Hallo,
kann man den Pass, obwohl der Reisepass Eigentum der BRD ist, wenn er
abgelaufen ist, behalten, z.B. wegen den Erinnerungen, wenn
zugleich ein neuer beantragt wird?
Beim Personalausweis ist dies jedenfalls moeglich.
Viele Gruesse
Michael
Hallo,
kann man den Pass, obwohl der Reisepass Eigentum der BRD ist, wenn er
abgelaufen ist, behalten, z.B. wegen den Erinnerungen, wenn
zugleich ein neuer beantragt wird?
Beim Personalausweis ist dies jedenfalls moeglich.
Viele Gruesse
Michael
Gueltigkeitsdauer
Es verwundert, dass ein alter Reisepass nur eine
Gueltigkeitsdauer von 5 Jahren aufweist.
Sind es nicht 6 Jahre?
War die Regelung im Jahre 2004/2005 noch eine andere?
Hi, kann man behalten, der wird als ungültig erklärt, entweder mit Stempel rein oder es wird ´ne Ecke abgeschnitten.
MfG ramses90
Hi, Reisepässe sind 10 Jahre gültig. Wenn der natürlich vor Ablauf schon voll ist, dann ist er zwar im Moment noch nicht ungültig aber da man dann einen neuen braucht, wird er zwangsläufing dadurch ungültig.
MfG ramses90
Hallo,
vielen Dank fuer die Antworten.
Viele Gruesse
Michael
Hi
Hi, Reisepässe sind 10 Jahre gültig. Wenn der natürlich vor
Ablauf schon voll ist, dann ist er zwar im Moment noch nicht
ungültig aber da man dann einen neuen braucht, wird er
zwangsläufing dadurch ungültig.
MfG ramses90
ned ganz richtig:
früher waren Reisepässe und Persos für Personen unter 26 Jahre fünf Jahre gültig, für Personen über 26 Jahre zehn Jahre lang.
nun sind es für Personen unter 24 Jahre sechs Jahre Gültigkeit und für Personen über 24 Jahre zehn Jahre Gültigkeit
Gruß von Sid
die Wissenserweiterung.
MfG ramses90
Gruß von Sid