Reisepass für nicht angemeldetes Kind bekommen

Moin,

eine Mutter bekäme ihr Kind zuhause und sähe keine Veranlassung, jemanden davon zu unterrichten. Zehn Jahre später würde sie mit dem Kind eine Auslandsreise unternehmen wollen und würde dazu einen Reisepass für das Kind brauchen. Die Mutter wäre Deutsche und das Kind wäre in Deutschland geboren worden. Wie ginge sie nun vor, um einen Reisepass zu bekommen? Wäre der erste Schritt, den “Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit” auszufüllen und dem Bundesverwaltungsamt zukommen zu lassen?

danke

Da gibt es doch nach so vielen Jahren alleine schon eine Schulpflicht!

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Inwiefern ist eine Schulpflicht relevant zur Beantwortung der obigen Frage?

Plan: Reisepass beantragen ==> auf Reise gehen

Realität: Reisepass beantragen ==> Behörden kommen drauf, dass über Jahre die Schulpflicht missachtet wurde ==> Weigerung, einen Reispass auszustellen wegen Verdunklungsgefahr ==> (außer)gerichtliche Auseiandersetzung mit den Behörden mit vielen schlaflosen Nächten, grauen Haaren und hohen Kosten ==> Auslandsreise nicht realisierbar

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Das wäre ein Verstoß gegen die Meldepflicht. Die Geburt des Kindes muss binnen einer Woche angezeigt werden. Dafür gibt’s eine Geburtsurkunde und die Staatsangehörigkeit ergibt sich von selbst, da die Mutter dabei ihren Ausweis vorlegen muss.

Auch dafür gäbe es nach zehn Jahren heftigen Ärger statt eines Reisepasses.

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Wir sind hier im Rechtsforum und nicht im Phantasieforum.

Nein, der Antrag auf Feststellung der dt. Staatsangehörigkeit ist hier sicher nicht der erste Schritt. Denn dafür benötigt man lt. Ziffer 2 des Antrags einen Lichtbildausweis. Und da beißt sich dann die Katze in den Schwanz. Denn genau den willst Du ja aufgrund dieser Feststellung erst bekommen. Zudem frage ich mich, warum hier die dt. Staatsangehörigkeit überhaupt festgestellt werden soll? Gibt es Zweifel an der Staatsangehörigkeit der Mutter? Was ist mit der des Vaters? Gibt es hier irgendwelche Einflüsse, die sich auf die Frage der Staatsangehörigkeit des Kindes auswirken könnten?

Der erste Schritt wäre auf jeden Fall der Weg zum Standesamt um die Geburt des Kindes dort anzuzeigen. Daraufhin bekommt man dann eine Geburtsurkunde. Nur wenn es jetzt Zweifel bzgl. der Staatsangehörigkeit des Kindes gibt, käme jetzt ggf. das Verfahren zur Feststellung der Staatsangehörigkeit ins Spiel. Ansonsten kann man einfach mit der Geburtsurkunde einen Reisepass beantragen.

Und ja, die Geschichte wird dann eine Menge Ärger nach sich ziehen, weil aufgrund der massiv verspäteten Anzeige der Geburt jetzt eine ziemliche Maschinerie in Gang gesetzt wird, die beim Bußgeld hierfür anfängt, über das Bußgeld für den Verstoß gegen die Schulpflicht weitergeht, und vermutlich auch beim Jugendamt dazu führt, dass man prüfen wird, ob hier eine Kindeswohlgefährdung vorliegt, …

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Ich denke, wir können uns hier weiteren Input sparen. @Paul_6a77cf ist offensichtlich der Meinung, dass nur er in der Realität lebt, und wir allem in einer Phantasiewelt.

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Dann zeig doch mal die angebliche Rechtsgrundlage, aus der ein Reisepass wegen Verdunkelungsgefahr versagt werden könnte.

Passgesetz

hab da nichts gefunden, wo genau?

Pass auf: Du hast Recht. Es wird zu keinerlei Ärger mit den Behörden kommen, wenn man für ein 10-jähriges Kind, das bisher nicht gemeldet war, einen Reisepass beantragt. Ich wünsche allen Beteiligten eine schöne und erholsame Reise.

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Niemand behauptete das. Die Behauptung, ein Reisepass könnte wegen Verdunkelungsgefahr versagt werden, ist jedoch Unfug. Verdunkelungsgefahr kann ein (Untersuchungs-)Haftgrund sein und hat nichts mit Reisepässen zu tun. Verdunkeln kann man auch im Inland, daher wäre ein versagter Reisepass grundsätzlich überhaupt nicht geeignet, Verdunkelung zu verhindern.

Was ist die Rechtsgrundlage hierfür?

Ich finde es etwas eigenartig, dass hier Selbstverständlichkeiten einer funktionierenden Gesellschaft angezweifelt werden.

Es gilt § 18 PStG - Einzelnorm

Ohne Nachweis der Identität gibt es keinen Pass.

Die Liste an Gesetzesverstößen, die hier begangen wurden, ist ziemlich lang. Aber irgendwann wird man das Ganze mal bereinigen müssen.

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Ist das so schwer zu googeln? Personenstandsgesetz §18

(1) Die Geburt eines Kindes ist dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich es geboren ist, binnen einer Woche anzuzeigen, und zwar

  1. von den in § 19 Satz 1 genannten Personen mündlich oder schriftlich, oder

  2. von den in § 20 Satz 1 und 2 genannten Einrichtungen schriftlich.

Quelle: oben verlinktes Gesetz

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Wir wissen ja nicht, in welchem Umfeld dieser Fall spielt.

Es ist ja schon absurd, einfach einmal ein Kind 10 Jahre lang den Behörden gegenüber zu verheimlichen. So etwas geht manchmal mit ganz besonderen Einstellungen einher, etwa dem „Reichsbürgertum“, im Umfeld extremer Sekten, bei Kindesmisshandlung, im Bereich bildungsfernster Schichten, …

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Ich zweifelte nichts an. Ich fragte nach der Rechtsgrundlage. Darum geht es doch im Rechtsforum, oder nicht? In einem Rechtstaat sich nach der Rechtslage zu verhalten ist in Bezug auf eine funktionierende Gesellschaft meines Empfindens nach auch ganz normal.

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Ich dachte mir dem Fall aus, um mich mit den Gesetzen zu diesem Sachverhalt auseinander zu setzen.

Aha, so einfach dachte ich garnicht. Ich hatte angenommen, dass das nicht funktionieren würde. Gibt es Erfahrungswerte, welche eventuellen Nachweise das Standesamt dafür fordern würde? Oder ginge das bei glaubwürdiger Darstellung wohl einfach so über die Bühne?