Reisepass für nicht angemeldetes Kind bekommen

Wer in Deutschland ein Kind verschweigt, muss einen seltsamen Grund dazu haben. Alleine schon wenn ich an die medizinische Versorgung von Mutter und Kind denke, das Kindergeld und evtl Sozialleistungen. Wie sollte denn sowas den Nachbarn nicht aufgefallen sein? Wäre das Kind im Keller versteckt worden? Total sozial isoliert?

Gruß

Weißt du, ob all deine Nachbarn Geburtsurkunden für all ihre Kinder haben?

Nein, aber meine Nachbarn würden sich irgendwann wundern, warum mein Kind nicht zur Schule geht bzw. Warum ihre eigenen schulpflichtigen Kinder mein Kind nicht kennen.

Na ja, einfach ist das im Normalfall deshalb, weil man vom Krankenhaus oder einer eine Hausgeburt betreuenden Hebamme oder einem Arzt, dem das Kind und die Mutter im Zusammenhang mit einer Spontangeburt kurzfristig vorgestellt worden sind, die Geburt bestätigt. D.h. es gibt da ein nettes Zettelchen mit Unterschrift und Stempel, auf dessen Basis die Geburtsurkunde erstellt wird. Da so etwas hier nicht vorhanden ist, wird das Standesamt die Urkunde nach so vielen Jahren vermutlich nicht mal eben so erstellen. K. A. ob es für solche außergewöhnlichen Fälle Standardverfahren gibt. Im Personenstandsgesetz nebst Verordnung habe ich auf die Schnelle nichts gefunden.

Gibt es Möglichkeiten, dass man ein Kind ohne Geburtsurkunde bei einer Schule anmeldet? Ich schaute mal eben nach und man muss offiziell wohl Ausweis eines Elternteils und die Kindesgeburtsurkunde vorlegen.

Ich erinnere mich daran, als ich zum Gymnasium angemeldet wurde, das war wegen Umzugs mitten im Schuljahr. Das lief komplett unkompliziert ab, so in etwa: Gut, willkommen, ab morgen kann er dann kommen. Es ist aber gut möglich, dass meine Mutter noch mit Unterlagen da war oder die sogar schon dabei hatte.

In den großen Großstädten Deutschlands ist es nicht unüblich, dass die Kinder der Nachbarschaft teilweise auf weit entfernte Schulen gehen - unter anderem nach einem Umzug innerhalb der Stadt, was häufig stattfindet. Familie zieht um, Kind bleibt in der gleichen Schule und gondelt mit der S-Bahn durch die halbe Stadt.

Nein, und deswegen:

Zumal das Kind ja höchstwahrscheinlich mangels Krankenversicherung und Identität auch niemals medizinisch versorgt wurde. Keine Impfungen, keine U-Untersuchungen, keine Zahnvorsorge…

Die Geburt wurde nie beim Standesamt angezeigt. Das könnten Verstöße sein gegen:

§ 18 Personenstandsgesetz (PStG)
→ Geburt muss angezeigt werden → (Ordnungswidrigkeit, § 70 PStG oder eben mehr je nach Feststellung

§ 19 PStG
→ Anzeige innerhalb einer Woche

Da das nicht passiert ist, muss die Geburt nachträglich beurkundet werden.
Rechtsgrundlage für die Nachbeurkundung

§ 36 PStG (Nachbeurkundung eines Personenstandsfalls)
ergänzend: § 9 PStG (Beurkundung im Geburtenregister)

Das Standesamt prüft dabei:

  • Identität des Kindes
  • tatsächliche Geburt
  • Abstammung

Beweismittel können sein:

  • ärztliche Unterlagen
  • Hebamme
  • Zeugen
  • eidesstattliche Versicherungen

Wenn Zweifel bestehen:

  • kann das Standesamt den Sachverhalt aufklären oder
  • das Amtsgericht einschalten (z. B. bei ungeklärter Abstammung)
    Damit HÄTTE man dann eben im besten Fall die Geburtsurkunde worauf alles weitere drauf aufbaut. Staatsangehörigkeit wäre auch in dem Zusammenhang geklärt (Mutter ist laut deinen Angaben Deutsche).

Der Reisepass kann dann wenn Identität (=Geburtsurkunde) und Staatsangehörigkeit nachgewiesen sind (§ 1 Passgesetz (PassG) und § 6 Passgesetz (PassG) ) beantragt werden. Der Weg über diesen Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit klingt eher nach einer Notlösung, die aber IMHO einiges mehr an Papierkram, Vorstellung beim Amt, weitere Anträge, Prüungen, etc. mit sich bringen werden. der obige Hinweis wegen Schulpflicht KANN eben nur einer dieser Stolpersteine sein. Hier wird sicherlich eben die Frage aufkommen warum, wieso, weshalb, etc. Egal welchen Weg man in so einem Fall gehen wollen wird es wird lang und eben nicht (mehr) einfach.

Fast.
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Das heißt Du hast hier ein Meinungsforum. Du hast hier weder eine fundierte Rechtsberatung noch kann Dir jemand WIRKLICH und SICHER sagen was Du Schritt für Schritt zu tun hast. Wir nehmen hier immer gerne an, das dies ein fiktiver Fall wäre, damit es hinterher nicht heißt „aber der und der hat doch gesagt das das gaaaanz anders ist…“ weshalb hier eben alles nur persönliche Meinungen sind. Und jeder kann hier frei seine meinung äussern. Damit muß dann auch jeder für sich selbst umgehen! Man kann so eine meinung annehmen oder eben nicht. man MUSS nicht ALLES kommentieren aber man kann hier eben auch nicht ALLES haarklein erzählen sonst ist man noch in 3 Jahren beschäftigt.
Fazit: Du hast Deine Rechtsgrundage oben. Wenn es ein „echter“ Fall ist würde nach ein bisschen googeln und ChatGPT befragen sicher auch die Idee gut kommen mal eine Rechtsberatung aufzusuchen. Paralell dazu halt all die ganzen Formulare und Anträge schonmal zukommen lassen bzw. herunterladen und schauen was da ggf. sowieso noch fehlt, etc. und halt mal zum Amt gehen. Viel Glück.

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äh.. für alle die es Interessiert..

“Dass Kinder und Jugendliche ohne gültigen Aufenthaltstitel ein Schulbesuchsrecht haben und dass die Beschulung nicht verweigert werden kann, weil kein Nachweis über einen festen Wohnsitz, z.B. durch eine Meldebescheinigung, nachgewiesen werden kann, stellt auch die Senatsverwaltung für Bildung in ihrem „Leitfaden Integration“ klar”

Man findet überraschend viel mit den Suchbegriffen “Kind ohne Geburtsurkunde zur Schule anmelden” und “Kind ohne Geburtsurkunde”. Also ich kann mit nun schon vorstellen, dass man mit einiger Mauschelei sein Kind ohne Geburtsurkunde anmelden könnte.

Ich werde meine Mutter mal befragen, aber ich bin mir ziemlich sicher, dass ich einfach ohne irgendwelche Dokumente angemeldet wurde. einfach Adresse, Name und Geburtsdatum genannt und ab ging die Post

Doch … denn eigentlich hat jedes Kind das Recht auf Schulbildung, auch ohne Papiere.

Ob das wirklich funktioniert🤔
Da könnte doch jede/r mit irgendeinem (10jährigen) Kind vorbeikommen und eine passende Geburtsurkunde bekommen?

Siehe meinen 2. Beitrag.

Du hast also aus den Schilderungen des Fragestellers entnommen, dass sich die Eltern an sich schon ganz doll gerne den geltenden Regeln des Staates unterworfen hätten, wenn sie denn Zeit und Gelegenheit gefunden hätten, sich um den behördlichen Formalkram zu kümmern, weswegen sie halt letztlich in der gleichen misslichen Situation sind wie Menschen, die mit ihren Kindern, aber ohne Papiere, aus Kriegs- und Krisengebieten geflohen sind?

Ich finde es aber toll, dass Du Dich dazu entschieden hast, Dich für die Rechte von Menschen mit Migrationshintergrund einzusetzen, die hier ohne Papiere gestrandet sind.