R 9.6 LStR 2011
R 9.6 Verpflegungsmehraufwendungen als Reisekosten
„Werden an einem Kalendertag Auswärtstätigkeiten im In- und Ausland durchgeführt, ist für diesen Tag das entsprechende Auslandstagegeld maßgebend, selbst dann, wenn die überwiegende Zeit im Inland verbracht wird.“
Ich würde sagen, Du hast Glück, und bekommst den Schweizer Satz von 32 Euro für 14-24 Std.