Liebe/-r Experte/-in,
wie sieht das aus wenn ein Passagier aus Ägypten ausgeflogen werden muss wegen höherer Gewalt, es jedoch keinen direkten Flug zu seinem Heimatflughafen gibt. Von dem Flughafen zu dem geflogen wird gibt es an dem selben Tag keinen Weiterflug mehr, es wird stattdessen eine Bahnfahrt angeboten (Abfahrt nach 23:00, Ankunft ca. 05:00 mit 2 mal Umsteigen). Der Reisegast ist zu 50% behindert, und hat drei Gepäckstücke dabei.
Muss er sich darauf einlassen in der Nacht mit dem Zug weiterzureisen, und darauf dass die Reisegesellschaft ihm keine Übernachtung und den Weiterflug am nächsten Tag bezahlt?
Danke imn Vorraus und Grüße
J.