Reiserecht

Liebe/-r Experte/-in,
hier meine Frage an dich:
Jedes Jahr im April findet in Berlin ein Apothekenkongress statt, zu dem ich seit Jahren (aus Düren – also ca. 550 km) fahre/fliege. So wie auch die Jahre zuvor habe ich auch dieses mal bereits im Januar ein Zimmer für 3 Übernachtungen bei einer Privatperson (weil günstiger als Hotel, 28 Euro/Nacht) in Berlin gebucht. Nun hatten wir aber das Pech, dass ausgerechnet an meinem Abflugtag, Freitag den 16. April, sämtliche Flüge aufgrund der Vulkanasche aus Island gestrichen wurden. Die Kosten für den Flug werden zurückerstattet. Das ist nicht das Problem.
Dem Herrn, bei dem ich die Tage (16.-19.April) wohnen sollte, habe ich am Nachmittag des 16. eine Mail geschrieben, (da er telefonisch nicht erreichbar war), in der ich ihm erklärt habe, weshalb ich nicht kommen konnte/kann, und entsprechend die Übernachtungen bei ihm nicht in Anspruch nehmen kann. Bis heute gab es keine Antwort. Nun schreibt er mir, ich MUSS die Kosten dennoch begleichen (3 Tage à 28 Euro= 84 Euro), weil er sich ja darauf eingestellt habe, dieses Geld zu bekommen, und dass ich nun in seiner Schuld stehe, und das übliche blabla.
Meine Frage nun: Hat er Recht, und muss ich für die Unkosten aufkommen, obwohl ich gar nicht da gewesen bin, die Dienstleistung also gar nicht in Anspruch nehmen konnte? Oder muss ich es gar nicht und der Herr spinnt sich da was zusammen?
Im Grunde geht es mir nur um diese eine Frage - muss ich zahlen od. muss ich nicht? Wenn ich nicht zahle, kann er strafrechtlich gegen mich vorgehen und hat dann auch recht?

Danke vielmals für eine zeitnahe Antwort,
Lieben Gruß,
Katha

Liebe Katha,
Sie haben gebucht, also müssen Sie zahlen.
Ob er bei Nichtzahlung klagt, hängt von seiner Laune ab. Manche klagen wegen 4,95€ (versandkostenpauschale) und bekommen vom EUGH Recht.
Reden Sie mir Ihm. Das hilft meistens.
Argumentieren Sie mir „höhere Gewalt“.
Die Airlines müssen nicht zahlen, warum sollen Sie zahlen?
Aber das ist rein moralisch.
Gruß
Dagwyna

Danke.
Gruß,

Katha