Reiseplanung + eventuell neuer Job

Hallo zusammen,

meine Frau ist momentan in einem befristeten Arbeitsverhältnis bis Ende März. Sie hat für Ende November ein Vorstellungsgespräch bei einem Arbeitgeber bei dem sie vielleicht anfangen könnte.
Wir haben jetzt für die 2 und 3 Januarwoche Urlaub eingeplant.
Buchen wollen wir kurzfristig eine Woche vor Weihnachten.
Wenn der neue Arbeitgeber sie schon zum 2.1.07 einstellen will dann fällt der Urlaub ins Wasser. Nun meine Frage:
Kann meine Frau z. B. Ihrem zukünftigen Arbeitgeber mitteilen dass sie in den ersten Wochen Urlaub geplant hat?
Was ist wenn wir gebucht haben und die sagen kurzfristig zu?
Kann man den Urlaub so ohne weiteres stornieren oder muss der zukünftige Arbeitgeber einfach Verständnis dafür haben?

Wie seht Ihr dass? Welche Lösungsmöglichkeiten gibt es?

Vor allem ist es total unklar ob sie die Stelle bekommt, wenn sie keine definitiv feste Zusage hat. Allerdings hat sie in Ihrer
Bewerbung mitgeteilt dass sie kurzfristig kann.

Hallo!

Kann meine Frau z. B. Ihrem zukünftigen Arbeitgeber mitteilen
dass sie in den ersten Wochen Urlaub geplant hat?

Selbstverständlich, kann sie dies dem AG mitteilen, was für
Konsquenzen dies hat können wir aber nur erahnen.

Was ist wenn wir gebucht haben und die sagen kurzfristig zu?

Was soll dann sein, entweder arbeiten oder Urlaub.

Kann man den Urlaub so ohne weiteres stornieren

Normalerweise nicht aber das steht in dem Vertrag mit deinem
Reiseveranstalter.

oder muss der
zukünftige Arbeitgeber einfach Verständnis dafür haben?

Pruhst, natürlich habe ich als AG Verständnis aber du hast bitte
auch Verständnis dafür, das ich dann jemand anderes einstelle.

Wie seht Ihr dass? Welche Lösungsmöglichkeiten gibt es?

Einfach ehrlich mit dem zukünftigen AG reden, meistens sind die
gar nicht so böse.

Vor allem ist es total unklar ob sie die Stelle bekommt, wenn
sie keine definitiv feste Zusage hat. Allerdings hat sie in
Ihrer Bewerbung mitgeteilt dass sie kurzfristig kann.

Abwarten und Tee trinken und wenn es wirklich soweit kommt dann
ehrlich miteinander reden und dann wird sich sicher eine Lösung
finden lassen.

Gruß
Stefan

Hallo harwin,

nun, soweit ich weiss, gibt es keine gesetzliche Grundlage dafür, dass der potentielle neue Arbeitgeber Deiner Frau Urlaub geben MUSS.

Bleiben zwei Möglichkeiten:

  1. Ihr vergesst den Urlaub
  2. Ihr bucht den Urlaub.

zu 1) Das tut man nicht gerne, ich weiss :wink: Aber vielleicht könnt Ihr ihn vorverschieben? Oder nach der Probezeit Deiner Frau nachholen?

zu 2) Das ist Pokern, denn wieder gibt es zwei Möglichkeiten:
2.1) Deine Frau kriegt den Job nicht.
2.2) Deine Frau kriegt den Job.

zu 2.1) Dann ist’s egal und Ihr könnt getrost fahren
zu 2.2) Das ist zwar gut aber für den Urlaub blöd, denn Ihr habt wieder zwei Möglichkeiten

2.2.1) Sie feiert in der Zeit krank.
2.2.2) Sie fragt ob sie frei kriegt.

zu 2.2.1) Naja, wer’s mag. Ich täte’s ja nicht machen…
zu 2.2.2) Du ahnst es schon: es gibt zwei Möglichkeiten:

2.2.2.1) Der Chef stimmt zu.
2.2.2.2) Der Chef lehnt ab.

zu 2.2.2.1) Die Maximallösung. Die Welt ist in Ordnung. Gute Reise.
zu 2.2.2.2) entweder gehe zu 2.2.1) oder Ihr müsst stornieren. Das ist halt das Risiko beim Pokern :wink:

Generell streiten sich die Gelehrten darüber, ob es furchtbar dreist oder aber menschlich verständlich ist, im Vorstellungsgespräch einen geplanten Urlaub zu erwähnen. Ich für meinen Teil täte das durchaus ansprechen - vielleicht kann sie ja zum 15.2 beginnen oder was auch immer? Aber, wie gesagt, dazu gibt es verschiedene Meinungen. Ich persönlich glaube aber nicht, dass sie allein deswegen den Job nicht kriegt, wenn alles andere passt.

*wink*

Petzi

Hallo harwin,

eine Verständnisfrage:

meine Frau ist momentan in einem befristeten Arbeitsverhältnis
bis Ende März.

überlappt doch sowieso mit:

Wenn der neue Arbeitgeber sie schon zum 2.1.07 einstellen will

Oder hast Du Dich in einem der Daten verhaut?

Gruß, Karin

Als Partner liegt es mir einfach am Herzen das sie die Stelle bekommt.

Das Problem ist sie will auch im Januar in den Urlaub, weil sie sagt es ist ungewiß ob sie die Stelle bekommt.

Buchen ist halt auch so ein Problem, vor allem mit der Reiserücktrittsversicherung. Man bekommt ja nicht mehr alles wieder heraus was man einbezahlt hat.

Reden mit dem zukünftigen Vorgesetzten ist ja gut, die Frage ist ob er dann tatsächlich jemand anderen vorzieht. Ich als Arbeitgeber würde es auch tun, wenn ich dringend jemand brauche.
Ist halt Verhandlungssache.

Ich persönlich finde das befristete Stellen eine Zumutung sind. Das Leben an sich ist nicht mehr planbar. Und für Partnerschaften sind sie auch nicht gerade förderlich.
Sicher ist eine befristete Stelle besser als gar keine. Trotzdem finde ich unbefristete Stellen für wesendlich besser.

Für mich als Partner ist es halt blöd, weil ich dann die Reise auch stornieren muss, und auf Verlust sitzen bleibe.

Probezeit dauert meist ein halbes Jahr, könnte ich schon verschieben.
Trotzdem würde ich selbst schon im Januar Urlaub nehmen. Das sieht meine Frau dann zwar nicht gerne aber dann wäre seit meinem letzen Urlaub ein Jahr vergangen.

Leider bekomme ich vor diesem Zeitpunkt keinen Urlaub weil gewissen Projekte vor Ende dieses Jahres noch von mir durchzuführen ist.

Tja, über alles andere kann ich Dir zustimmen.

Was meinst Du mit überlappt doch sowieso mit?

Also ich meine damit, meine Frau kann einen Aufhebungsvertrag vereinbaren bzw. kündigen.

Da sie eine befristete Stelle hat, und eine unbefristete Stelle bekommen kann hat ihr altern bzw. jetziger Arbeitgeber in Aussicht gestellt das sie jederzeit wechseln kann.

Der AG darf dem AN nichts in den Weg stellen wenn dieser eine unbefristete Stelle bekommen kann, soweit es mir bekannt ist.

Hi!

Mir passiert es relativ häufig, dass Bewerber sagen, es sei ein Urlaub geplant.

Wenn mir der Bewerber so gut gefällt, dass ich ihn unbedingt will, ist das niemals ein Hinderungsgrund. Entweder mache ich dann mit demjenigen einen Vertrag, dessen Beginn nach dem Urlaub liegt, oder ich gewähre dann unbezahlten Urlaub, damit derjenige fahren kann, ich aber nicht Vorschuss-Urlaub gewähren muss.

Ich empfehle, im ersten Vorstellungsgespräch erstmal nix dazu zu sagen. Erst wenn ich eine Einladung zu einem zweiten Gespräch bzw. einen Vertrag angeboten bekomme, also deutliches Interesse seitens des AG besteht, erwähne ich den Urlaub, natürlich mit dem Hinweis, diesen Urlaub wegen einer Stelle auch stornieren zu können.

Gruß, Inli

Hallo!

Also ich meine damit, meine Frau kann einen Aufhebungsvertrag
vereinbaren bzw. kündigen.

Das geht wohl.

Da sie eine befristete Stelle hat, und eine unbefristete
Stelle bekommen kann hat ihr altern bzw. jetziger Arbeitgeber
in Aussicht gestellt das sie jederzeit wechseln kann.

Das ist lieb von dem jetzigen AG.

Der AG darf dem AN nichts in den Weg stellen wenn dieser eine
unbefristete Stelle bekommen kann, soweit es mir bekannt ist.

Das stimmt nicht. Ein Vertrag ist ein Vertrag, ist ein Vertrag.
Auch ein befristeter Vertrag hat Kündigungsfristen und der AG
wie der AN kann darauf bestehen, das diese eingehalten werden.

Gruß
Stefan

Da habe ich mich dann wohl geirrt.
Mir war so als hätte ich damals in meiner Zeit im öffentlichen Dienst sowas mitbekommen, das da so eine Regelung stattfindet.
Aus meiner persönlichen Sicht wäre es vom Arbeitgeberseite unverschämt jemand seine Zukunft dadruch zu verbauen indem man auf dem Vertrag besteht, besonders wenn der Arbeitnehmer Aussicht auf eine unbefristete Stelle hat und dadurch auch später nicht Arbeitslos werden sollte. Müsste man dann vielleicht beim Arbeitsamt nachfragen ob der Arbeitgeber korrekt handelt.

Andererseits hat der Arbeitgeber nichts davon wenn er einen unmotivierten Arbeitnehmer hat der unzufrieden ist und vielleicht auch berechtigt wütend auf seinem Chef der ihm eine unbefristete Arbeitsstelle vorenthält.

Was ist besser eine dauerhafte Anstellung oder nach drei Monaten Arbeitslos? Ich würde alles tun damit der mich entlässt für eine dauerhafte Anstellung. Wenn er es nicht macht dann muss er halt auch die Konsequenzen daraus ziehen. Was hätte der Arbeitgeber davon?

Hi Harwin,

klar kann sie versuchen, dem neuen Arbeitgeber zu verklickern, dass
sie gern Urlaub machen möchte. Aber das wird u.U. nicht unbedingt ihre
Chancen den Job zu bekommen, erhöhen.

Pokern kann sie eigentlich nur, wenn der neue AG sie unbedingt haben will (das hab ich mal gemacht, als ich den Job eigentlich überhaupt nicht haben wollte… - da die aber unbedingt mich haben wollten, haben sie auch 4 Wochen auf mich gewartet).

Aber letztlich, was ist ihr wichtiger? Das sollte sie vorher entscheiden.

Ich habe in den vergangenen drei Jahren keinen Urlaub (außer 1 x eine Woche) machen können, genau aus dem Grund: weil ich 3 x den Job gewechselt habe und immer den bereits geplanten Urlaub wieder absagen musste. DAS wird sich jetzt allerdings ändern! :smile:

Also - vorher überlegen und dann abwägen… und wenn sie DIE Nr. 1 für den neuen AG ist, dann klappts ja vielleicht sogar (kommt ja auch ein wenig auf die Position und die Branche an…) - fragen kostet jedenfalls nichts.

Gruß
Demenzia

Danke, das ist ein super Tip. WErde das so weitergeben.

Mit Verlaub
Hallo harwin,

ich fürchte, Du verbuchselst zwei Dinge: Einerseits die berechtigten und auch nachvollziehbaren Interessen des Arbeitnehmers und andererseits die nicht weniger berechtigten und nachvollziehbaren Interessen des Arbeitgebers.

Sprich, einerseits will sich - wie Du es nennst - der Arbeitnehmer „seine Zukunft nicht verbauen“ lassen, dadurch dass ihm wegen eines befristeten Vertrags ein unbefristeter „durch die Lappen“ geht. Andererseits bezahlt der Arbeitgeber seinen -nehmer durchaus für eine gewisse Leistung. Und er wird auch planen „in den x Monaten sollte Frau harwin dieses, jenes und selbiges erledigen“.

Sprich, wenn der Arbeitgeber Deiner Frau so verständnisvoll ist und ihr anbietet sie „jederzeit“ gehen zu lassen ist das fürchterlich nett von ihm. Hier jedoch Dinge wie „unverschämt“ oder „beim Arbeitsamt nachfragen“ zu erwähnen, so er auf die Erfüllung eines Vertrags (der bekanntlich ein Vertrag ist, welcher wiederum ein Vertrag ist) besteht finde ich - mit dem Verlaub aus dem Titel - wenig schlau.

Menschlich verständlich aus Arbeitnehmersicht, dass man „wütend“ wird, wenn der Arbeitgeber einen nicht gehen lässt. Müssen jedoch muss er nicht. Und letzten Endes ist es Dein verd*** Job als Arbeitnehmer Deine Arbeit unter allen Umständen richtig und gut zu erledigen. Dafür kriegst Du ja auch am Monatsende eine mehr oder weniger grosse Menge Kohle. So ist halt leider der Deal.

Und da gibt es eben zwei Sorten von Arbeitgebern: die einen sagen (sehr vernünftig, wie ich finde) „Reisende soll man ziehen lassen, wir wollen Ihre Zukunft nicht verbauen“. Die anderen sagen „Vertrag ist Vertrag (ist Vertrag) und der ist zu erfüllen. Wenn der Mitarbeiter unmotiviert ist, kriegt er halt ein schlechtes Zeugnis, ansonsten hat er bis zur letzten Minute des letzten Arbeitstages hier zu arbeiten.“

Wie wäre es denn im umgekehrten Fall? Angenommen der Chef würde pleite gehen, nur wenn er Deine Frau weiter beschäftigen würde. Aus seiner Sicht völlig klar: Deine Frau würde seine Zukunft verbauen. Aber Deine Frau würde sich (völlig zurecht, wie ich finde) beschweren und sagen „Moooment mal! Ihre Zukunft ist mir wurscht - im Vertrag steht, dass ich bis xx hier beschäftigt sein werde und das WILL ich auch.“

Darum bleibt hier - wie in so fast allen Fällen - mal das freundliche Gespräch mit dem Scheffe…

*wink*

Petzi

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Also mal ehrlich würdest Du gerne bei einem Arbeitgeber arbeiten und Deinen Job erledigen der Dir die Zukunft verbaut?

Vertrag ist zwar Vertrag, aber der eine ist befristet und der andere unbefristet. Und ehrlich gesagt eine Kündigungsfrist soll schon enthalten sein.

Das Arbeitsamt in DE sollte im Prinzip schon daran interessiert sein das ein Arbeitnehmer einen unbefristeten Vertrag bekommen kann, wenn er nach der Befristung sowieso arbeitslos wäre.

Vor allem soll ein Arbeitnehmer sich vor Ende der Befristung sich zwei Monate vorher arbeitsuchend melden. Da sage ich als Arbeitnehmer doch das ich zwar eine Stelle haben könnte aber mein Arbeitgeber einen Wechsel verweigert wegen der Befristung und weil er auf Vertragserfüllung besteht.

Hi harwin,

Also mal ehrlich würdest Du gerne bei einem Arbeitgeber
arbeiten und Deinen Job erledigen der Dir die Zukunft verbaut?

Merkwürdige Frage, das… Also ganz ehrlich würde ich am liebsten die Kohle kriegen und gar nix dafür arbeiten.

Vertrag ist zwar Vertrag, aber der eine ist befristet und der
andere unbefristet. Und ehrlich gesagt eine Kündigungsfrist
soll schon enthalten sein.

Na, das ist sie ja auch in den allermeisten Fällen. Bei Deiner Frau nicht?

Das Arbeitsamt in DE sollte im Prinzip schon daran
interessiert sein das ein Arbeitnehmer einen unbefristeten
Vertrag bekommen kann, wenn er nach der Befristung sowieso
arbeitslos wäre.

Ich gebe Dir ja da recht. Nur: ich fürchte, dass die Jungs und Mädels beim Arbeitsamt echt anderes zu tun haben, als sich darum zu kümmern. Ausserdem ahne ich nicht, ob das in den Aufgabenbereich deutscher Arbeitsämter fällt…

Vor allem soll ein Arbeitnehmer sich vor Ende der Befristung
sich zwei Monate vorher arbeitsuchend melden. Da sage ich als
Arbeitnehmer doch das ich zwar eine Stelle haben könnte aber
mein Arbeitgeber einen Wechsel verweigert wegen der Befristung
und weil er auf Vertragserfüllung besteht.

Tja, ausser „harts Lääbäää“ wird man Dir da nicht viel tröstliches sagen können. Und so wie ich Dich verstehe, hat doch der Chef angeboten, Deine Frau „jederzeit“ gehen zu lassen und unsere Diskussion ist müssig, oder?

*wink*

Petzi