Hallo,
der nette Mensch A hat im Sommer 2011 einen Skiurlaub für 2012 gebucht. Im Herbst verschlechterte sich sein Gesundheitszustand, es wurde eine Reha beantragt.
Diese wurde dem Menschen nun genehmigt, die Rehazeit verhindert den Urlaub.
Kann A die Reiserücktrittsversicherung in Anspruch nehmen, ist eine Reha einer „schweren Krankheit“ gleichzusetzen?
Versicherungsbedingungen wie A sie hat finden sich z.B. bei
http://www.allianz-assistance.de/content/22/de/hilfe…
Was sagt die allgemeine Rechtslage dazu?
Viele Grüße
Nicky