Hallo,
frage: ist ein reiseveranstalter verpflichtet auf seiner
internetseite anzugeben ob die unterkunft auf der von ihm
angebotenen kanalschifffahrt über einen ventilator verfügt?
Nein - wieso sollte er? Er muß nur sicherstellen, WENN er schreibt, daß alle Unterkünfte über Ventilator verfügen, daß dem auch so ist. Wobei er wiederum nur bis zu einem gewissen Grad dafür haftbar gemacht werden kann, wenn die Dinger dann nicht gehen. Wenn die Dinger wochenlang hin sind, wird er mitverantwortlich sein. Wenn aber so ein Ding sagen wir mal durchbrennt und halt hin ist - keine Haftbarkeit.
und muss er darauf hinweisen, dass vegetarisches essen
gesondert geordert werden muss?
Nein. Jeder „Diätwunsch“ (das amerikanische Wort Diet trifft es besser - es meint einfach „Sonderernährung“ - nicht unbedingt Diät) muß generell speziell angefordert und ggf. auch bestätigt werden. Es ist kein Veranstalter verpflichtet, von Haus aus auf jeden besonderen Ernährungswunsch Rücksicht zu nehmen - es gibt ja nicht nur vegetarisch, sondern vegan, glutenfrei, cholesterinarm, purinarm, kosher und und und.
Wenn Essen inklusive ist, ist das erstmal Essen. Qualität, Quantität und spezielle Zubereitungsformen sind erstmal kein Vertragsbestandteil, außer es ist ausdrücklich etwas bestimmtes im Angebot erwähnt. Wenn da also Halbpension steht, bekommst Du Frühstück und eine warme Hauptmahlzeit. Was in diesen 2 Mahlzeiten beinhaltet ist, ist nicht definiert und auch nicht einklagbar.
Wenn dort steht: HP in Buffetform - dann darfst Du erwartet, daß Dir das ganze zur Selbstbedienung zur Verfügung steht. Auch hier ist noch in keiner Weise definiert, welchen Umfang das dann zu haben hat. Auch hier muß kein vegetarisches Gericht zur Auswahl bereit stehen.
Wenn allerdings steht: HP in Buffetform. Täglich wird ein vegetarisches Gericht angeboten - dann sieht das anders aus.
Es gibt zwar heute häufig automatisch ein vegetarisches Angebot - aber es darf nicht grundsätzlich und überall erwartet werden. Erst recht nicht in Ländern, in denen das nicht zur üblichen Kost gehört (Flußkreuzfahrt in Rußland - da bekommst Du gute, handfeste Hausmannskost - als Vegetarier kannst Du allerdings unter Umständen verhungern…)
Einklagbar ist genau das, was im Wortlaut beschrieben ist. Nicht mehr. Wenn Du Dinge hereininterpretierst - Dein Pech. Wenn andere Dir erzählen, daß es immer so war - blöderweise bei Dir aber nicht so - Pech. Wenn in einem anderen Katalog das drin steht, Du buchst aber wo, wo es nicht geschrieben ist - Pech! (Kann ja ein Angebot ausschließlich für Gäste des anderen sein… vielleicht zahlt der mehr)
Grüße
Wendy