Reiserecht

Liebe/-r Experte/-in,

wie sieht das aus wenn ein Passagier aus Ägypten ausgeflogen werden muss wegen höherer Gewalt, es jedoch keinen direkten Flug zu seinem Heimatflughafen gibt. Von dem Flughafen zu dem geflogen wird gibt es an dem selben Tag keinen Weiterflug mehr, es wird stattdessen eine Bahnfahrt angeboten (Abfahrt nach 23:00, Ankunft ca. 05:00 mit 2 mal Umsteigen). Der Reisegast ist zu 50% behindert, und hat drei Gepäckstücke dabei.
Muss er sich darauf einlassen in der Nacht mit dem Zug weiterzureisen, und darauf dass die Reisegesellschaft ihm keine Übernachtung und den Weiterflug am nächsten Tag bezahlt?
Danke imn Vorraus und Grüße
J.

Hi,
bei Weiterbeförderung nach Mitternacht muss die Reisegesellschaft fast immer Schadensersatz zahlen. Wegen der genauen Höhe frag mal beim Reiserechts-register.de an. Dort gibt es so Tabellen, in denen die Rechtsprechung zusammengfaßt ist.

Gruss, Dagwyna

Hallo Dagwyna,

vielen Dank für den Tipp; werde mir die Tabelle anschauen.

Gruß,
J.