welche Schadensersatzforderungen können geltend gemacht werden, wenn es durch nicht Bereitstellung eines Mietwagens trotz Buchungsbestätigung zu einem Vertragsbruch kommt?
volle Kosten für ein teureres aber gleichwertiges Ersatzfahrzeug bei einem anderen Autovermieter
Hotelkosten
Taxikosten
Schadensersatz für jeden vertanen Urlaubstag, wenn das Ersatzfahrzeug aufgrund von Verfügbarkeiten und Öffnungszeiten erst einige Tage später angemietet werden konnte (welche Summe kann man hier pro Tag und Nase ansetzen?)
gibt es eine Art Schadensersatz für verpasste Erlebnisse? Wenn einige Tage mit dem Mietwagen fehlen, bleibt es nicht aus, dass man weniger sieht und viele Stellen nicht anfahren kann, über die man sich vorher aufwendig informiert hat.
Bei wem werden die Schadensersatzforderungen geltend gemacht? Beim Vertragspartner (z.B. einem Online-Reiseanbieter) oder der Autovermietung selbst? Was ist zu tun, wenn der Vertragspartner sagen würde, dass nicht er, sondern die Autovermietung Ansprechpartner ist?
Besten Dank schon einmal und allen ein frohes neues Jahr!
no name
welche Schadensersatzforderungen können geltend gemacht
werden, wenn es durch nicht Bereitstellung eines Mietwagens
trotz Buchungsbestätigung zu einem Vertragsbruch kommt?
da stellt sich zunächst die Frage, was genau vertraglich vereinbart wurde und welches nationale Recht anwendbar ist, wenn wir über das Ausland reden.
volle Kosten für ein teureres aber gleichwertiges
Ersatzfahrzeug bei einem anderen Autovermieter
Wieso volle Kosten? Bestenfalls die Mehrkosten.
Hotelkosten
Wofür ein Hotel?
Taxikosten
Wofür ein Taxi?
Schadensersatz für jeden vertanen Urlaubstag, wenn das
Ersatzfahrzeug aufgrund von Verfügbarkeiten und Öffnungszeiten
erst einige Tage später angemietet werden konnte (welche Summe
kann man hier pro Tag und Nase ansetzen?)
Wie hoch in Euro und Cent ist denn genau dieser Schaden zu beziffern. Es muss schon ein echter Schaden entstanden sein.
gibt es eine Art Schadensersatz für verpasste Erlebnisse?
Wenn einige Tage mit dem Mietwagen fehlen, bleibt es nicht
aus, dass man weniger sieht und viele Stellen nicht anfahren
kann, über die man sich vorher aufwendig informiert hat.
Siehe oben.
Bei wem werden die Schadensersatzforderungen geltend gemacht?
Beim Vertragspartner (z.B. einem Online-Reiseanbieter) oder
der Autovermietung selbst? Was ist zu tun, wenn der
Vertragspartner sagen würde, dass nicht er, sondern die
Autovermietung Ansprechpartner ist?
Der Reiseanbieter ist meist nur Vermittler und nicht Vertragspartner. Ansprüche stellt man immer an den Vertragspartner.
vielen Dank für die Antwort. Ich versuche Deine Fragen/Anmerkungen zu beantworten:
>>da stellt sich zunächst die Frage, was genau vertraglich
vereinbart wurde und welches nationale Recht anwendbar ist, wenn
wir über das Ausland reden.> Wofür ein Hotel? >Taxikosten. Wofür ein Taxi?>Wie hoch in Euro und Cent ist denn genau dieser Schaden zu
beziffern. Es muss schon ein echter Schaden entstanden sein.>Der Reiseanbieter ist meist nur Vermittler und nicht Vertragspartner. Ansprüche stellt man immer an den Vertragspartner.
Der Vertrag regelt nur die Eckdaten: Daten, Fahrzeugtyp usw.
Aus den AGBs des deutschen Anbieters (nicht Vermieters!) geht
aber hervor, dass der Vertrag rechtsgültig ist, sobald eine
Buchungsbestätigung verschickt wird.
und wer ist nun Vertragspartner? Anbieter oder Vermieter? Merkwürdige Begrifflichkeiten.
Natürlich meinte ich die Mehrkosten für den Mietwagen. Die
sollten auf jeden Fall erstattet werden.
Keine Ahnung, wenn der Vertrag z.B. türkischem Recht unterliegt.
>> Wofür ein Hotel? >Taxikosten. Wofür ein Taxi?>Wie hoch in Euro und Cent ist denn genau dieser Schaden zu
beziffern. Es muss schon ein echter Schaden entstanden sein.>Der Reiseanbieter ist meist nur Vermittler und nicht
Vertragspartner. Ansprüche stellt man immer an den
Vertragspartner.
danke für die Antwort. Genau, die Frage ist: Was sind gerechtfertige Schadensersatzforderungen. Es kann ja nicht sein, dass ein Vertragspartner seinen Part nicht einhält, keinen Ersatz anbietet aber dem anderen Vertragspartner erhebliche Mühen und Mehrkosten bereitet. Wenn das so einfach wäre, bräuchte man ja keine Verträge…
Und ja, es gibt tatsächlich Regionen auf dieser Welt, wo Spezialfahrzeuge in der Hauptsaison nicht rund um die Uhr verfügbar sind und wo Autovermieter auch einmal schließen.
Freue mich auf weitere Einschätzungen zu dem, was gerechtfertigte Schadensersatzforderungen sind.