Reiserücktritt Ferienwohnung Italien / Stornokosten

Folgender Fall: Krankheitsbedingt mußte die Buchung einer Ferienwohnung in Italien knapp 30 Tage vorher storniert werden. Ca. 2 ½ Wochen nach Storno verlangt der Anbieter 80 % Stornokosten mit Bezug auf seine Vertragskonditionen.
Frage: Ist eine solche überhöhte Pauschalklausel grundsätzlich überhaupt zulässig/wirksam, insbesondere im Hinblick auf das aktuelle BGH-Urteil v. 09.12.14 (X ZR 13/14)?

Servus,

ist denn überhaupt geklärt, ob der Vertrag deutschem Recht unterliegt?

Und wie lange vor dem gebuchten Aufenthalt wurde storniert?

Schöne Grüße

MM

Moin,
wo wurde gebucht? Reisebüro oder Privat! Besteht eine Reiserücktrittsversicherung?

Hi,

soweit ich das verstanden habe, gilt das Urteil nicht für Ferienwohnungen, sondern es wurden die hohen Anzahlungskosten und Stornogebühren bei Pauschalangeboten kritisiert. Ob es auch auf Ferienwohnungen übertragbar ist, ist dann vom Einzelfall abhängig. aber das kann ein Jurist genauer beurteilen.

http://www.verbraucherzentrale-rlp.de/anzahlungen-und-stornogebuehren-bei-pauschalreisen

lg,
vordprefect