Liebe/-r Experte/-in,
ich habe einen Direktflug von Stuttgart nach Cagliari gebucht. Kurzfristig schickt mir die Air Berlin nun Flugplanänderungen. ich soll statt abflughafen Stuttgart München akzeptieren,. Und statt Samstag auf Samstag zu fliegen, soll ich jetzt Sonntag auf Sonntag fliegen.
Da ich Mietauto und Ferienhaus gebucht habe, möchte ich das Aírberlin alle neu entstehenden Kosten wie Hotel und Mietauto übernimmt. Kann ich darüber hinaus für den Mehraufwand auch Geld zurück oder Flug-Gutscheine erhalten. Weiss jemand was üblich ist.
Vielen Dank für Eure Mühe
Susanne
Hi,
ob Sie einen Anspruch auf Minderung und Schadenersatz haben, hängt von vielen Faktoren ab: Haben Sie Flug und Ferienhaus als Reise bei einem Veranstalter gebucht? Hben Sie beides separat gebucht?
Da gelten jeweils völlig verschiedene Regelungen.
Dann gibt es noch weitere Fragen.
Da es um mehrere Hundert Euro geht, würde ich schnell die Reiserechts-Hotline von Professor Dr. Ronald Schmid anrufen unter
09005 734 737 [oder der Vanity Leichtmerknummer 09005 reise7] für 1,45€ pro angefangener Minute Gesprächszeit aus dem deutschen Festnetz; abweichende Tarife aus den Mobilfunknetzen sind möglich.
Die Kosten werden Ihnen mit der Telefonrechnung belastet.
Gruß Dagwyna vom http://www.reiserechts-register.de
hallo Susanne,
nein- die Umbuchungskosten vom Mietwagen etc kannst du bei Air Berlin nicht geltend machen.
Aber du hast schon ein Anspruch auf eine Entschädigung.
Was bietet dir Air Berlin an?
lg-Doro
Hallo Susanne,
Billigflieger legen oft Maschinen zusammen, d.h. sie lassen bei geringer Auslastung einfach eine Maschine aus und buchen die paar Hanseln am nächsten Tag auf eine andere Maschine.
Wenn Du eine verbindliche, wiederhole verbindliche Abflugbestätigung von AirBerlin für den Samstagflug ab STR hattest u. Du wirst kurzfristig umgebucht, dann liegt ein Mangel vor und Du kannst die Dir entstehenden Mehrkosten bei AirBerlin geltend machen.
Beschwere Dich noch vor dem Abflug schriftlich bei AirBerlin und weise daraufhin, dass Du evtl. Mehrkosten, die Dir durch die Umbuchung entstehen werden (Fahr nach MUC,Ferienhaus-/Autoanmietung)direkt nach Rückkehr (m.w. Frist von 1 Monat) in Rechnung (Einschreiben mit Rückschein)stellen wirst.
MfG, Charly-Heinz
hallo Susanne,
natürlich kannst du Air- Berlin eine Mehraufwandsrechnung stellen. Durch die Buchung von Air-Berlin verlierst du einen ganzen Tag, dass geht gar nicht. (Qualitätsdifizit der Reise!)
Teile denen bitte schriftlich mit, dass Air- Berlin dir dann bitte die Hotelkosten und das Mietauto für einen vollen Tag zahlen muss.
Nach 4 Std. Flugverspätung steht dir eine Entschädigung
vom Reisepreis zu:
z.B. 14 Tage gebucht,
also werden auf den einen Tag, der dir fehlt, 20% vom Reisepreis, Entschädigung gezahlt.
Den anderen Abflughafen musst du nicht akzeptieren, es sei denn Air-Berlin bezahlt dir ein Taxi oder ein anderes Transfermittel(Bahnticket) zu dem Flughafen, von dem du fliegen sollst.
Du musst dir in diesem Fall nichts von Air- Berlin diktieren lassen.
Schreib Ihnen ( per Nachnahme), dass du so mit den Konditionen nicht einverstanden bist und sie möchten dich bitte sofort in Kenntnis setzen, welche Lösung die jetzt für dich haben.
Gruss von Andrea