Reiserücktritt

Hallo liebe wwwler,

bevor jemand über mein Doppelposting meckert, mir wurde empfohlen hier noch einmal nachzufragen:

gegeben sei folgende Situation: bei Expedia Flug und Hotel (Hamburg 1 Stunde Flug) gebucht, jetzt erfahren das Frau Schwanger ist und Arzt verboten hat zu fliegen.

Expedia will 75% des Reisepreises als Stornogebühr einbehalten, Lufthansa weigert sich eines der beiden (bzw. beide Tickets auf anderen Namen umzuschreiben Ersatzperson hat sich gefunden) und Expedia behauptet das das nicht möglich sei. Fragen:

  • Kann expedia trotz vorliegen eines Attests des Arztes auf den Stornokosten beharren, eine Rücktrittversicherung gibt es nicht, da keine Vorkommnisse die die Reise verhindert hätten abzusehen waren.

  • Stimmt die Aussage von Lufthansa das eine Änderung des Namens auf einem Ticket (oder beiden Tickets) nicht möglich ist.

Achja: gebucht am 28.10.07 Reisetermin wäre hin 15.11.07 zurück am 16.11.07
Ich habe hier soweit möglich die rechtlichen Fragen raus gelassen.

Es Grüßt der Herbst und dankt für Antworten

Hi,

  • Kann expedia trotz vorliegen eines Attests des Arztes auf
    den Stornokosten beharren, eine Rücktrittversicherung gibt es
    nicht, da keine Vorkommnisse die die Reise verhindert hätten
    abzusehen waren.

Wenn das in den AGB´s von Expedia steht, dürfte es korrekt sein. Zumindest sind 70-80 % Stornogebühr bei Pauschal- oder Reiseveranstalterbuchungen, die weniger als sieben Tage vor Abreise storniert werden, üblich.

  • Stimmt die Aussage von Lufthansa das eine Änderung des
    Namens auf einem Ticket (oder beiden Tickets) nicht möglich
    ist.

Definitiv ja. Bei günstigen Flugtarifen ist eine Änderung des Tickets nicht möglich. Namensänderungen bei Linienflügen sind grundsätzlich nur durch Storno und Neubuchung möglich.

Sorry für die schlechten Nachrichten
Rolf