reisepasskostenübernahme

wird ein reisepass bzw die kosten von 59,00 euro für die ausstellung des bundesdokument von dem jobcenter bzw der agentur für arbeit übernohmen und wie lautet der paragraph im BGB gesetzbuch

wird ein reisepass bzw die kosten von 59,00 euro für die
ausstellung des bundesdokument von dem jobcenter bzw der
agentur für arbeit übernohmen und wie lautet der paragraph im
BGB gesetzbuch

kommt man auf 59,00 €? Der kostet das Doppelte!
Und wie kommt man aufs BGB? Dafür wäre, wenn überhaupt, das SGB zuständig.
Und warum sollte das Jobcenter das bezahlen müssen?
MfG ramses90

Die Kosten des Reisepasses (ohne Passfoto) hängen von verschiedenen Faktoren, wie der Seitenanzahl, dem Alter und der Bearbeitungszeit der Ausstellung ab. Auch für 59 Euro ist ein Reispass erhältlich.

Quelle:
http://www.persofoto.de/lexikon/reisepass/kosten/

Besteht ein direkter Zusammenhang zwischen der Meldung beim Arbeitsamt und den Ausstellung eines Reisepasses?

Ich kann mir diesen nicht vorstellen aber schau selbst nach : http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/.
Wie bereits ausgeführt, sind die Leistungen der der Bundesagentur für Arbeit (BA): (Arbeitsvermittlung und Leistungen bei Arbeitslosigkeit) im Sozialgesetzbuch (SGB) III geregelt.

GG

weil ich nun mal doppelt zähle.gruss andre knebel

hätte ich vorher gewusst,das ich in der schule zählen hätte lernen müssen, hätte ich die frage garnicht gestellt.gruss andre knebel

Guten Abend.

Im Sozialgesetzbuch gibt es keine Grundlage, wonach die Kosten übernommen werden können, außer man kann es ggf. mit der Notwendigkeit für eine Arbeitsaufnahme begründen.
§ 16 SGB II i.V.m. § 44 SGB III