Reisepreisminderung abgelehnt , was nun?

Hallo,

folgende Probleme traten im Urlaub auf: Gebuchtes 5 Sterne Hotel entsprach höchstens 3 Sterne, abgewohnt, alt schmutzig etc. Sofortige Bemängelung beim Reiseleiter. Reiseleiter hat Mängel anerkannt und  bot Umzug in ein anders 5 Sterne Hotel an. Umzug auf eigene Kosten und einen Zuschalg von 550 Euro erfolgte. Nach 1 Woche war es im zweiten Hotel nicht mehr auszuhalten. Im gesamten Hotel 12 Grad außer im Zimmer. ( Wintereinbruch in der Türkei) dieses Problem  konnte von der Hotelleitung nicht behoben werden, da die technischen Möglichkeiten dafür nicht gegeben waren. Nachdem der Reiseleiter drei Tage in Folge im Hotel war und die Mängel nicht  behoben werden konnten, wurde eine weiterer Umnzug in ein anderes Hotel angeboten. Da noch 2 Wochen Resturlaub waren, wurde das Angebot angenommen. Nochmals 380 € Aufschlag. Alle Mängel wurden von Reiseleitung bestätigt und dokumentiert. Reisepreisminderung wurde beim Veranstalter gemeldet. Ablehnung, da der Hotelwechsel auf Kundenwunsch erfolgte. Die angebotenen Leistungen lt. Katalog wurde vom Veranstalter jedoch nicht erfüllt. Wie muss der Widerspruch eingelegt werden und ist die Ablehnung überhaupt  rechtens?? Ein paar Paragraphen zur Angelegenheit würden sicherlich weiterhelfen.
Vielen Dank

Hi,

da kannst Du noch ein bisserl rumstreiten und bekommst irgendwann einen Reisegutschein oder eine Überweisung in Höhe von € 100,-- damit Du endlich Ruhe gibst - oder Du gehst zum Rechtsanwalt, vorzugsweise zu einem der sich im Reiserecht auskennt wie z.B. Herrn Hopperdietzel: http://www.reiserechtsexperte.de/

bye
Rolf

Hallo,

leider kann ich nicht mit Paragraphen dienen oder Rechtsauskünfte erteilen. Da aber alles ( hoffentlich ) dokumentiert wurde, stehen die Chancen gut durch Hartnäckigkeit oder durch anwaltlicher Hilfe ( Rechtsschutzversicherung? ) zu seinem Recht zu kommen. 

Nach meinem rechtsempfinden, ist ein Umzug aufgrund Mangelanerkennung durch den Reiseleiter NICHT auf eigene Kosten zu erfolgen. Wieso heißt es da ’ auf eigenen Wunsch’? Die Dokumentation insbesondere deren Formulierung sind wichtig bei Widerspruch. bei Wintereinbruch ( höhere Gewalt) wird der Veranstalter allerdings wohl keine Haftung übernehmen. 

Ich würde es weiter versuchen. Manchmal lohnt sich gerade hartnäckig am Ball bleiben und auf einen Gutschein als Entschädigung würde ich mich nicht zwingend einlassen, wenn man das Vertrauen in den Veranstalter verloren hat durch entgangene Urlaubsfreuden und unkompetente Handhabung durch ausnutzen einer Notsituation des Reisegastes indem man noch zur Kasse bittet bei Mangelbehebung nur gegen Aufpreis. Hoffe geholfen zu haben. 
Viel Erfolg!