Reiserücktritt

Haftet eigendlich die Reiserücktritt wenn man in den Wehrdienst eingezogen wird?

Zudem wusste man zum Zeitraum der Buchung nicht dass man eingezogen werden kann weil man zu deisem Zeitpunkt seinen Wehrersatzdienst beim THW leistete, und erst später aus Beruflichen Gründen kündigte.

es steht u.a. in dem Leistungsumfang:

„bei Nichtantritt der Reise für die dem Reiseunternehmen oder einem anderen vom Versicherten vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten.“

Danke für eure Hilfe

Haftet eigendlich die Reiserücktritt wenn man in den
Wehrdienst eingezogen wird?

Wenn es als Risiko mitversichert ist (was ich kaum glaube).

Haftet eigendlich die Reiserücktritt wenn man in den
Wehrdienst eingezogen wird?

Zudem wusste man zum Zeitraum der Buchung nicht dass man
eingezogen werden kann, weil …

Danke für eure Hilfe

Ohne Anrede,

es kommt auf die Versicherung an. Bei den meisten ist ein Nichtantritt wegen Grundwehrdienst, Wehrübung, ­Zivildienst und Wiederholung einer Prüfung inbegriffen.

Hier eine Übersicht (Stiftung Warentest): http://www.test.de/themen/versicherung-vorsorge/test…

Bevor man aber die nicht angetretene Reise selber bezahlen muß ist vorher noch zu überlegen, ob der Verursacher nicht dafür haftbar gemacht werden kann. In diesem Falle wäre es der Bund.