Reisepreisminderung wg. Mängel

Hallo,
meine beste Freundin und ich waren für 10 Tage in Bulgarien. Es war ein 4* All Inklusiv Hotel gebucht. Leider war das Hotel absolut kein 4* Hotel (Marden im Pool, Baustelle in direkter Nachbarschaft zum Pool etc.) Wir haben alles natürlich dokumentiert und nach Rückkehr sofort einen Brief an unseren Reiseveranstalter 1-2fly gesandt. In diesem Brief haben wir die obigen Mängel (und diverse Kleinigkeiten) aufgezählt und eine Reisepreisminderung gefordert.

Die Antwort von 1-2fly war, dass keine Reisepreisminderung gefordert werden könnte, da wir vor Ort keine Beschwerde eingereicht hätten und uns somit keine Abhilfe (z.B. in Form eines Hotelwechsels) angeboten werden konnte.

Das wir keine offizielle Beschwerde eingereicht haben ist richtig, wir haben lediglich bei der Buchung eines Ausfluges die beiden oben genannten „schwersten Mängel“ gegenüber unserem Reiseleiter erwähnt. Eine Pärchen hat aufgrund seiner Beschwerde auch keinen Hotelwechsel angeboten bekommen, sondern lediglich einen Präsentkorb, sodass uns eine Beschwerde vor Ort nicht sinnvoll erschien.

Hinterher ist man immer schlauer, ich habe ein wenig recherchiert und 1-2fly scheint sich auf den § 651 d Abs. 2 BGB zu berufen: „Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt die Mängel anzuzeigen.“

Meine Frage ist jetzt, ob dieser Paragraph auch anders auslegbar ist. Soweit ich gelesen habe steht nicht, dass die Mängel vor Ort angezeigt werden müssen, allerdings ist jede Interpretation des Paragraphen so ausgelegt.

Wir haben eindeutige Beweise, dass in direkter Nachbarschaft zum Pool unseres Hotels eine Baustelle (7 Tage die Woche in Betrieb) und im Pool selbst Marden waren, dieser deshalb wegen Ekels sowieso nicht zu benutzen war. Laut Frankfurter Tabelle würden uns entsprechend hohe Entschädigungen zustehen.

Gibt es noch eine Möglichkeit für uns diese Entschädigung geltend zu machen?

Vielen Dank jetzt schon für eure Antworten!
Gruß Anne

Bei Reklamationen ist es halt mega wichtig, vor Ort schon schriftlich die Mängel vom Reiseleiter bestätigen zu lassen. Ohne so gut wie null Chance auf Geld.
Da kann man nur auf Kulanz des Reiseveranstalters hoffen.

Doppelposting, s.a. allg. Rechtsfragen owT
.-