Hi Peter!
Erstens, danke für Deine recht ausführliche Antwort!!!
Also grundsätzlich einmal dürfen und müssen oftmals die
Angestellten von Fluggesellschaften die Identität der
Reisenden überprüfen. Und zwar aus dem Grund, dass
Fluggesellschaften a) mit Strafen belegt und b) den
Rücktransport auf eigene Kosten übernehmen müssen, wenn
Passagiere mit offensichtlich gefälschten oder ohne
entsprechende gültigen Reisedokumente unterwegs sind.
Das sehe ich auch ein. ABER:
zu a) Strafen? Wer wen? und warum???
****die Einwanderungsbehörden, allen voran die Amerikaner, wollen so die Fluggesellschaften zwingen, bessere Kontrollen durchzuführen. Bestraft werden die Fluggesellschaften von den Einwanderungsbehörden.
Es gibt internationale Flugbestimmungen und -abkommen, die diese Dinge ganz genau regeln. Derzeit großer Streitpunkt: die LUFTHANSA hat ihren Zentralcomputer für (wahrscheinlich unbeschränkten) Zugriff der amerikanischen Einwanderungsbehörden freigeschalten. Denn die Amerikaner verlangen seit kurzem ALLE Passagierinformationen VOR Abflug von Deutschland. Zwar hat ursprünglich der zuständige EU-Kommissar sein Einverständnis gegeben, ist aber später draufgekommen, dass das eigentlich gegen den Datenschutz verstößt - nur war’s schon zu spät.****
zu b) Ein 16 monaten altes Kind wird wohl nicht allein fliegen
bzw fliegen dürfen!
**** richtig, und genau setzen die Fahnder ein: angenommen, du fliegst von Südamerika mit einem Kleinkind nach Deutschland: dort ist es leider gang und gäbe, dass Leute hinfliegen, sich ein Kind schnappen und wieder heimfliegen. In diesen Ländern wird sehr streng beim Abflug mit Kleinkindern kontrolliert. Unbegleitet fliegende Kinder bis 14 Jahre müssen sowieso diverse elterliche Papiere mit dabei haben (wer bringt Kind zum Abflug, wer holt es ab usw.).****
Zusätzlich kommt dazu das sowohl Passagiere (also mein Sohn
und ich) als auch Abflug- und Zielflughäfen in die EU und im
Schegen Abkommen sind! (Als Gegensatz zu Menschen deren
Nationalität für die Einreise in einem von beiden Ländern
eines gültigen Visums erförderlich macht).
****leider auch ein großer Irrtum der EU-Bevölkerung: Jeder europäische Staatsbürger ab 16 ist verpflichtet, ein amtliches Ausweisdokument stets mit sich zu führen. Denn mit Kontrollen ist jederzeit zu rechnen. Weggefallen sind ja lediglich die PERMANETEN GRENZKONTROLLEN. Es kann dir also passieren, dass du in Nizza spazieren gehst und eine Polizeistreife will von dir den Ausweis sehen. Hast du keinen dabei, musst du in „Polizeigewahrsam“ bleiben, bis deine Identität nachgewiesen ist. Übrigens, Führerschein ist KEIN amtlicher Lichtbildausweis im Sinn der Identitätskontrolle!****
Weiters sind die Angestellten angehalten, Kinder zu
überprüfen, um allfälligen Kinderschmuggel zu erschweren (dein
Einwand: erkennt man ja kaum, stimmt - aber irgendwo muss
angefangen werden).
Wie ich den Mann am Check-In schon sagte: Genauso hätte ich:
a) Der Reisepaß von irgendeinem fremden Kind dabei haben
können.
b) Nicht der Mutter bzw. sorgerechtberechtigt sein können.
Ich meine damit bloß, daß dadurch und in diesem einen Fall
absolut kein Kinderschmuggel hätte verhindert werden können.
Nicht mit dem Kinderausweis und auch nicht mit dem der Mutter.
****das ist schon richtig. Aber alle diese Maßnahmen zielen eher darauf hin ab, Täter die Tat zu erschweren. Gäbe es gar keine Überprüfung, wäre die Folge, dass man quasi wie im „Supermarkt“ kriminelle Handlungen setzen könnte. Man erkennt nämlich auch mit der Zeit, wer lügt und wer nicht (zumindest sehr oft…). Und nochmals, es kann auch eine Anweisung der Gesellschaft gewesen sein, über die man gar nicht so recht nachgedacht hat.****
Wie sinnvoll das im konkreten Fall war,
kann ich nicht beurteilen.
Meine Meinung nach überhaupt nicht (siehe oben!)
Weiters können und dürfen Mitarbeiter von Fluggesellschaften
Ausweisdokumente von Passagieren überprüfen, um die
Rechtmässigkeit des Flugtickets (sind ja Namensgebunden) zu
überprüfen.
IdR. haben das die Reisebüros bereits getan, als sie die
Buchung vorgenommen haben. Oder bei der Bezahlung der Tickets!
Wieder, vielleicht war eine übereifrige Dame am
Check-In.
Nööö ein Mann!! ;o)) (der wohl dachte ich spreche kein
Deutsch und hat sich am telf mit seinem Chef vor mir
„verpappelt“!!)
Aber eine Verweigerung der Identitätsausweisung
könnte die Transportablehnung der Fluggesellschaft nach sich
ziehen (rechtmässig durch die IATA-Bestimmungen abgesichert) -
ohne Anspruch auf Ersatz und Refundierung der Flugkosten.
Ja das weiß ich. Aber wie gesagt, durch das Bildausweis meines
Sohnes ist absolut nichts ausgewiesen worden! Und das komische
war, daß mir das passierte als ich auf dem Weg nach München
zurück war. Auf den Weg hin (nach Barcelona) wurde nichts
aufgefördert.
Ich hoffe, ein wenig damit weiter geholfen zu haben.
Grüße Peter
Noch immer grubelnde Grüße!
Helena
**** es gibt Dinge, die einem nur Energie und Zeit stehlen, darüber nachzudenken es nicht wert ist. Genieße das Leben und den Frühling - es grüßt dich Peter****
Hallo an alle!!!
Eigentlich weiß ich nicht, ob ich hier die Frage stellen soll,
oder eher im „Recht-Brett“. Ich glaube aber eher hier…
Also:
In wie fern darf der Mitarbeiter einer deutschen
Fluggesellschaft den Reisepaß/Lichtausweis eines Kleinkindes
(16 Monate alt) am spanischen check-In Schalter verlangen? Und
warum?
Ich denke nur angestellten staalichen Behörden (Polizei)
dürfen das! Evtl Flugkapitän, aber sonst keiner. Stimmt das?
Zumal im Reisepaß keine Angaben gemacht wird, wer
Mutter/Vater/ oder Sorgerechtberechtigt ist! Und auch auf das
Bild im Paß ist das Kind selbst absolut nicht zu erkennen (da
es so schnell wächst!!)
Vielen Dank für die Antworten!
Helena