Reisepass bei Auslandsmontage

Hallo, wie ist die Rechtslage bei folgender Situation.

Ein Arbeitgeber schickt seinen Arbeitnehmen auf eine Auslandsmontage zu der der Arbeitnehmer einen Reisepass benötigt. Muss der Arbeitnehmer die kosten für den Reisepass selbst übernehmen oder muss dafür der Arbeitgeber aufkommen?

Hi,
wenn der AN keinen Reisepass hätte und der AG diesen Arbeitseinsatz unbedingt ausführen soll, sollten die Kosten geteilt werden, da der AN auch die nächsten 10 Jahre einen Nutzen davon hat.
Aber zwingen könnte er ihn nicht!
mfg

Hallo,

die Frage lässt sich so nicht eindeutig beantworten.

Was steht denn im Arbeitsvertrag?

Wenn ein flexibler Arbeitsort(auch Ausland)vereinbart ist,hat er m.E. für diese Kosten selbst aufzukommen,denn den Reisepass kann er doch auch für private Reisen nutzen.

Anders verhält es sich mit den Kosten für VISA,Flugticket,etc.,es sei denn es ist auch hier im Arbeitsvertrag eine andere Regelung vereinbart!

LG Bollfried

PS:smiley:a es sich hier um fiktive Fälle handelt,mag ich solche
„Halbgeschichten“ nicht so gern,da eine Ablehnung des AG (noch)nicht
erwähnt wird(z.B. das diese Kosten durch den AG nicht übernommen
werden, weil…!) und Details nur Stückweise heraus gegeben werden.

Hallo,
der An hatt einen festen Arbeitsplatz der im Arbeitsvertrag genannt wird, allerdings wird im Arbeitsvertrag darauf hingewießen dass der An im Rahmen seiner Tätigkeiten auch auf Montagen geschickt werden kann.

Das mit dem Selbstnutzen halte ich für Fragwürdig, denn wer sagt denn das der An eine Private Reise machen will bei der er einen Reisepass benötigt, dies möchte der An nähmlich nicht!

Visum, Tickets und Hotelkosten werden vom Ag übernommen.

allerdings wird im Arbeitsvertrag darauf
hingewießen dass der An im Rahmen seiner Tätigkeiten auch auf
Montagen geschickt werden kann.

In dem Fall ist es klarer, es ist Sache vom AN für den Reisepass zu sorgen, er weiss ja durch seine Arbeit, welche Länder in Frage kommen und ist bestimmt auch darauf hingewiesen worden.
mfg

Wie sieht die Sache dann beim 2. und 3. Reisepass aus? Ein weltweit reisender Monteur hat normalerweise 2 - 3 Reisepässe, da man z. B. mit einem (alten) Iran-Visum im Pass wohl kaum in Israel oder Saudi einreisen darf. Mit (altem) Saudi-Visum im Pass nach Israel oder Iran geht auch nicht. Außerdem sollten die, wegen evtl. laufender Visaanträge, beim AG in DE liegen. Diese Zusatzpässe sind nur verkürzt gültig und man benötigt ein Schreiben vom AG, das die Pässe beruflich benötigt werden.

Gruß Herr_Schulz

Zweitpass
Hallo Herr Schulz,

Diese Zusatzpässe sind nur verkürzt gültig

Richtig. Nämlich nur 5 Jahre.

und man benötigt
ein Schreiben vom AG, das die Pässe beruflich benötigt werden.

Komisch, ich hab für meinen zweiten Reisepass keinerlei Schreiben vom AG benötigt. Einfach beantragt, bezahlt und bekommen.

Grüße,
Tinchen