Reiserücktritt

Hallo,
ich habe im Februar eine 14tägige Pauschalreise nach Ibizia für den Monat August zum Preis von 2.500,-- DM gebucht.
Das Reisebüro verlangte eine Anzahlung von 800,-- DM.
Eine Rücktrittsversicherung habe ich nicht abgeschlossen.

Nun muss ich die Reise stornieren. Das Reisebüro will die Anzahlung als Stornierungsgebühren einbehalten.

Gibt es für die Höhe der Stornierungskosten irgendwelche Vorgaben?
Bin für jeden Tipp dankbar.
Gruß;Georg

Nun muss ich die Reise

hi,

eigentlich finde ich einen link als antwort nicht so toll aber weil es so schön past:

http://www.das-erste.de/moma/service/service_020422.asp

war heute morgen in der ARD zu sehen, ein bericht wann und wie reiserücktritt. vielleicht findest du hier ja etwas.

viele Grüsse aus Hamburg
MeToo

Hallo,

es ist relativ egal, wann gebucht wurde, die Stornokosten sind abhängig von der Zeit, die noch bis Reiseantritt ist.

Diese Kosten varieren von Veranstalter (TUI, Neckermann, Air Marin usw.) ein wenig.

Das Reisebüro hat davon in der Regel NICHTS außer Arbeit - manchmal kriegen die nicht mal Provision, obwohl sie ja doppelte Arbeit haben.

Übliche Stornostaffeln sind beispieslweise bei Neckermann für Flugreisen:

  • 30 Tage vor Reisebeginn 20 %
    29 - 22 Tage vor Reisebeginn 25 %
    21 - 15 Tage vor Reisebeginn 30 %
    14 - 7 Tage vor Reisebeginn 50 %
    ab dem 6 Tag vor Reisebeginn 65 %
    Am Reisetag 75 %

Das kann aber auch bis zu 100 % gehen (z.B. bei Seereisen).

Man kan versuchen, nachzuweisen, daß der Schaden des Veranstalters nicht so hoch ist (Wenn man beweisen kann, daß diese Reise noch verkauft wurde - also kein Zimmer mehr zu kriegen war) oder man kann einen Ersatzteilnehmer stellen, dann kostet es nur eine Umbuchungsgebühr.

In dem Katalog, aus dem sie Ihre Reise gebucht haben, MUSS (und ist auch - garantiert) die Höhe der Stornokosten hervorgehen, normalerweise steht daß im Preisteil unter Reise- und Zahlungsbedingungen.

Eine Reiserücktrittskostenversicherung zahlt übrigens bei „geschäftlich verhindert“ , „keine Lust“, „Krach mit der Freundin“ auch nicht! Selbst Arbeitslosigkeit ist nur bei einigen Versicherungen versichert.

Also bitte: Nicht aufs Reisebüro motzen, die übernehmen nur das Inkasso für den Veranstalter - das Reisebüro ist nur der VERMITTLER der Reise, Ihr Vertrag ist aber mit dem VERANSTALTER der Reise! Und der Vermittler ist verpflichtet, nur die Bedingungen des Veranstalters einzuhalten.

Grüße

Wendy