folgender sachverhalt.
familie xyz bucht über einen urlaub. der urlaubsbeginn liegt ca. 45 Tage in der zukunft.
familie xyz bekommt die buchungsbestätigung und überweist die anzahlung. genau zwei tage später erleidet der sohn beim fussball einen waden - und schienbeinbruch.
da ggf. noch eine op ansteht, stornoniert familie xyz 2 tage nach erfolgter anzahlung und 41 Tage vor reisebeginn.
leider wurde an eine reiserücktrittsversicherung nicht gedacht.
der reiseveranstalter fordert wie auch in den agb´s ersichtlich - bei stornierung 89 -40 tage vor reisebeginn 50% des gesamtpreises.
muss familie xyz nun wirklich die 50% als stornogebühr bezahlen, obwohl zwischen buchung und stornierung ca. 3 Tage liegen?
muss familie xyz nun wirklich die 50% als stornogebühr bezahlen, obwohl zwischen buchung und stornierung ca. 3 Tage liegen?
Da in den AGB nicht steht „erleidet Ihr Sohn beim Fussball einen Schienbeinbruch und sie müssen drei Tage nach Buchung stornieren fallen keine Stornogebühren an“, sondern „bei stornierung 89 -40 tage vor reisebeginn 50% des gesamtpreises“ lautet die Antwort auf die Frage: „ja“.
„Unsere Weisheit kommt aus unserer Erfahrung. Unsere Erfahrung kommt aus unseren Dummheiten.“ Sacha Guitry (1885-1957), frz. Schriftsteller, Schauspieler u. Regisseur
die Familie soll ihr Reisebüro bitten, beim Veranstalter zumindest einen Kulanzantrag zu stellen. Evtl. geht da ja noch was. Ein gutes Reisebüro wird das tun und mit allen Mitteln versuchen, eine Minderung der Kosten zu erreichen.