellt, dass die Reisepässe von 2 Personen
am 15.05.2012 abgelaufen sind.

in den meisten Ländern des „Schengener Abkommens“ muß ein Pass
(Ausweis)mitgeführt werden, welcher nicht länger als ein Jahr
abgelaufen ist.

Wie hier schon bereits vermerkt, eins sind die Gesetze eines Landes und etwas ganz anderes die Transportbestimmungen und -Bedingungen einer Gesellschaft.
Ich denke, das verwechselst du ganz gewaltig in deiner Antwort!

In anderen Ländern ist ein nicht abgelaufener Pass (Ausweis)
i.A.
für Ausländer (dort !)meist Pflicht .

Du wirst mich entschuldigen, aber diesen Satz sagt genau genommen rein gar nichts aus:

Andere Ländern = welche?
i.A. = im Allgemein? Und in diesem ganz konkreten Fall?
für Ausländer dort: Wo genau ist „dort“??
meist Pflicht: Was bedeutet das? Heisst es das für manche es Pflicht ist und für andere nicht? Oder „nur“ dass es manchmal Pflicht ist und manchmal nicht?

Einfach dort anfragen ob es dort Schwierigkeiten mit
abgelaufenen
Reisepassen (Ausweisen) geben könnte

Diesen Teilsatz ist das einzige vernünftige in deiner Antwort. Leider würde aber bereits darauf hingewiesen.

  • die wissen es genau

Eben nicht! Sie wissen nur was das Gesetzt vorschreibt, aber ganz sicher nicht, was die Transportgesellschaft verlangt.

und
auch der ADAC oder eine deutsche Passstelle (Amt für
offentl.O.)
werden es wohl wissen.

Genauso wenig wie das Konsulat.

Gruß,
Helena

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Problemlösung:
Bei der Spanischen Botschaft oder einem der Konsulate in Deutschland Paßverlängerung oder neuen Paß ausstellen lassen.
Details in deutsch hier:
http://www.maec.es/subwebs/Embajadas/Berlin/al/MenuP…

  1. Für die Rückreise nach Spanien kann das Konsulat im Notfall einen Passierschein ausstellen, der nur für die Rückreise nach Spanien gültig ist.

  2. Bei der Fluggesellschaft die bisher gültigen Paßdaten eintragen.

M.W. kann man innerhalb der EU mit einem bis zu 12 Monate abgelaufenen Paß reisen. Manche Fluggesellschaften jedoch verlangen Mindestgültigkeit.
Lt. Ryanair Beförder.bed. steht jedoch nur dort: „gültiges Reisedokument“.
http://www.ryanair.com/de/geschaeftsbedingungen#arti…

Der richtige Ansprechpartner zur Abklärung - sofern man nicht einfach den bisherigen Paß benutzt - ist Ryanair!
Wo ist das Problem bei der Botschaft anzurufen und zu fragen wie lange eine Neu-Ausstellung dauert? Die Fragen, die hier gestellt werden, wird die Botschaft sicher kompetenter beantworten können als wir hier.
Grüße, Moni

„Flughafengesellschaften“ (wer und was dies auch immer sei) sind
keine Hoheitsträger. Die interessiert nix außer der sicheren Abwicklung des Flugbetriebes.
Ob dafür ein abgelaufener Pass relevant ist ?

Er schrieb „Flug(hafen)gesellschaften“ und wenn die Fluggesellschaft dich nicht in den Flieger lässt, weil du dich nicht ausweisen kannst, dann ist das relevant.

Ryanair kann das, weil deren Beförderungsbestimmungen ein gültiges Reisedokument verlangen. Ob ein abgelaufenes Dokument von Ryanair als „gültig“ akzeptiert wird, kann uns hie nur jemand sagen, der schon mal einen Online-Check-In mit so einem Dokument gemacht hat.

Gruß
Axurit

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Hallo,

Es ist doch ganz einfach.

Die Ausweise sind abgelaufen. Um einen neuen Ausweis auszustellen ist es zu spät. Das Konsulat stellt keinen vorläufigen Ausweis aus. Ryanair verlangt einen gültigen Reisepass oder Personalausweis. Das Gültigkeitsdatum muss beim Online-Check-In angegeben werden. Online-Check-In ist die einzige Möglichkeit einzuchecken. Ihr habt also zwei Ansatzpunkte: das Konsulat und Ryanair.

Kann das Konsulat doch noch einen vorläufigen Ausweis ausstellen oder einen endgültigen Pass im Schnellverfahren? Ob das möglich ist, kann euch nur das Konsulat sagen.

Akzeptiert Ryanair abgelaufene Ausweise, und falls ja wielange? Das kann euch nur Ryanair sagen. Es wäre zwar erste Fall, in dem Ryanair so etwas wie Großzügigkeit oder Kulanz an den Tag legt, aber für Geld machen die fast alles. Die Nachfrage wären mir ein paar Stunden in der Warteschleife und ein paar Zehn Euros Telefongebühren wert.

Dazu, sich beim Online-Check-In bei der Jahreszahl im Gültigkeitsdatum zu vertippen, wird euch hier sicher niemand raten.

Gruß
Axurit

Hi,

also… bei Flügen wird IMMER der Ausweis kontrolliert. Und zwar beim check-in von der Airline. Die haben, wie schon oben unnötig kontrovers diskutiert, ihre Beförderungsbedingungen die jeder der bucht akzeptieren muss.

Dann kommt die Kontrolle durch die Bundespolizei. Diese entfällt bei Flügen innerhalb der EU, Stichwort Schengen. Diese Handlung wird umgangsprachlich als „Ausweiskontrolle“ bezeichnet, hat aber NICHTS mit den Bedingungen der Airline zu tun.

Wenn Du nun also sagst, dass Du auf den letzten beiden Flügen in der EU nicht „kontrolliert“ wurdest dann glaube ich Dir das. Aber mit Sicherheit (und nicht „eventuell“) musstet Du beim check-in Dein Ausweisdokument vorzeigen. Denn laut IATA Richtlinien muss sichergestellt werden dass derjenige der eincheckt auch derjenige ist der auf dem Ticket steht. Und das geht nur mit ID. Unter normalen Umständen hat man keine Chance ohne ID in einen Flieger zu kommen.

Gruss
K

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Moin,

also… bei Flügen wird IMMER der Ausweis kontrolliert.

hmmm, meinst du mit „IMMER“ auch „immer VON ALLEN“?

Und
zwar beim check-in von der Airline.

Aber ist es nicht oft so, dass nur einer der Reisegruppe bei den Gepäckabgabe überprüft wird? Den check-in kann man ja oft zuhause/ am Automaten erledigen, da findet ja kein Abgleich Person Reisedokument statt.

Denn laut IATA
Richtlinien muss sichergestellt werden dass derjenige der
eincheckt auch derjenige ist der auf dem Ticket steht.

Siehe oben, bei der Gepäckabgabe wurden IMHO nicht alle Reisenden kontrolliert. Aber warum soll denn ausgerechnet check-in und Ticket übereinstimmen? Wäre es nicht sinnvoller zu prüfen, ob die Person an Bord dieselbe ist, die auf dem Ticket steht? Und beim Bording würden wir definitiv nicht geprüft.

VG,
J~

Hi,

neulich bei Ryanair, Flug innerhalb der EU: Ich hatte, wie alle, online eingecheckt. Ich fuhr zum Flughafen und ging zum check-in Schalter um mein Gepäck abzugeben. Vorzeigen musste ich den boarding pass (den druckt man sich nach dem erfolgreichen online check-in zuhause aus) und meinen PA. Dann ging es an einem Podest vorbei an dem ein Ryanair- Mitarbeiter stand und die Leute checkte die nur mit Handgepäck reisen. Vorzuzeigen dort: boarding pass und PA. Hier wurde ich quasi zweimal überprüft.

So oder so ähnlich passiert es auf JEDEM Flug. Auch wenn ich an einem Automaten einchecke. Zu irgendeinem Zeitpunkt wird nochmal physisch geprüft ob derjenige der an Bord will auch derjenige ist der auf dem Ticket steht. Anders geht es nicht. Auch nicht dass nur einer einer Reisegruppe seine ID vorzeigen muss. Hast Du an einem Flughafen schon mal beobachtet wie eine Reisegruppe eincheckt? Da hat der Reiseleiter einen Stapel Pässe in der Hand und dann geht’s los.

Gruss
K

Hallo Moni,

M.W. kann man innerhalb der EU mit einem bis zu 12 Monate
abgelaufenen Paß reisen. Manche Fluggesellschaften jedoch
verlangen Mindestgültigkeit.
Lt. Ryanair Beförder.bed. steht jedoch nur dort: „gültiges
Reisedokument“.

und ob die „schärfere“ Einreisebestimmungen durchsetzen als
andere Fluggesellschaften oder gar die Einreisestaaten ist mehr
als fraglich.
Wenn ein „abgelaufener“ Pass noch ein Jahr akzeptiert wird ist
er eben praktisch noch gültig.

Der richtige Ansprechpartner zur Abklärung - sofern man nicht
einfach den bisherigen Paß benutzt - ist Ryanair!

Genau, was soll die Panik.
Ryanair schreibt unter VERWEIGERUNG DER BEFÖRDERUNG
in ein Land einzureisen beabsichtigen, für das Sie nur zum Transit berechtigt sind oder für das Sie keine gültigen Einreisepapiere besitzen,
Es werden also die Einreisebestimmungen des Ziellandes akzeptiert.
Und diese wurden schon (auch von Dir) geklärt.
Gruß VIKTOR

Hallo!

Kann ich bestätigen. Mir ist es auch erst einmal untergekommen, dass der Ausweis zufällig nicht kontrolliert wurde.

Personalausweis- bzw. Passkontrolle der Polizei bei Schengenflug ist mir einmal untergekommen.

Gruß
Tom

Es werden also die Einreisebestimmungen des Ziellandes
akzeptiert.
Und diese wurden schon (auch von Dir) geklärt.
Gruß VIKTOR

Danke Viktor, für deinen Kommentar. Sehe ich auch so. Nachfolgend die Einreisebestimmungen für Deutsche nach Spanien (wonach der Paß bis zu 1 Jahr abgelaufen sein darf). Wenn das für Deutsche gilt, gilt das zweifellos auch für span. StaatsbürgerInnen. Irgendwo in den Tiefen des EU-Rechts über Freizügigkeit bei Reisen und Aufenthaltsrecht dürfte das auch EU-rechtlich verankert sein.
http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformation…

Bei Flugreisen von EU-Bürgern innerhalb der EU werden sich die Fluggesellschaften wohl kaum darüber hinwegsetzen können/wollen mit einer Klausel in den Bedingungen zur Nichtbeförderung. Abgesehen davon daß gerade Flüge innerhalb der EU „das“ Geschäft ist von Ryanair vermute ich mal, die hätten dann ein echtes Problem, denn die EU hat ja für Fluggäste auch extra eine Beschwerdestelle.

Das mit den abgelaufenen Pässen muß ziemlich verbreitet sein, denn am Frankfurter Flughafen gibts für (echte) Notfälle sogar eine Hilfestelle. Was viele nicht wissen: daß man als dt. Staatsb. keineswegs 4 Wochen auf einen neuen Paß warten muß. Bei einer Paßbehörde innerhalb von D von anderem als dem Wohnsitzort einen Express-Reisepass beantragt kostet es allerdings die Kleinigkeit von fast € 200, wofür man Verständnis haben muß, denn an unserer Bundesdruckerei sind ja ausländische Investoren beteiligt :smile:))
Herzliche Grüße, Moni

Hallo!

Bei Flugreisen von EU-Bürgern innerhalb der EU werden sich die
Fluggesellschaften wohl kaum darüber hinwegsetzen
können/wollen mit einer Klausel in den Bedingungen zur
Nichtbeförderung.

Darf ich fragen, auf welcher Rechtsgrundlage deine Annahme beruht?

Was haben fremdenpolizeiliche Einreisebestimmungen mit zivilrechtlichen Beförderungsverträgen zu tun?

Gruß
Tom

Bei Flugreisen von EU-Bürgern innerhalb der EU werden sich die
Fluggesellschaften wohl kaum darüber hinwegsetzen
können/wollen mit einer Klausel in den Bedingungen zur
Nichtbeförderung.

Darf ich fragen, auf welcher Rechtsgrundlage deine Annahme
beruht?

Was haben fremdenpolizeiliche Einreisebestimmungen mit
zivilrechtlichen Beförderungsverträgen zu tun?

Gruß
Tom

Hallo Tom, die Ursprungsfrage war längst konkret beantwortet (siehe oben).
Meine Antwort bezog sich lediglich auf einen an mich gerichteten Kommentar von Victor zu meinem posting, der sich nämlich ebenfalls die Beförderungsbedingungen von Ryanair angesehen hatte. Nur darum ging es, um die Billig-Airlines als Massenbeförderungsmittel für EU-BürgerInnen auf Kurz-/Mittelstrecken innerhalb der EU (!) und die Realität, daß einer Menge Leute erst am Schalter einfällt daß der Paß abgelaufen ist. War also eher allgemeiner Natur.

Die Airlines haben Beförderungsbedingungen. Die können aber nicht machen was sie wollen genausowenig wie Reiseveranstalter sich mit Bedingungen über geltendes Recht, besser: aktuelle Rechtsprechung, hinwegsetzen können. Können schon, aber nicht ohne Folgen. Als EU-BürgerIn braucht man keinen Paß mehr an den Grenzen vorzeigen. Die Airlines müssen sowohl die Identität als auch prüfen können ob man EU-BürgerIn ist und zur Einreise berechtigt.

Wenn Ryanair ausdrücklich abweichende Bestimmungen in den Beförderungsbedingungen hätte könnte man darüber streiten wessen Recht gültig wäre. Der Paß muß gültig sein und innerhalb der EU wird ein dt. Paß zur Einreise nach Spanien offiziell als gültig anerkannt bis max. 1 Jahr nach Ablauf. Der passende Link findet sich im posting davor. Umgekehrt genauso. S. auch Freizügigkeit im EU-Reiseverkehr. Der abgelaufene Paß ist in dem vorliegenden Fall ein gültiges Dokument / Rechtsgrundlagen siehe unten.

Was haben fremdenpolizeiliche Einreisebestimmungen mit
zivilrechtlichen Beförderungsverträgen zu tun?

Überhaupt nichts, denn fremdenpolizeiliche Einreisebestimmungen gibt es nicht. Nicht mal für Non-EU-Staatsangehörige. Den Ausdruck „Fremdenpolizei“ kenne ich aus bestimmen Nicht-EU-Ländern und von früher als es noch „Regimes“ und Diktaturen in Europa gab. Heute wird der Reiseverkehr von EU-Bürgern (man erinnere sich: die Rede war von spanischen Staatsangehörigen von Deutschland nach Spanien) innerhalb der EU vom EU-Recht geregelt. Gottseidank nicht von einer Fremdenpolizei.

Tom, du weichst weit vom eigentlichen Thema ab. Das ist kein Rechtsbrett. War auch keine Rechtsfrage. Sie wollte nur wissen ob die span. Freunde auch mit abgelaufenem Paß ins Flugzeug nach Spanien einsteigen dürfen. Wäre fix gelöst gewesen mit einem Anruf bei Ryanair bzw. bei der span. Botschaft. Die hätten Auskunft geben können 1) wie lange eine Neu-Ausstellung dauert, 2) wie lange ein abgelaufener Paß offiziell noch gültig ist, 3) stellt die Botschaft sofort einen Ersatz aus (Link s. früh. posting).
Nun ist genug zu dem Thema, meinst du nicht? Viele Grüße, Moni

http://europa.eu/youreurope/citizens/travel/entry-ex…

> Mitteilung zum EÜPV (Europäisches Übereinkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates v. 13.12.1957): Nach der Bekanntmachung des Auswärtigen Amtes vom 18.02.2008 - BGBl. 2008 II, S. 212, vom 26.03.2008 - wurde die Liste der Urkunden wie folgt geändert: "Gültiger oder seit höchstens einem Jahr ungültig gewordener Reisepass, vorläufiger Reisepass, Kinderreisepass oder Kinderausweis der Bundesrepublik Deutschland; gültiger oder seit höchstens einem Jahr ungültig gewordener amtlicher Personalausweis der Bundesrepublik Deutschland; gültiger vorläufiger Personalausweis der Bundesrepublik Deutschland".

Vertragsstaaten des EÜPV sind Belgien, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Italien, Liechtenstein (seit 1998), Luxemburg, Malta, Republik Moldau (unterzeichnet 2007, noch nicht ratifiziert), Niederlande, Österreich, Portugal, Schweiz, Slowenien, Spanien , …

Hallo!

OK, ich sag nichts mehr, ich denke es mir

Gruß
Tom