Reisepaß eines Kleinkindes beim Check-In

Hallo an alle!!!

Eigentlich weiß ich nicht, ob ich hier die Frage stellen soll, oder eher im „Recht-Brett“. Ich glaube aber eher hier…

Also:
In wie fern darf der Mitarbeiter einer deutschen Fluggesellschaft den Reisepaß/Lichtausweis eines Kleinkindes (16 Monate alt) am spanischen check-In Schalter verlangen? Und warum?

Ich denke nur angestellten staalichen Behörden (Polizei) dürfen das! Evtl Flugkapitän, aber sonst keiner. Stimmt das? Zumal im Reisepaß keine Angaben gemacht wird, wer Mutter/Vater/ oder Sorgerechtberechtigt ist! Und auch auf das Bild im Paß ist das Kind selbst absolut nicht zu erkennen (da es so schnell wächst!!)

Vielen Dank für die Antworten!
Helena

Also grundsätzlich einmal dürfen und müssen oftmals die Angestellten von Fluggesellschaften die Identität der Reisenden überprüfen. Und zwar aus dem Grund, dass Fluggesellschaften a) mit Strafen belegt und b) den Rücktransport auf eigene Kosten übernehmen müssen, wenn Passagiere mit offensichtlich gefälschten oder ohne entsprechende gültigen Reisedokumente unterwegs sind.

Weiters sind die Angestellten angehalten, Kinder zu überprüfen, um allfälligen Kinderschmuggel zu erschweren (dein Einwand: erkennt man ja kaum, stimmt - aber irgendwo muss angefangen werden). Wie sinnvoll das im konkreten Fall war, kann ich nicht beurteilen.

Weiters können und dürfen Mitarbeiter von Fluggesellschaften Ausweisdokumente von Passagieren überprüfen, um die Rechtmässigkeit des Flugtickets (sind ja Namensgebunden) zu überprüfen. Wieder, vielleicht war eine übereifrige Dame am Check-In. Aber eine Verweigerung der Identitätsausweisung könnte die Transportablehnung der Fluggesellschaft nach sich ziehen (rechtmässig durch die IATA-Bestimmungen abgesichert) - ohne Anspruch auf Ersatz und Refundierung der Flugkosten.

Ich hoffe, ein wenig damit weiter geholfen zu haben.
Grüße Peter

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi Peter!
Erstens, danke für Deine recht ausführliche Antwort!!!

Also grundsätzlich einmal dürfen und müssen oftmals die
Angestellten von Fluggesellschaften die Identität der
Reisenden überprüfen. Und zwar aus dem Grund, dass
Fluggesellschaften a) mit Strafen belegt und b) den
Rücktransport auf eigene Kosten übernehmen müssen, wenn
Passagiere mit offensichtlich gefälschten oder ohne
entsprechende gültigen Reisedokumente unterwegs sind.

Das sehe ich auch ein. ABER:
zu a) Strafen? Wer wen? und warum???
zu b) Ein 16 monaten altes Kind wird wohl nicht allein fliegen bzw fliegen dürfen!
Zusätzlich kommt dazu das sowohl Passagiere (also mein Sohn und ich) als auch Abflug- und Zielflughäfen in die EU und im Schegen Abkommen sind! (Als Gegensatz zu Menschen deren Nationalität für die Einreise in einem von beiden Ländern eines gültigen Visums erförderlich macht).

Weiters sind die Angestellten angehalten, Kinder zu
überprüfen, um allfälligen Kinderschmuggel zu erschweren (dein
Einwand: erkennt man ja kaum, stimmt - aber irgendwo muss
angefangen werden).

Wie ich den Mann am Check-In schon sagte: Genauso hätte ich:
a) Der Reisepaß von irgendeinem fremden Kind dabei haben können.
b) Nicht der Mutter bzw. sorgerechtberechtigt sein können.
Ich meine damit bloß, daß dadurch und in diesem einen Fall absolut kein Kinderschmuggel hätte verhindert werden können. Nicht mit dem Kinderausweis und auch nicht mit dem der Mutter.

Wie sinnvoll das im konkreten Fall war,
kann ich nicht beurteilen.

Meine Meinung nach überhaupt nicht (siehe oben!)

Weiters können und dürfen Mitarbeiter von Fluggesellschaften
Ausweisdokumente von Passagieren überprüfen, um die
Rechtmässigkeit des Flugtickets (sind ja Namensgebunden) zu
überprüfen.

IdR. haben das die Reisebüros bereits getan, als sie die Buchung vorgenommen haben. Oder bei der Bezahlung der Tickets!

Wieder, vielleicht war eine übereifrige Dame am
Check-In.

Nööö ein Mann!! ;o)) (der wohl dachte ich spreche kein Deutsch und hat sich am telf mit seinem Chef vor mir „verpappelt“!!)

Aber eine Verweigerung der Identitätsausweisung
könnte die Transportablehnung der Fluggesellschaft nach sich
ziehen (rechtmässig durch die IATA-Bestimmungen abgesichert) -
ohne Anspruch auf Ersatz und Refundierung der Flugkosten.

Ja das weiß ich. Aber wie gesagt, durch das Bildausweis meines Sohnes ist absolut nichts ausgewiesen worden! Und das komische war, daß mir das passierte als ich auf dem Weg nach München zurück war. Auf den Weg hin (nach Barcelona) wurde nichts aufgefördert.

Ich hoffe, ein wenig damit weiter geholfen zu haben.
Grüße Peter

Noch immer grubelnde Grüße!
Helena

Hallo an alle!!!

Eigentlich weiß ich nicht, ob ich hier die Frage stellen soll,
oder eher im „Recht-Brett“. Ich glaube aber eher hier…

Also:
In wie fern darf der Mitarbeiter einer deutschen
Fluggesellschaft den Reisepaß/Lichtausweis eines Kleinkindes
(16 Monate alt) am spanischen check-In Schalter verlangen? Und
warum?

Ich denke nur angestellten staalichen Behörden (Polizei)
dürfen das! Evtl Flugkapitän, aber sonst keiner. Stimmt das?
Zumal im Reisepaß keine Angaben gemacht wird, wer
Mutter/Vater/ oder Sorgerechtberechtigt ist! Und auch auf das
Bild im Paß ist das Kind selbst absolut nicht zu erkennen (da
es so schnell wächst!!)

Vielen Dank für die Antworten!
Helena

Hallo, Helena!

Wie das in Spanien aussieht weiß ich nicht, aber: in D ist es möglich, die Ausreise eines Kindes „verbieten“ zu lassen. Ich weiß konkret von dem Fall einer Freundin, in dem der (geschiedene) Vater androhte, die Tochter gegen den Willen der Mutter in die USA „mitzunehmen“ (es ging nicht um einen Urlaub). Da wurde eine Sperre über den BGS veranlaßt, daß ein Kind mit diesem Ausweis eben D nicht verlassen darf. Vielleicht gibt es in Spanien eine ähnliche Regelung?

Gruß vom
Sams

Hi Peter!
Erstens, danke für Deine recht ausführliche Antwort!!!

Also grundsätzlich einmal dürfen und müssen oftmals die
Angestellten von Fluggesellschaften die Identität der
Reisenden überprüfen. Und zwar aus dem Grund, dass
Fluggesellschaften a) mit Strafen belegt und b) den
Rücktransport auf eigene Kosten übernehmen müssen, wenn
Passagiere mit offensichtlich gefälschten oder ohne
entsprechende gültigen Reisedokumente unterwegs sind.

Das sehe ich auch ein. ABER:
zu a) Strafen? Wer wen? und warum???

****die Einwanderungsbehörden, allen voran die Amerikaner, wollen so die Fluggesellschaften zwingen, bessere Kontrollen durchzuführen. Bestraft werden die Fluggesellschaften von den Einwanderungsbehörden.
Es gibt internationale Flugbestimmungen und -abkommen, die diese Dinge ganz genau regeln. Derzeit großer Streitpunkt: die LUFTHANSA hat ihren Zentralcomputer für (wahrscheinlich unbeschränkten) Zugriff der amerikanischen Einwanderungsbehörden freigeschalten. Denn die Amerikaner verlangen seit kurzem ALLE Passagierinformationen VOR Abflug von Deutschland. Zwar hat ursprünglich der zuständige EU-Kommissar sein Einverständnis gegeben, ist aber später draufgekommen, dass das eigentlich gegen den Datenschutz verstößt - nur war’s schon zu spät.****

zu b) Ein 16 monaten altes Kind wird wohl nicht allein fliegen
bzw fliegen dürfen!

**** richtig, und genau setzen die Fahnder ein: angenommen, du fliegst von Südamerika mit einem Kleinkind nach Deutschland: dort ist es leider gang und gäbe, dass Leute hinfliegen, sich ein Kind schnappen und wieder heimfliegen. In diesen Ländern wird sehr streng beim Abflug mit Kleinkindern kontrolliert. Unbegleitet fliegende Kinder bis 14 Jahre müssen sowieso diverse elterliche Papiere mit dabei haben (wer bringt Kind zum Abflug, wer holt es ab usw.).****

Zusätzlich kommt dazu das sowohl Passagiere (also mein Sohn
und ich) als auch Abflug- und Zielflughäfen in die EU und im
Schegen Abkommen sind! (Als Gegensatz zu Menschen deren
Nationalität für die Einreise in einem von beiden Ländern
eines gültigen Visums erförderlich macht).

****leider auch ein großer Irrtum der EU-Bevölkerung: Jeder europäische Staatsbürger ab 16 ist verpflichtet, ein amtliches Ausweisdokument stets mit sich zu führen. Denn mit Kontrollen ist jederzeit zu rechnen. Weggefallen sind ja lediglich die PERMANETEN GRENZKONTROLLEN. Es kann dir also passieren, dass du in Nizza spazieren gehst und eine Polizeistreife will von dir den Ausweis sehen. Hast du keinen dabei, musst du in „Polizeigewahrsam“ bleiben, bis deine Identität nachgewiesen ist. Übrigens, Führerschein ist KEIN amtlicher Lichtbildausweis im Sinn der Identitätskontrolle!****

Weiters sind die Angestellten angehalten, Kinder zu
überprüfen, um allfälligen Kinderschmuggel zu erschweren (dein
Einwand: erkennt man ja kaum, stimmt - aber irgendwo muss
angefangen werden).

Wie ich den Mann am Check-In schon sagte: Genauso hätte ich:
a) Der Reisepaß von irgendeinem fremden Kind dabei haben
können.
b) Nicht der Mutter bzw. sorgerechtberechtigt sein können.
Ich meine damit bloß, daß dadurch und in diesem einen Fall
absolut kein Kinderschmuggel hätte verhindert werden können.
Nicht mit dem Kinderausweis und auch nicht mit dem der Mutter.

****das ist schon richtig. Aber alle diese Maßnahmen zielen eher darauf hin ab, Täter die Tat zu erschweren. Gäbe es gar keine Überprüfung, wäre die Folge, dass man quasi wie im „Supermarkt“ kriminelle Handlungen setzen könnte. Man erkennt nämlich auch mit der Zeit, wer lügt und wer nicht (zumindest sehr oft…). Und nochmals, es kann auch eine Anweisung der Gesellschaft gewesen sein, über die man gar nicht so recht nachgedacht hat.****

Wie sinnvoll das im konkreten Fall war,
kann ich nicht beurteilen.

Meine Meinung nach überhaupt nicht (siehe oben!)

Weiters können und dürfen Mitarbeiter von Fluggesellschaften
Ausweisdokumente von Passagieren überprüfen, um die
Rechtmässigkeit des Flugtickets (sind ja Namensgebunden) zu
überprüfen.

IdR. haben das die Reisebüros bereits getan, als sie die
Buchung vorgenommen haben. Oder bei der Bezahlung der Tickets!

Wieder, vielleicht war eine übereifrige Dame am
Check-In.

Nööö ein Mann!! ;o)) (der wohl dachte ich spreche kein
Deutsch und hat sich am telf mit seinem Chef vor mir
„verpappelt“!!)

Aber eine Verweigerung der Identitätsausweisung
könnte die Transportablehnung der Fluggesellschaft nach sich
ziehen (rechtmässig durch die IATA-Bestimmungen abgesichert) -
ohne Anspruch auf Ersatz und Refundierung der Flugkosten.

Ja das weiß ich. Aber wie gesagt, durch das Bildausweis meines
Sohnes ist absolut nichts ausgewiesen worden! Und das komische
war, daß mir das passierte als ich auf dem Weg nach München
zurück war. Auf den Weg hin (nach Barcelona) wurde nichts
aufgefördert.

Ich hoffe, ein wenig damit weiter geholfen zu haben.
Grüße Peter

Noch immer grubelnde Grüße!
Helena

**** es gibt Dinge, die einem nur Energie und Zeit stehlen, darüber nachzudenken es nicht wert ist. Genieße das Leben und den Frühling - es grüßt dich Peter****

Hallo an alle!!!

Eigentlich weiß ich nicht, ob ich hier die Frage stellen soll,
oder eher im „Recht-Brett“. Ich glaube aber eher hier…

Also:
In wie fern darf der Mitarbeiter einer deutschen
Fluggesellschaft den Reisepaß/Lichtausweis eines Kleinkindes
(16 Monate alt) am spanischen check-In Schalter verlangen? Und
warum?

Ich denke nur angestellten staalichen Behörden (Polizei)
dürfen das! Evtl Flugkapitän, aber sonst keiner. Stimmt das?
Zumal im Reisepaß keine Angaben gemacht wird, wer
Mutter/Vater/ oder Sorgerechtberechtigt ist! Und auch auf das
Bild im Paß ist das Kind selbst absolut nicht zu erkennen (da
es so schnell wächst!!)

Vielen Dank für die Antworten!
Helena

Hallo!

  1. Natürlich sind Fluggesellschaften berechtigt die Identitätsdaten zu prüfen. Dies ist vor allem wichtig in Bezug auf die Staatsangehörigkeit. Fluggesellschaften müssen nämlich Personen, denen am Zielort die Einreise verweigert wird wieder zurückfliegen und da bleiben viele auf ihren Kosten sitzen!

  2. Der Schengen Besitzstand hat überhaupt keine Auswirkungen auf die Mitführpflicht eines gültigen Reisedokuments beim Grenzübertritt.

  3. Sollte jemand am Foto unkenntlich sein, dann darf der Ausweis schon von Gesetzes wegen nicht verwendet werden. Nach Spanien braucht man allerdings im deutschen Kinderausweis kein Foto, genausowenig im Reisepass.

Ich hoffe du verstehst deshalb, dass solche Kontrollen erlaubt und auch international absolut üblich sind und irgendein Reisedokument müssen auch Kleinkinder haben, also entweder selbst oder sie sind eingetragen im Pass der Eltern.

Gruß
Tom

Hi Sams!

Genau das habe ich ja damit gemeint!!

Ich bin tatsächlich die Mutter von David Robert (siehe foto in ViKa) Und auch die alleine Sorgerecht-Tragende. Die Aufenthaltbestimmungsort des Kindes liegt ebenfalls NUR bei mir. Doch das alles -und darauf wollte ich hin- steht weder in seinem Kinderpaß noch in meinem!!!

Ich kann mir durchaus vorstellen, daß so eine Regeleung ebenfalls im spanischen Recht verankert ist. Und genau das habe ich auch gemeint! Doch wenn es so NICHT gewesen wäre, hätte es der Mann am Schalter absolut nicht feststellen können!

Jedenfalls danke ich Dir für Dein Beitrag!

Schöne Grüße aus Bayern!
Helena

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Hallo Peter!

Hi Peter!
Erstens, danke für Deine recht ausführliche Antwort!!!

Also grundsätzlich einmal dürfen und müssen oftmals die
Angestellten von Fluggesellschaften die Identität der
Reisenden überprüfen. Und zwar aus dem Grund, dass
Fluggesellschaften a) mit Strafen belegt und b) den
Rücktransport auf eigene Kosten übernehmen müssen, wenn
Passagiere mit offensichtlich gefälschten oder ohne
entsprechende gültigen Reisedokumente unterwegs sind.

Das sehe ich auch ein. ABER:
zu a) Strafen? Wer wen? und warum???

****die Einwanderungsbehörden, allen voran die Amerikaner,
wollen so die Fluggesellschaften zwingen, bessere Kontrollen
durchzuführen. Bestraft werden die Fluggesellschaften von den
Einwanderungsbehörden.

So weit, so gut…

Es gibt internationale Flugbestimmungen und -abkommen, die
diese Dinge ganz genau regeln. Derzeit großer Streitpunkt: die
LUFTHANSA hat ihren Zentralcomputer für (wahrscheinlich
unbeschränkten) Zugriff der amerikanischen
Einwanderungsbehörden freigeschalten. Denn die Amerikaner
verlangen seit kurzem ALLE Passagierinformationen VOR Abflug
von Deutschland.

Wenn es einen Flug nach USA ist, kann ich irgendwie verstehen. Aber einen „EU-internen“ Flug auch???

Zwar hat ursprünglich der zuständige
EU-Kommissar sein Einverständnis gegeben, ist aber später
draufgekommen, dass das eigentlich gegen den Datenschutz
verstößt - nur war’s schon zu spät.****

Kann man das evtl. nicht Rückgängig machen?
Ich finde so was viel zu freizügig, seitens der EU-Kommisar!

zu b) Ein 16 monaten altes Kind wird wohl nicht allein fliegen
bzw fliegen dürfen!

**** richtig, und genau setzen die Fahnder ein: angenommen, du
fliegst von Südamerika mit einem Kleinkind nach Deutschland:
dort ist es leider gang und gäbe, dass Leute hinfliegen, sich
ein Kind schnappen und wieder heimfliegen. In diesen Ländern
wird sehr streng beim Abflug mit Kleinkindern kontrolliert.

Das leuchtet mir auch ein, aber es war einen Flug innerhalb der EU. Und sollte das eine Zwischenlandung aus Südamerika gewesen sein, wäre doch die spanische Polizei am Zug gewesen und nicht der Typ am Check-In Schalter!

Unbegleitet fliegende Kinder bis 14 Jahre müssen sowieso
diverse elterliche Papiere mit dabei haben (wer bringt Kind
zum Abflug, wer holt es ab usw.).****

Es ging aber um einen begleiteten 16-monaten altes Kind! Unbegleitet ist mir schon klar und auch bekannt! Doch es trifft in diesem Fall nicht zu.

Zusätzlich kommt dazu das sowohl Passagiere (also mein Sohn
und ich) als auch Abflug- und Zielflughäfen in die EU und im
Schegen Abkommen sind! (Als Gegensatz zu Menschen deren
Nationalität für die Einreise in einem von beiden Ländern
eines gültigen Visums erförderlich macht).

****leider auch ein großer Irrtum der EU-Bevölkerung: Jeder
europäische Staatsbürger ab 16 ist verpflichtet, ein amtliches
Ausweisdokument stets mit sich zu führen.

Er ist aber 16 Monate alt!!!

Denn mit Kontrollen
ist jederzeit zu rechnen. Weggefallen sind ja lediglich die
PERMANETEN GRENZKONTROLLEN. Es kann dir also passieren, dass
du in Nizza spazieren gehst und eine Polizeistreife will von
dir den Ausweis sehen. Hast du keinen dabei, musst du in
„Polizeigewahrsam“ bleiben, bis deine Identität nachgewiesen
ist.

Ja, ich weiß: Sehe ich auch ständig auf der Straßen Münchens, daß Mitbürgern kontrolliert werden.

Übrigens, Führerschein ist KEIN amtlicher
Lichtbildausweis im Sinn der Identitätskontrolle!****

Weiters sind die Angestellten angehalten, Kinder zu
überprüfen, um allfälligen Kinderschmuggel zu erschweren (dein
Einwand: erkennt man ja kaum, stimmt - aber irgendwo muss
angefangen werden).

Wie ich den Mann am Check-In schon sagte: Genauso hätte ich:
a) Der Reisepaß von irgendeinem fremden Kind dabei haben
können.
b) Nicht der Mutter bzw. sorgerechtberechtigt sein können.
Ich meine damit bloß, daß dadurch und in diesem einen Fall
absolut kein Kinderschmuggel hätte verhindert werden können.
Nicht mit dem Kinderausweis und auch nicht mit dem der Mutter.

****das ist schon richtig. Aber alle diese Maßnahmen zielen
eher darauf hin ab, Täter die Tat zu erschweren. Gäbe es gar
keine Überprüfung, wäre die Folge, dass man quasi wie im
„Supermarkt“ kriminelle Handlungen setzen könnte. Man erkennt
nämlich auch mit der Zeit, wer lügt und wer nicht (zumindest
sehr oft…). Und nochmals, es kann auch eine Anweisung der
Gesellschaft gewesen sein, über die man gar nicht so recht
nachgedacht hat.****

Wie sinnvoll das im konkreten Fall war,
kann ich nicht beurteilen.

Meine Meinung nach überhaupt nicht (siehe oben!)

Weiters können und dürfen Mitarbeiter von Fluggesellschaften
Ausweisdokumente von Passagieren überprüfen, um die
Rechtmässigkeit des Flugtickets (sind ja Namensgebunden) zu
überprüfen.

IdR. haben das die Reisebüros bereits getan, als sie die
Buchung vorgenommen haben. Oder bei der Bezahlung der Tickets!

Wieder, vielleicht war eine übereifrige Dame am
Check-In.

Nööö ein Mann!! ;o)) (der wohl dachte ich spreche kein
Deutsch und hat sich am telf mit seinem Chef vor mir
„verpappelt“!!)

Aber eine Verweigerung der Identitätsausweisung
könnte die Transportablehnung der Fluggesellschaft nach sich
ziehen (rechtmässig durch die IATA-Bestimmungen abgesichert) -
ohne Anspruch auf Ersatz und Refundierung der Flugkosten.

Ja das weiß ich. Aber wie gesagt, durch das Bildausweis meines
Sohnes ist absolut nichts ausgewiesen worden! Und das komische
war, daß mir das passierte als ich auf dem Weg nach München
zurück war. Auf den Weg hin (nach Barcelona) wurde nichts
aufgefördert.

Ich hoffe, ein wenig damit weiter geholfen zu haben.
Grüße Peter

Noch immer grubelnde Grüße!
Helena

**** es gibt Dinge, die einem nur Energie und Zeit stehlen,
darüber nachzudenken es nicht wert ist. Genieße das Leben und
den Frühling - es grüßt dich Peter****

Vielen Dank, Peter für Deine Mühe. Es hat mir geholfen, irgendwie etwas klarer zu sehen was und warum passiert ist.
Und keine Angst: Ich geniesse den Frühling :o))) (besonders bei diesen temperaturen!)

Schöne Grüße aus München!
Helena

Hallo an alle!!!

Eigentlich weiß ich nicht, ob ich hier die Frage stellen soll,
oder eher im „Recht-Brett“. Ich glaube aber eher hier…

Also:
In wie fern darf der Mitarbeiter einer deutschen
Fluggesellschaft den Reisepaß/Lichtausweis eines Kleinkindes
(16 Monate alt) am spanischen check-In Schalter verlangen? Und
warum?

Ich denke nur angestellten staalichen Behörden (Polizei)
dürfen das! Evtl Flugkapitän, aber sonst keiner. Stimmt das?
Zumal im Reisepaß keine Angaben gemacht wird, wer
Mutter/Vater/ oder Sorgerechtberechtigt ist! Und auch auf das
Bild im Paß ist das Kind selbst absolut nicht zu erkennen (da
es so schnell wächst!!)

Vielen Dank für die Antworten!
Helena

Hi Tom!

Hallo!

  1. Natürlich sind Fluggesellschaften berechtigt die
    Identitätsdaten zu prüfen. Dies ist vor allem wichtig in Bezug
    auf die Staatsangehörigkeit. Fluggesellschaften müssen nämlich
    Personen, denen am Zielort die Einreise verweigert wird wieder
    zurückfliegen und da bleiben viele auf ihren Kosten sitzen!

Es war ein EU-Internes Flug und sowohl mein Sohn wie auch ich, beide spanische Staatsbürgern.

  1. Der Schengen Besitzstand hat überhaupt keine Auswirkungen
    auf die Mitführpflicht eines gültigen Reisedokuments beim
    Grenzübertritt.

  2. Sollte jemand am Foto unkenntlich sein, dann darf der
    Ausweis schon von Gesetzes wegen nicht verwendet werden. Nach
    Spanien braucht man allerdings im deutschen Kinderausweis kein
    Foto, genausowenig im Reisepass.

Ein Kleinkind ändert sich in seinem 2. Lebensjahr ständig. Von ihm (bzw. seinen Eltern) zu verlangen, daß das Foto immer aktualisiert wird, ist schlechthin unmöglich. Ausserdem hat mein Sohn kein deutscher Kinderausweis, weil er ja kein Deutscher ist!

Ich hoffe du verstehst deshalb, dass solche Kontrollen erlaubt
und auch international absolut üblich sind und irgendein
Reisedokument müssen auch Kleinkinder haben, also entweder
selbst oder sie sind eingetragen im Pass der Eltern.

Daß sie das haben müssen verstehe ich schon. Daß aber der Typ am Check-In Schalter das verlangt (nicht so die Polizei) ist mir nicht so klar! Zumal er erst 16 Monate alt ist.

Gruß
Tom

Dir auch Grüße aus München!
Und vielen Dank!
Helena

Hallo, Helena!

Nochmal ganz langsam: In dem Fall, den ich zitierte, war es schlicht unmöglich, ein Kind dieses Namens über eine deutsche Grenze mitzunehmen. Da kann gar nicht unterschieden werden, ob nun Tante, Oma, Vater oder eben auch die sorgeberechtigte Mutter das Kind begleitet. Der Ausweis galt als gesperrt - also keine Ausreise möglich, weder allein noch in Begleitung. Nur das meinte ich, könnte vielleicht der Grund für die Kontrolle gewesen sein.

Gruß,
Sams

Hi Sams!

Hallo, Helena!

Nochmal ganz langsam:

So langsam Du willst… ;o)

In dem Fall, den ich zitierte, war es
schlicht unmöglich, ein Kind dieses Namens über eine deutsche
Grenze mitzunehmen.

Eben eine Einzelfall in Deinem Freundeskreis.
Ausserdem wir wollten WIEDER nach Deutschland, also wir sind aus dem dt. Raum geflogen und nun wollten wir hin, zurück! Die Möglichkeit Deutschland zu verlassen war uns einige Zeit vorher gegeben worden… und zwar ohne jegliche Kontrolle des Kindes!!!

Da kann gar nicht unterschieden werden, ob
nun Tante, Oma, Vater oder eben auch die sorgeberechtigte
Mutter das Kind begleitet. Der Ausweis galt als gesperrt -
also keine Ausreise möglich, weder allein noch in Begleitung.
Nur das meinte ich, könnte vielleicht der Grund für die
Kontrolle gewesen sein.

Genau! Denn in Deinem Fall lag schon der Verdacht nahe, daß wenn Frau XY in Begleitung von einem Kleinkind kommt, voraussichtlich sich um eine widerrechtliche Ausreise handelt. Also waren die Menschen am Check-In verpflichtet, unbedingt der Paß des Kindes zu kontrollieren.
Doch das war keineswegs mein Fall…

Gruß,
Sams

Laaaaaaaaaaaaaangsame Grüße zurück ;o))
Helena

Hallo, zum Dritten, Helena!

So schwer kann das doch gar nicht zu verstehen sein: Wenn es in Spanien möglich ist, Kindern (aus welchen Gründen auch immer) die Ausreise zu verwehren, dann müssen alle Kinder, die das Land verlassen wollen, kontrolliert werden. Wie willst du denn auch herausfinden, welches Kind nun spanischer, deutscher, was-weiß-ich-für-einer Staatsangehörigkeit ist? Oder ob nun die Begleitperson berechtigt ist, mit dem Kind auszureisen oder nicht? Welcher Kontrollinstrumente man sich dabei bedient (BGS, Polizei, Zusammenarbeit mit Fluggesellschaften, dem örtlichen Bürgermeister oder der Klofrau) ist dabei vollkommen nebensächlich. Das hat dann weder etwas mit einem Einzelfall zu tun, noch mit Foto/nicht Foto im Ausweis, es muß schlicht kontrolliert werden, daß niemand mit einem Kind unberechtigerweise das Land verläßt.

Sams

Hi zum Vierten!

Hallo, zum Dritten, Helena!

Das einzige was ich nicht verstehe ist, wie Du auf die Idee kommst, daß ich Dich nicht verstehe.
Nur was du in Deinem ersten Posting geschildert hast ist ein Einzelfall, aus dem man entnehmen kann, daß manchmal ein Kind ein Ausreiseverbot erhalten hat und somit das Land nicht verlassen darf. Mit oder ohne Begleitung. Mit oder ohne Reisepaß.
Sonnige, heisse (bei 31,1°C!!!) Grüße aus München
Helena

So schwer kann das doch gar nicht zu verstehen sein: Wenn es
in Spanien möglich ist, Kindern (aus welchen Gründen auch
immer) die Ausreise zu verwehren, dann müssen alle
Kinder, die das Land verlassen wollen, kontrolliert werden.
Wie willst du denn auch herausfinden, welches Kind nun
spanischer, deutscher, was-weiß-ich-für-einer
Staatsangehörigkeit ist? Oder ob nun die Begleitperson
berechtigt ist, mit dem Kind auszureisen oder nicht? Welcher
Kontrollinstrumente man sich dabei bedient (BGS, Polizei,
Zusammenarbeit mit Fluggesellschaften, dem örtlichen
Bürgermeister oder der Klofrau) ist dabei vollkommen
nebensächlich. Das hat dann weder etwas mit einem Einzelfall
zu tun, noch mit Foto/nicht Foto im Ausweis, es muß schlicht
kontrolliert werden, daß niemand mit einem Kind
unberechtigerweise das Land verläßt.

Sams

Hi Tom!

Hallo!

  1. Natürlich sind Fluggesellschaften berechtigt die
    Identitätsdaten zu prüfen. Dies ist vor allem wichtig in Bezug
    auf die Staatsangehörigkeit. Fluggesellschaften müssen nämlich
    Personen, denen am Zielort die Einreise verweigert wird wieder
    zurückfliegen und da bleiben viele auf ihren Kosten sitzen!

Es war ein EU-Internes Flug und sowohl mein Sohn wie auch ich,
beide spanische Staatsbürgern.

Es könnte aber eine Person z.B. Angehöriger eines Drittstaats sein, der kein Visum hat, weil er vielleicht illegal in Spanien wohnt, wie soll man das feststellen ohne Reisedokument?

Ein Kleinkind ändert sich in seinem 2. Lebensjahr ständig. Von
ihm (bzw. seinen Eltern) zu verlangen, daß das Foto immer
aktualisiert wird, ist schlechthin unmöglich. Ausserdem hat
mein Sohn kein deutscher Kinderausweis, weil er ja kein
Deutscher ist!

Ich bin auch kein Deutscher, sondern Österreicher und bei uns gibt’s ebenso keine Kinderausweise. In so einem Fall muss das Kind halt im Pass der Eltern sein, da braucht man kein Foto. Wenn das Kind einen eigenen Ausweis mit Foto hat, muss das Foto aber die Person erkenntlich abbilden. Wozu bräuchte man denn ein Foto, wenn die Person nicht erkennbar ist?

Daß sie das haben müssen verstehe ich schon. Daß aber der Typ
am Check-In Schalter das verlangt (nicht so die Polizei) ist
mir nicht so klar! Zumal er erst 16 Monate alt ist.

In manchen Ländern (keine Ahnung wie das in Spanien ist) gibt es meines Wissens sogar die Pflicht, dass Fluglinien nur Personen transportieren dürfen, die einen Ausweis haben. Auch ich würde schon aus Gründen der zivilrechtlichen Haftung als Flugbetreiber von jedem einen Ausweis verlangen.

Es ist jedenfalls nicht ungewöhnlich, wenn der Ausweis verlangt worden ist, sondern international absolut üblich.

Gruß aus Salzurg,
Tom

Kleine Korrektur

Hallo!

****leider auch ein großer Irrtum der EU-Bevölkerung: Jeder
europäische Staatsbürger ab 16 ist verpflichtet, ein amtliches
Ausweisdokument stets mit sich zu führen.

Hier muss ich korrigieren, du verwechselst das deutsche Personalausweisgesetz mit dem Ausländerrecht:

Jeder EWR-Ausländer ist in einem anderen EWR Staat verpflichtet ein Reisedokument mit sich zu führen, unabhängig vom Alter (Ausnahmen meistens bis 6 Monate)!

Dies ist aber keine Regelung von der EU, sondern rein nationales Recht der Staaten. Die EU schreibt nur vor, dass Mitgliedstaaten nicht mehr als einen Personalausweis verlangen dürfen. In Österreich schaut es zum Beispiel konkret so aus, das das Passgesetz es Österreichern verbietet ohne Reisedokument auszureisen und die Fremdengesetz-Durchführungsverordnung allen EWR-Ausländern das Mitführen eines Personalausweises bei der Einreise und während des Aufenthaltes vorschreibt. Genauso gibt es das Pendant im deutschen Recht.

Etwas ganz anderes ist die Frage, welches Dokument ein Inländer im Inland braucht und hier sind die Regelungen unterschiedlich. Das deutsche Personalausweisgesetz schreibt tatsächlich eine Personalausweispflicht ab 16 vor, in Österreich gibt es aber eine derartige Pflicht nicht!

Noch etwas: ein Führerschein ist ein amtlicher Lichtbildausweis, aber eben kein Reisedokument - es ist daher richtig, dass ein Führerschein beim Grenzübertritt in Schengen Staaten nicht ausreicht.

Gruß
Tom

noch eine Frage dazu
Danke Tom, für diese mir nicht bekannten Feinheiten - ich dachte immer, auch in Ö muss man ab 16 Jahren einen Ausweis dabei haben. Es geht halt doch nichts übers richtige Studium, wie deine V-Card zeigt.

Doch noch eine Frage, damit ich die Sache dann ganz richtig wiedergeben (wenn’s wieder einmal wo gefragt wird):

Wie genau ist die Ausweispflicht in Ö geregelt? Ich meine jetzt, wenn nicht ab 16 Pflicht, ab wann dann? Oder gibt es definitiv keine Altersgrenze und man sollte nur einen Ausweis dabei?

Danke für die Klärung dieser Detailfrage und schöne Grüße von einem Salzburger an einen anderen
Peter / mosaik

Hallo!

Es gibt überhaupt keine Ausweispflicht in Österreich. Praktisch ist es natürlich sinnlos keinen Ausweis zu besitzen, denn dann müsste man seine Identität immer durch Identitätszeugen nachweisen und das ist natürlich unpraktisch. Man würde z.B. riskieren beim Verdacht, ein Fahrrad falsch geparkt zu haben, von der Polizei bis zur Identitätsabklärung (durch Identitätszeugen) verhaftet zu werden, hat man einen Ausweis mit, kann einem so etwas nicht passieren.

Gruß
Tom