Hallo,
können Reiseveranstalter ohne Konsequenzen die Flugzeiten ändern oder hat man dann Anspruch auf Rücktritt, Entschdigung oder dgl.?
Es kann einem ja durchaus einiges an Urlaubszeit und Leistungen verloren gehen wenn die Hinreise von morgens auf abends und die Rückreise von abends auf morgens verlegt wird ganz zu schweigen von unzumutbaren Reisezeiten wenn man z.B. kleine Kinder dabeihat.
Gruß
Stefan
Hi,
Du sprichst hier ein sehr aktuelles Thema an http://www.touristik-aktuell.de/nachrichten/veransta…
Zur Zeit kann man m.E. noch nicht allzuviel machen außer zu versuchen, auf eine andere Maschine umzubuchen (ggfs. auch anderer Flughafen). Eine Klage ist zu aufwendig und mühsam.
bye
Rolf
Hallo,
Prozesse sind immer mühsam. Allerdings entscheiden Amtsgerichte sehr unterschiedlich.
http://www.reiserechts-register.de/urteilezupauschal…
VG
EK
Hi
Kommt auf die AGB und die Kulanz des Anbieters an.
Bei mir z.B. wurde ein Flug so verschoben, dass ich den letzten Flug vor Schließung der Strecke nicht mehr nehmen konnte ergo, die Strecke unterbrochen war. Da gab es das gesamte Geld ohne Abzug zurück.
Andere Gesellschaften erlauben dann vielleicht eine normale Stornierung oder Umbuchen, noch ist man aber eben auf die Kulanz angewiesen. Da es mittlerweile aber so viele Kritikseiten für Reiseportale gibt, verhalten sich die Gesellschaften die noch einen guten Ruf haben (also nicht Ryanair) nach Möglichkeit freundlich.
lg
Kate
Bei Pauschalreisen werden im Katalog bzw. den AGB entsprechende Änderungen vorbehalten. Teilt der Veranstalter das rechtzeitig vor Abflug mit, ist das daher zu akzeptieren. Das gilt auch für Wechsel der Fluggesellschaft oder des Abflughafens.
Ergeben sich die Änderungen erst unmittelbar vor Abflug am Flughafen, haben die Fluggesellschaften bei Verschulden Schadensersatz zu leisten.
Lediglich ein verspäteter Rückflug an einem anderen Tag als zu dem vereinbarten Rückflugtermin stellt einen Reisemangel dar, der zu Preisminderungen beim Reiseveranstalter berechtigt.
HTH
G imager
Hi,
hast Du die Entscheidungen auch gelesen? Da ist von „massiven Beeinträchtigungen“ und von Verlegungen um einen Tag u.s.w. die Rede. Genau hier ist ja der Knackpunkt. Die Airlines sagen, dass eine Verlegung um einige Stunden z.B. von 12.00 Uhr auf Abends um 18.00 Uhr keine massive Beeinträchtigung darstellt, auch wenn man dann nicht mehr in den Genuß des Abendessens kommt und ggfs. erst spät im Hotel einchecken kann.
Ich teile die Meinung nicht, habe aber auch einschlägige Erfahrungen mit diesem Thema - und die sagen mir, dass man mit einem Rechtsstreit so lange nicht weiter kommt bis es bessere Präzedenzfälle gibt.
bye
Rolf
Hallo,
hast Du denn den zur Diskussion gestellten Fall gelesen? Da geht es um eine Änderung von MORGENS auf ABENDS und nicht von 12.00 Uhr auf 18.00 Uhr.
Da sind die Urteile einschlägig, kommen aber zu unterschiedlichen Ergebnissen.
VG
EK