Reiserecht- Ansprüche weil Schiffsreise wegen Hochwasser mit Bussen durchgeführt?

Reiserecht- Ansprüche weil Schiffsreise wegen Hochwasser mit Bus durchgeführt??

Hallo,

hätte jemand Ansprüche gegen den Veranstalter einer Flussschiffahrt, weil wegen Hochwassers die Reisenden nur mit dem Bus transportiert werden können.

Die Gäste dürfen zwar auf dem Schiff schlafen jedoch keinen Meter damit fahren.

Dem Veranstalter müsste das vor Reisebeginn schon klar gewesen sein, er hat aber erst zu spät darüber informiert. 

Wäre es auch ein Indiz dass die neuen Reisenden nach Ende der 1-wöchigen Flusskreuzefahrt auch wieder mit Bussen transportiert werden müssen?

So eine ganze Woche im Bus ist natürlich für älter Reisenden (70+) sehr anstrengend. 

Würde nun jemand Ansprüch geltend machen, wie hoch dürften diese ausfallen?

Hallo!

Lies selbst, solche sehr gut vergleichbaren Fälle gab es schon :

Minderung bis 50 % ist wohl drin.

http://www.frag-einen-anwalt.de/Flussreise-gebucht,-…

MfG
duck313

Ehrlich gesagt, ist mir so ein Fall bisher nicht untergekommen und würde die Rechtslage auf jedenfall von einem Anwalt prüfen lassen. Von meinem Rechtsempfinden sollte vorab die Möglichkeit eines kostenlosen Rücktritts angeboten worden sein oder eine entsprechende Ersatzleistung ( andere Zeit / anderer Fluss / etc.) Eine Busreise anstatt Schiff ist nicht gleichwertig da kommt es darauf an wie diese Ersatzleistung formuliert wurde ( ob man zB bei Akzeptanz auf weitere Ansprüche verzichtet hat o.ä.). 
Abschliessend würde ich mich mit anderen Reisenden zusammentuen soweit möglich und ein Schreiben mit Erstattungsforderungen aufsetzen. Mehr als ablehnen geht nicht und dann kann man immer noch einen Anwalt zu Rate ziehen! 
Beste Grüsse,
Alex