Reiserücktritt

Angenommen Person A bucht 2 Ferienwohnungen für je 2 Personen in einem österreichischem Skiort. Alles wesentliche wird nur Per Email abgewickelt, es besteht kein Mietvertrag, es wurde keine Anzahlung geleistet. Lediglich per Email" hiermit möchte ich verbindlich buchen"
Nun möchte Person A und deren Anhang vom Urlaub zurück treten . Hat der Vermieter B Anspruch auf Schadenersazt? Oder geht das alles ganz einfach da ja nichts schriftliches vorliegt ? Urlaubsantritt wäre übrigens im November.

Hallo,

Angenommen Person A bucht 2 Ferienwohnungen für je 2 Personen
in einem österreichischem Skiort. Alles wesentliche wird nur
Per Email abgewickelt, es besteht kein Mietvertrag, es wurde
keine Anzahlung geleistet. Lediglich per Email" hiermit möchte
ich verbindlich buchen"

damit liegen die notwendigen Willenserklärungen vor.

Nun möchte Person A und deren Anhang vom Urlaub zurück treten

Geht nicht.

. Hat der Vermieter B Anspruch auf Schadenersazt?

Denkbar wäre einvernehmliche Auflösung des Vertrages. Das kann sich der Vermieter natürlich bezahlen lassen.

Oder geht
das alles ganz einfach da ja nichts schriftliches vorliegt ?

Die Schriftform ist nur für wenige Geschäftsarten notwendig. Über die Emails könnte man natürlich Diskussionen über die Tauglichkeit als Beweis führen, aber das gehört nicht hier sondern vor Gericht.

Gruß,
Christian