hi,
ja, ich weiss, es gab weiter unten (9.1.) eine ähnliche anfrage, allerdings ist meine spezifischer und wurde noch nicht (eindeutig) beantwortet. die thailändische botschaft konnte ich diesbezueglich noch nicht befragen (es lief ein band oder nicht erreichbar), reisebüros waren auch nicht hilfreicher.
hier meine frage: brauche ich für meine fünfjährige tochter einen kinderreisepass (nicht zu verwechseln mit dem alten kinderausweis) oder einen reisepass wie für erwachsene. (preisunterschied sind 40 euro).
mit bestem dank für eine antwort, stefan
Hiho,
aus ProfiTIP, Reiseinformationsdienst:
Deutsche
Unter Beachtung der im Abschnitt „Einreise ohne Visum/Hinweise“ gemachten Angaben sind vom Visumzwang befreit:
DEUTSCHE TOURISTEN mit bei Ankunft mindestens noch 6 Monate gültigem normalen Reisepass (der Kinderausweis wird nicht anerkannt, notwendig ist ein eigener Reisepass bzw. der maschinenlesbare Kinderreisepass für das Kind, jeweils auch unter 10 Jahren mit Lichtbild) der Bundesrepublik Deutschland für einen Aufenthalt bis zu maximal 30 Tagen (einschließlich Ankunfts- /Abflugtag; KEINE Verlängerung möglich; Geschäftsreisende benötigen auf jeden Fall ein Visum).
Sie müssen außerdem im Besitz der Rück- oder Weiterreise-Flugtickets oder bestätigter Buchung sein.
BYe
Rolf
sehr gut, damit ist mir gedient, vielen dank !