Reiserecht - Ablauf des Reklamationsrechts

Hallo,

Reisereklamationen muss man m. W. innerhalb von vier Wochen geltend machen. Genügt es auch, sie innerhalb der Frist nur kurz anzumelden, die Details und Belege aber erst später einzureichen?

Wenn man ein Wohnmobil über die Vermittlung durch ein deutsches Reisebüro im Ausland anmietet, gilt diese Frist dann auch?

Grüße
Carsten

Hi Carsten,

wichtig ist, fristgerecht zu reklamieren. Man schildert die Mängel und fertig. Wenn es dann noch um Geld geht und um Belege, so kann man diese nachreichen.

Deinen letzten Satz habe ich nicht ganz verstanden. Relevant ist m.E. wer der Reiseveranstalter war. Wenn also ein Reisebüro den Camper direkt im Ausland gebucht hat, wäre wohl das Reisebüro auch der Reiseveranstalter. Sollte aus Deiner Rechnung bzw. Reisebestätigung aber hervorgehen (Sicherungsschein? AGB?).

bye
Rolf

Hallo Rolf,

zunächst mal Damnk für Deine Antwort. Es gibt wohl nicht soviele Leute hier, die dazu etwas sagen können.

Deinen letzten Satz habe ich nicht ganz verstanden. Relevant
ist m.E. wer der Reiseveranstalter war. Wenn also ein
Reisebüro den Camper direkt im Ausland gebucht hat, wäre wohl
das Reisebüro auch der Reiseveranstalter. Sollte aus Deiner
Rechnung bzw. Reisebestätigung aber hervorgehen (Sicherungsschein? AGB?).

Vermieter ist eine Firma in Italien. Das deutsche Reisebüro bezeichnet sich nur als Vermittler. Ich habe das „Gefühl“, dass das keine Reise, sondern eine Vermietung ist, also die Frist nicht gilt.

Grüße
Carsten

Hi,

und warum reklamierst Du nicht einfach bei diesem Reisebüro? Oder lehnen die die Annahme der Reklamation ab?

bye
Rolf

Hi,

will ich ja, bin ich aber noch nicht zu gekommen, und wenn die Vier-Wochen-Frist gelten würde, wäre es zu spät. Deshalb wollte ich mich vergewissern, ob mein „Gefühl“ stimmt.

Grüße
Carsten