Reisepreiserhöhung

Hallo, wir haben bei Neckermann Reisen Urlaub für 2011 gebucht und zwar Anfang November. Nun kommt auf einmal ein Schreiben, das Neckermann sich verrechnet hat und den Frühbucherrabatt doppelt berechnet hätte. Nun sollen wir 180,00 Euro mehr bezahlen. Können die das einfach so machen?
Wir haben doch einen Vertrag unterschrieben.

Unser Reisebüro hat versucht dort anzurufen, doch Neckermann gibt keine Auskunft und sagte das sei ein Systehmfehler und schließlich müssten das alle bezahlen. Das heißt für mich, dass es noch mehr Fehler gegeben hat. Denn unsere Bekannten haben auch ein schreiben bekommen.

Meine Frage kann mann dagegen angehen.

Vielen Dank für die Antwort.

Hallo,

… Nun kommt auf einmal ein Schreiben, dass Neckermann sich verrechnet hat und den Frühbucherrabatt doppelt berechnet hätte. Nun sollen wir 180,00 Euro mehr bezahlen.
Können die das einfach so machen?
Wir haben doch einen Vertrag unterschrieben.

Den Vertrag haben beide Parteien im guten Glauben abgeschlossen, dass es den Frühbucherrabatt nur einaml gibt.
Nehmen wir mal den Fall an, du hättest erst jetzt festgestellt, man hätte dir den Rabatt versehentlich nicht eingeräumt. Da hättest du doch bestimmt den eingefordert.

Meine Frage kann mann dagegen angehen.

Ja. Das kann man. Nur dürfte das nicht von Erfolg gekrönt sein.

Gruß
Karl

Hallo,

… Nun kommt auf einmal ein Schreiben, dass Neckermann sich verrechnet hat und den Frühbucherrabatt doppelt berechnet hätte. Nun sollen wir 180,00 Euro mehr bezahlen.
Können die das einfach so machen?
Wir haben doch einen Vertrag unterschrieben.

Den Vertrag haben beide Parteien im guten Glauben
abgeschlossen, dass es den Frühbucherrabatt nur einaml gibt.
Nehmen wir mal den Fall an, du hättest erst jetzt
festgestellt, man hätte dir den Rabatt versehentlich nicht
eingeräumt. Da hättest du doch bestimmt den eingefordert.

Ja aber nicht erst nach zwei Monaten

Meine Frage kann mann dagegen angehen.

Ja. Das kann man. Nur dürfte das nicht von Erfolg gekrönt
sein.

Gruß
Karl

Vorschreibung des korrekten Reisepreises
Hallo!

2 Monate sind für Otto Normalo vielleicht viel,

für Großkonzerne jedoch nicht.

Verjährungsfrist ist prinzipiell 3 Jahre…

Vergeude deine Energie nicht mit Ärgern. Sieht so aus, als ob doch alles mit rechten Dingen zuginge.

lg birgit

Hallo,

ich nehme an, dass du eine Reisebestätigung mit dem niedrigeren Preis hast.
Dann empfehle ich dir, mal den Sachverhalt unter „Allgemeine Rechtsfragen“ unter Beachtung der dortigen Hinweise in abgewandelter Form (fiktiv) zu schildern. Vielleicht erhältst du dann Antworten, die dir besser gefallen.

Gruß
Pontius