Reisepass - Kopfbedeckung

Hallo!
Ich habe schon gegoogelt, aber vielleicht gibt es hier jemanden, der ganz genau Bescheid weiß:
Wie steht es beim Passbild mit einer Perücke, die aus medizinischen Gründen getragen wird? Muss man bei der Behörde ein entsprechendes Attest vorlegen?

Gruß,
Eva

Hallo.

Also entweder hast du schlecht gegoogelt, oder die Aussage hier ist aus irgendeinem Grund nicht das, was du suchst:
"§ 6 Absatz 2
[…]
6.2.1.1.3
[…]
Als Kopfbedeckungen sind nur Kleidungsstücke und Schmuckstücke (z. B. Tücher, Schleier, Kapuzen, Masken, Helme, Kappen, Hüte, Kronen) zu verstehen, nicht hingegen lose oder feste Haarteile (Perücken i.e.S.). Perücken, die der Kostümierung dienen, sind als Kopfbedeckung anzusehen.

Gruß,

Kannitverstan

Danke! Dann habe ich schlecht gegoogelt oder zu flüchtig gelesen. Aber das Problem scheint verbreitet zu sein, in entsprechenden Foren kann man lesen, dass Leute Probleme mit ihren Passfotos gehabt haben …

Gruß,
Eva

Sorry, noch mal ich: Muss man nachweisen, dass die Perücke nicht der Kostümierung dient? Also doch Attest?
Gruß,
Eva

Mach’s nicht komplizierter als es gar nicht ist !

Ein Perücke die Du aus kosmetischen Gründen trägst, ob medizinisch veranlasst oder „einfach so, weil man mal was anderes haben will“ ist keine Kostümierung.
Denn dann dürfte man ja auch keine Haare färben oder schneiden, wenn es nicht erlaubt wäre mal schwarze oder mal braune Perücke zu tragen.

MfG
duck313

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