Liebe/-r Experte/-in,
Hallo
ich habe einen Flug mit EASYJET von Basel nach Berlin gebucht. Dieser Flug war aufgrund eines Maschinenschadens des Flugzeuges um 3 Stunden verspätet. Man wurde in basel immer stundenweise vertröstet so daß man gar keine Alternativer hatte als zu warten.
Nun schreibt mir die Airline auf meine Beschwerde hin daß es keinerlei Anspruch auf Rückerstattung/Zahlungen gäbe da ich den Flug ja dann doch angetreten habe.
Wegen der mir entstandenen Nachteile durch die Verspätung solle ich mich an meine „Reiseversicherugn“ halten (ich habe eine solche gar nicht).
Wie kann ich in einem solchen Fall reagieren ? Haabe ich nicht nach den neueren Ureilen Anspruch auf Erstattung des Flugpreises/Pauschale Zahlung?
Vielen Dank
und
Grüße
P. Haas