Reiserücktritt bei befristetem Arbeitsvertrag

Hallo an alle Wissenden,
folgender fiktiver Fall:
2 Schwestern wollen gemeinsam urlauben…soweit so gut…
Urlaub ist gebucht im März, eine der Schwestern hat einen befristeten AV bis September mit mündlicher Zusage zur Verlängerung, schliessen aber einen gut abgesicherten RRV-Vertrag ab.
Nun erhält die Schwester mit dem befristeten AV die Mitteilung das ihr AV nicht verlängert wird und sie baldigst arbeitslos ist. Aufgrund der aktuellen Wirtschaftslage siehts mit einem neuen Job eher mau aus und die Schwester überlegt die RRV in Anspruch zu nehmen, da sie sich den urlaub so nicht mehr leisten kann.
Frage: Zahlt die RRV in solch einem Fall? (wegen der im vorhinein schriftliche Befristung)
Reicht ein Schreiben des Arbeitgebers, das die Verlängerung wohl geplant war, aber nun nicht mehr durchführbar ist?

Für rasante Antworten dankt Euch im Voraus,
das Tinchen

Frage: Zahlt die RRV in solch einem Fall? (wegen der im

Wenn die Versicherungsbedingungen Arbeitslosigkeit als Leistungsfall vorsehen. ich kenne nur Verträge, die schwere Krankheiten und Todesfälle (in der Familie) als Leistungsfälle definieren.