Reisepass Eigentum von

Hallo,

in einem anderen Forum tauchte neulich die Frage auf, ob ein Einbehalten des (Reise)Passes eine Straftat sein könnte. Für die USA, Kanada und auch Deutschland ist es wohl so, dass die Pässe Eigentum des ausstellenden Landes und nicht der jeweiligen Person sind.

Mich würde interessieren, ob das auch bei anderen/allen Pässen so ist?

Wenn Ihr also einen anderen Pass in greifbarer Nähe habt, würde es mich interessieren, wessen Eigentum dieser ist.

Danke und Gruß,
Steve

Das geht auch ohne Pass in greifbarere Nähe:
(4) Der Pass darf nur Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ausgestellt werden; er ist Eigentum der Bundesrepublik Deutschland.
§ 1 Abs. 4 Paßgesetz

Dass das für deutsche Pässe so ist weiß ich ja bereits.

Ich möchte wissen, wie das mit Pässen ist, die nicht von USA, Kanada oder Deutschland ausgestellt wurden.

Ach so. Wenn Dir Wikipedia zuverlässig genug ist:
Der Pass bleibt Eigentum des jeweiligen Staates und dient der Identifizierung und Legitimation gegenüber staatlichen Behörden und zudem gegenüber privaten Einrichtungen sowie gegenüber Privatpersonen.

Alles andere ergibt auch irgendwie wenig Sinn.

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Wenn’s hilft: ich habe hier noch meinen (inzwischen abgelaufenen) rumänischen Pass, der 1995 ausgestellt wurde, und im Jahr 2000 bis 2005 verlängert wurde, und da steht schon auf der 3. Umschlagseite, dass der Inhaber u. a. verpflichtet ist, das Einbehalten des Passes von nicht autorisierten Personen nicht zuzulassen und auch nicht zwecks Aufbewahrung oder als Garantie/Pfand auszuhändigen.

Gruß
Christa

… also der anderen ca 180 Staaten auf der Erde? Wird das eine Studienarbeit?

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