Reiserecht

Liebe/-r Experte/-in,
Ich möchte in der nächsten Woche mit der Familie meines Freundes nach Prag fahren. Ich habe von einem Klassenkameraden gehört, dass ich da noch eine schriftliche Einverständniserklärung in der Landessprache von meinen Eltern brauche. Stimmt das? Noch ein bestimmt ganz wichtiger Hinweis:Ich bin 16 Jahre alt.
Ich hoffe auf eure hilfe.
Parkeisenbahner

Hallo,

ja, offiziell müssen die Sorgeberechtigten zustimmen, das Sie als Minderjähriger mit der Familie Ihres Freundes ins Ausland reisen.

Die Tschechische Republik befindet sich in der EU, so das es keine Grenzkontrollen mehr gibt. Trotzdem würde ich empfehlen, ein kurzes Schreiben der Sorgeberechtigten mitzuführen, das diese mit der Reise einverstanden sind, dann gibt es keine Probleme, falls man doch mal kontrolliert wird.

Hintergrund dieser Regelung ist, das man Kindesentführungen durch Nicht-sorgeberechtigte Personen vorbeugen möchte bzw. sicherstellen will, das die Eltern Bescheid wissen, wo Ihre Kinder sind.

Hallo,
Ja,
Das ist richtig.
Viel Spaß in Prag
Doro

Ich möchte in der nächsten Woche mit der Familie meines
Freundes nach Prag fahren. Ich habe von einem Klassenkameraden
gehört, dass ich da noch eine schriftliche
Einverständniserklärung in der Landessprache von meinen Eltern
brauche. Stimmt das? Noch ein bestimmt ganz wichtiger
Hinweis:Ich bin 16 Jahre alt.
Ich hoffe auf eure hilfe.
Parkeisenbahner

Hallo,
nein das ist nicht notwendig!!!
Ich habe zu deiner Information etwas hearusgesucht.
Ich hoffe ich konnte dir ein wenig helfen.
Nur der gülrtige Perrsonalausweis ist wichtig !!!
Grüße von Nonne 213

Die Personenkontrollen an der deutsch-tschechischen Grenze entfallen mit dem Beitritt der Tschechischen Republik zum Schengen-Raum am 21.12.2007 an den Landesgrenzen, Ende März 2008 an den Luftgrenzen.

Deutsche Staatsangehörige müssen sich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass (Europapass, vorläufiger Reisepass) ausweisen. Vorläufige Personalausweise und Kinderausweise ohne Lichtbild werden nicht anerkannt. Sind Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr im Reisepass eines begleitenden Elternteils eingetragen, wird kein Lichtbild benötigt.

Die deutsche Liste der Reisenden für Schulfahrten ins Europäische Ausland wird in der Tschechischen Republik anerkannt."

Es ist zu beachten, dass die Dokumente für die vorgesehene Aufenthaltsdauer gültig sein müssen. Es soll also nicht vorkommen, dass ein Besucher mit einem ungültigen Dokument aus der Tschechischen Republik ausreist.

Weitere Informationen über die Einreise und Aufenthaltsbedingungen für EU-Bürger in der Tschechischen Republik

Wie die Botschaft der Tschechischen Republik in Berlin auf ihren Internetseiten mitteilt, besteht eine Meldepflicht für EU-Bürger innerhalb von 30 Tagen bei der örtlich zuständigen Fremdenpolizei (cizinecká policie), sofern sie nicht in einem Hotel oder einer Pension wohnen.

Für einen Aufenthalt bis zu 90 Tagen benötigen die Unionsbürger keine spezielle Aufenthaltsgenehmigung.

Im Falle, dass Sie auf dem Gebiet der Tschechischen Republikeinen Aufenthalt über 90 Tage planen, können sie bei der örtlich zuständigen Fremdenpolizei in der Tschechischen Republik eine EG-Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Das dazu entsprechende Antragsformular ist bei der Fremdenpolizei erhältlich oder der Antrag kann auch auf Webseite des Innenministeriums der Tschechischen Republik www.mvcr.cz herunter geladen werden.

Dem Antrag ist obligatorisch beizulegen:

  1. gültiger Reisepass oder Personalausweis
  2. Zwei Passbilder
  3. Zweck des Aufenthalts (z.B. im Falle einer Arbeitsaufnahme der Arbeitsvertrag, bei juristischer Person der Auszug aus dem Handelsregister, beim Studium Bescheinigung der tschechischen Organisation über das Studium, im Falle einer Zusammenführung die Personenstandesurkunde).
  4. Nachweis über die Krankenversicherung und eidesstattliche Erklärung darüber, dass der Antragsteller über ausreichende finanzielle Mittel verfügt und zwar in einem solchen Masse, dass eine unbegründete Belastung des tschechischen sozialen Versorgungsnetzes durch seine Person ausgeschlossen bleibt. Ausgenommen davon ist der Aufenthalt zwecks Arbeit, bzw. unternehmerischen Tätigkeit sowie bei Ausübung eines Amtes als juristische Person.

Hallo,
das Auswärtige Amt empfieht dies, es ist aber keine Pflicht !!!

Einverständniserklärung für Minderjährige

Unternimmt Ihr Kind eine Auslandsreise ohne Begleitung durch die Eltern bzw. ein Elternteil, so ist es empfehlenswert, dem Kind neben dem erforderlichen Ausweisdokument (s.u.) eine formlose Einverständniserklärung von Ihnen (als erziehungsberechtigte Person) mit zu geben, aus der hervorgeht, dass Sie mit der Auslandsreise einverstanden sind. Dies erleichtert die Arbeit der Grenzpolizei hinsichtlich der Verhinderung einer möglichen Kindesentziehung oder eines unerlaubten Entfernens des Kindes aus dem Einflussbereich des/der Erziehungsberechtigten.

Es wird folgender Inhalt der Bescheinigung empfohlen:

Personalien der Alleinreisenden

Personalien und Erreichbarkeit des/der Personensorgeberechtigten

Reiseroute

Personalien evtl. volljähriger Begleitpersonen

Unterschriftsbeglaubigung (durch Notar, Rathaus) ggf. Übersetzung der gesamten Einverständniserklärung in die Landessprache (durch Übersetzerbüro)"

Gruß von Andrea, Nonne 213

Einverständniserklärung bein Einreise Tschechien
Genau so ist es.
Eine Einverständniserklärung der Eltern auf Deutsch mit Personalausweiskopie beider Eltern.
Eine Einverständniserklärung der Eltern auf Tschechisch.
„Übersetzer“ ergooglen.
Dann noch viel Spaß in Böhmen.

Gruss, Dagwyna