Hallo,
die Frage lässt sich so nicht eindeutig beantworten.
Was steht denn im Arbeitsvertrag?
Wenn ein flexibler Arbeitsort(auch Ausland)vereinbart ist,hat er m.E. für diese Kosten selbst aufzukommen,denn den Reisepass kann er doch auch für private Reisen nutzen.
Anders verhält es sich mit den Kosten für VISA,Flugticket,etc.,es sei denn es ist auch hier im Arbeitsvertrag eine andere Regelung vereinbart!
LG Bollfried
PS:smiley:a es sich hier um fiktive Fälle handelt,mag ich solche
„Halbgeschichten“ nicht so gern,da eine Ablehnung des AG (noch)nicht
erwähnt wird(z.B. das diese Kosten durch den AG nicht übernommen
werden, weil…!) und Details nur Stückweise heraus gegeben werden.