Liebe/-r Experte/-in,
vielleicht können Sie mir helfen.
Ich habe letzte Woche kurzfristg eine Kreuzfahrt gebucht. Die entsprechende Reisebestätigung ist mir schriflich zugegangen. Die Reise wurde mit Kreditcarte bezahlt und am gleichen Tag wurde das Geld abgebucht.
Nach der Reisebestätigung des Veranstalters habe ich für den Transfer entsprechenden Zubringerflüge gebucht.
Da der Reisebeginn recht kurzfristig war habe ich mehrmals den Kundenservice gebeten mir die Reisedokumente zu schicken.
72 Stunden vor Reisebeginn erhalte ich die Nachricht, das die Reise vom Reiseveranstalter „kostenlos storniert“ wird, da die Reederei dem Veranstalter die entsprechenden Kabinenkontingente nicht mehr zur Verfügung stellt.
Am Telefon wurde wurde mir telefonisch eingeräumt, dass hier unglücklicherweise ein buchungstechnischer Fehler von Seiten des Reiseveranstalters passiert ist:
Die Buchung des Reiseveranstalters sei zu spät an die Reederei erfolgt, so dass die entsprechenden Kabinenkontingente nicht mehr zur Verfügung gestellt werden konnten.
In anderen Worten: Nach der Zusendung der Reisebestätigung wird mir 3 Tage vor Reisebeginn, die Reise aufgrund eines buchungstechnischen Fehlers des Reiseveranstalters storniert
Ein gleichwertiges Reiseangbot konnte mir der Reiseveranstalter nicht zur Verfügung stellen.
Durch diesen buchungstechnischen Fehler des Reiseveranstalters sind mir jetzt folgende Schäden enstanden:
- Kosten für die Transferflüge und
- Schaden für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit,
da die Kündigung der Reise 72 Stunden vor Reisebeginn erfolgte.
Aus meiner Sicht ergeben sich folgende Kernfrage:
-
Hat der Reiseveranstalter eine über den Reisepreis hinausgehende Schadensersatzpflicht in Bezug auf die entstandenen Transferkosten(Flugkosten) zum Zielhafen, wenn eine Reisebestätigung schon vorlag und er 3 Tage vor Reisebeginn diese storniert?
-
Kann ich Schadenersatz für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit fordern und wenn ja, in welcher Höhe.
Vielleich können Sie mir einige Tipps geben.
Vielen Dank!
hallo,
also so ein Fall hatte ich auch noch nicht! Aber selbstverständlich kannst du da Rechte geltend machen. Detailliert kann ich dir dazu aber keine Auskünfte geben weil ich so etwas noch nie hatte.
Trotzdem wäre es nett von dir wenn du mir mal das Ergebnis anderer Experten zukommen liessest.
Aber eine Frage musst du dir gefallen lassen: WIESO, -in 3-Teufels-Namen-gehst du bei solchen Buchungen ins Internet und nicht in ein Reisebüro???
Obwohl mir deine Situation sehr leid tut weiss ich, das es jetzt eine ganze Reihe von Reise-Experten geben werden die jubeln und sagen „Hurra-endlich hat es wieder so ein Besserwisser-Internet-User erwischt!“
Das Reisebüro könnte dir hier auf jeden Fall Alternativen,Kulanzhilfestellungen geben und aufzeigen bzw. selbst übernehmen.
Ich halte dir auf jeden Fall die Daumen
lieber Gruß
Dorothea Prein
Hallo migove,
haben Sie die Transferflüge schon storniert?
Nur die eventuell entstehenden Stornokosten können Sie als Schadensersatz gegenüber dem Reiseveranstalter gelten machen.
Haben Sie die Reisepreis vom Reiseveranster schon zurück erhalten?
Buchen Sie auf jeden Fall schnell im Internet eine andere Reise.
Als last-minute-Reisen sogar günstiger als die Vorausbuchung.
Da Sie keine Urlaubszeit vertan haben, weil der Urlaub noch vor Ihnen liegt, ist eine entsprechende Forderung ausgeschlossen.
Für den Aufwand für die neuen Buchungen gibt es auch keinen Ersatz. Das ist Allgemeines Lebensrisiko.
MfG
Dagwyna
Hallo Dorothea,
danke für deine schnelle Nachricht. Ich habe diese Reise nicht übers Internet gebucht, sondern über die telefonische Serviceline eines renomierten Reiseveranstalters.
Das wollte ich noch einmal klarstellen.
Trotzem danke für deine Einschatzung.
Hallo,
tut mir leid, dazu kann ich keine verbindliche Aussage machen.
Bitte wenden Sie sich hierfür an eine Fachanwalt für Reiserecht!
Mit freundlichen Grüßen
Punktine
hallo,
dann sage mir doch mal eben den Namen des Veranstalters. Vielleicht kann ich dann mehr helfen. Ich sitze ja zum Glück mittendrin und kann mich schnell kundig machen.
Diese Call Center sind dazu da um den Direktvertrieb zu forcieren. Konkret heisst das nichts anderes als das sie den stationären Vertrieb vernichten. Ich könnte es noch dahingehend verstehen wenn der Endverbraucher ein Ersparnis erhalten würde. Aber den bekommt er nicht! Statt dessen sackt sich der Veranstalter die Provision ein von dem der Einzelhandel Gehälter zahlt.
Aber das sie zudem auch noch so kundenunfreundlich sind, übertrifft meine Vorstellungskraft.
Danke für deine Antwort
lieber Gruß
Dorothea
Hallo,
also man kann auf jedenfall mal probieren die Kosten für die Zubringerflüge einzureichen, nur meistens werden solche Kosten abgelehnt, da dies Fremdleistungen sind die nicht über den Veranstalter gebucht wurden und der Veranstalter für sowas keine Haftung übernimmt. Man kann für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit 60,- pro Tag fordern, das ist ein gesundes Mittelmaß. Also schnellstmöglich eine Reklamation an den Veranstalter schicken mit allen Belegen (Bestätigung für Zubringerflüge) und um komplette Erstattung bitten. Wenn es ein großer, namhafter Veranstalter war stehen die Chancen eigentlich ganz gut. Man könnte auch so nebenbei mit der Presse und den Medien drohen, ein guter Ruf ist teuer:smile: Ich hoffe, dass ich ein bisschen helfen konnte…